Verfahren Kreisverwaltung Recklinghausen Umwelt, Klima und Nachhaltigkeit

Ordnungsbehördliche Verordnung zur Ausweisung von Naturdenkmalen - Kreises Recklinghausen (Innenbereichsverordnung)

  • Status Beendet
  • Zeitraum 04.09.2023 bis 04.10.2023
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Da die derzeit bestehende Verordnung zum Schutz von Naturdenkmalen im bebauten Innenbereich der Kreisstädte in diesem Jahr ausläuft, möchte der Kreistag eine neue Verordnung verabschieden, damit der Schutz von herausragenden Naturobjekten im Innenbereich der Städte weiterhin gewährleistet ist. Hierzu wurde im Dezember 2022 eine Umfrage unter allen BürgerInnen im Kreis Recklinghausen durchgeführt. 

Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Bürgerbeteiligung werden die als schutzwürdig bewerteten Objekte vorgestellt. 

Die Bürgerbeteiligung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgt in der Zeit vom

04. September 2023 bis 04. Oktober 2023

In dieser Zeit können Sie Ihre Anregungen und Bedenken zum Vorentwurf der Ordnungsbehördliche Verordnung zur Ausweisung von Naturdenkmalen im Kreises Recklinghausen schriftlich oder zur Niederschrift vorbringen.

Hierfür steht ein Rückmeldeformular zu Verfügung (siehe Button "Ihre Stellungnahme" unten auf der Seite). Zudem können Sie Ihre schriftlichen Anregungen auch postalisch oder per E-Mail an Naturdenkmale@kreis-re.de senden.

Hier gelangen Sie zum Entwurf der Ordnungsbehördliche Verordnung zur Ausweisung von Naturdenkmalen - Kreises Recklinghausen.

Die Berücksichtigung von Neuvorschlägen ist zum aktuellen Zeitpunkt leider nicht mehr möglich!

 

Kontaktperson

Frau Ulrike Mathes 
Telefon: 02361-53 6014
E-Mail: u.mathes@kreis-re.de

Frau Marieke Sauermann
Telefon: 02631 536012
E-Mail: m.sauermann@kreis-re.de

Herr Karl Malden (Ressortleiter Untere Naturschutzbehörde, Kreis Recklinghausen)
Telefon: 02361 536016
E-Mail: k.Malden@kreis-re.de

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