Verfahren Kreis Kleve Räumliche Entwicklung

Erneute Offenlage "Reeser Welle"

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 23.09.2024 bis 30.11.2024
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Übersichtskarte

Erneute Bekanntmachung über die Offenlage eines Planes zur Herstellung eines Gewässers gemäß §§ 67 Abs. 2 und 68 Abs. 1 WHG in Verbindung mit §§ 71 und 110 LWG durch Betreiben einer Abgrabung gemäß §§ 3, 7 und 8 des Gesetzes zur Ordnung von Abgrabungen (Abgrabungsgesetz – AbgrG NRW) – Vorhaben:  Abgrabung Reeser Welle

Aufgrund einer Aktualisierung der Summationsprüfung durch den Antragsteller (Mai 2024), ist ein neues Beteiligungsverfahren und eine neue Offenlage der Antrags- und Planunterlagen (Az.: 6.1 – 66 61 11 – 06/22) erforderlich. Stellungnahmen und Einwendungen, die zum o.a. Aktenzeichen nach Offenlage Dezember 2023 eingereicht wurden, behalten ihre Gültigkeit. Die Auswertungen der eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen ist noch nicht abgeschlossen und deshalb sind noch keine Änderungen in den Antrag eingeflossen.

Die beantragte Abgrabung soll am rechten Ufer des Rheins, direkt stromunterhalb der Rheinbrücke bei Rees, als Nassabgrabung geführt werden. Die Aufbereitung wird über eine landgestützte Anlage erfolgen, in der alle Anforderungen des Immissionsschutzes, aber auch der Produktqualität erfüllt werden. Der Abtransport der Produkte erfolgt mit Binnenschiffen über eine temporäre Verladeanlage am Rhein. Die Abgrabungsfläche von rd. 76 ha teilt sich durch eine Gemeindestraße in eine südliche Fläche von ca. 47 ha und eine nördliche Fläche von ca. 29 ha.

Die spätere Nutzung der Fläche wird in Teilbereichen landwirtschaftlicher Natur sein, die Randbereiche und Wasserflächen sollen jedoch dem Artenschutz und der naturnahen Erholung

vorbehalten bleiben.

Der Plan der Firma

Hülskens GmbH & Co. KG

Hülskensstraße 4-6, 46483 Wesel

für den beim Kreis Kleve die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach

-     dem Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushaltes (Wasserhaushaltsgesetz – WHG, §§ 68 ff.)

-     dem Wassergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz - LWG. §§ 104 ff.)

-     dem Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW, § 73)

beantragt wurde, liegt gemäß § 70 Abs.1 WHG in Verbindung mit § 73 Abs. 3 VwVfG NRW samt aller Anlagen sowie die das Vorhaben betreffenden Berichte und Empfehlungen

in der Zeit vom 23.09.2024 bis 23.10.2024 einschließlich in der Kreisverwaltung Kleve, Fachbereich Technik, Büro E.244, Herr van Hall, Nassauer Allee 15-23, 47533 Kleve und im Stadtarchiv Rees, Hermann-Terlinden-Weg 1, 46459 Rees

während der Dienststunden

Montag bis Freitag

von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Montag bis Donnerstag

von 14:00 Uhr bis 16.00 Uhr

oder nach Terminabsprache zur Einsicht aus. Terminabsprachen können unter der Telefonnummer 02821-85443 (Herr van Hall) oder per Email (Martin.vanHall@kreis-kleve.de) und 02851-51480 (Frau Oostendorp) oder per Email (tina.oostendorp@stadtarchiv-rees.de) vereinbart werden.

Zudem werden der Inhalt dieser Bekanntmachung und die Antragsunterlagen einschließlich der ergänzenden Unterlagen über die Homepage des Kreises Kleve, der Stadt Rees und unter

https://beteiligung.nrw.de/portal/kreiskleve/beteiligung/themen/1008778

zugänglich gemacht.

Darüber hinaus erfolgt eine Veröffentlichung der oben genannten Unterlagen im zentralen Informationsportal über Umweltverträglichkeitsprüfungen auf der Internetseite

www.uvp-verbund.de

Der Plan sieht die Herstellung eines Gewässers gemäß §§ 67 Abs. 2 und 68 Abs. 1 WHG in Verbindung mit §§ 71 und 110 LWG durch Betreiben einer Abgrabung gemäß §§ 3, 7 und 8 des Gesetzes zur Ordnung von Abgrabungen (Abgrabungsgesetz – AbgrG NRW) auf den nachstehenden Grundstücken auf dem Gebiet der Stadt Rees vor:

Gemarkung Rees

Flur 6,       Flurstücke:      5, 6, 56, 57, 58, 62, 65, 66, 67, 69, 86, 104, 108 teilw. und 114

Flur 7,       Flurstücke:      1, 2, 3, 6, 7, 108, 153 bis 156, 231 und 232

Für die Anbindung der Abgrabung an den Rheinstrom wird das nachstehende Grundstück auf dem Gebiet der Stadt Rees in Anspruch genommen:

Gemarkung Rees

Flur 21,     Flurstück:        37

Das Planfeststellungsverfahren wird unter der Bezeichnung „Abgrabung Reeser Welle“ geführt.

Ein früherer Antrag auf Planfeststellung der „Abgrabung Reeser Welle“ der in den Jahren 2016/17 und 2018 öffentlich bekanntgemacht und offengelegt wurde, wurde mit Schreiben der Firma Hülskens GmbH & Co.KG vom 08.07.2022 zurückgenommen und das damals geführte Planfeststellungverfahren beim Kreis Kleve hierdurch beendet.

Der aktuelle Antrag auf Planfeststellung der Abgrabung Reeser Welle wurde mit den entsprechenden Planunterlagen am 26.10.2022 beim Kreis Kleve eingereicht und durch ergänzende Unterlagen im Jahr 2023 vervollständigt.  Aufgrund einer Aktualisierung der Summationsprüfung durch den Antragsteller (Mai 2024 / Ergänzungen zu Anlage 3a Summationsprüfung), ist ein neues Beteiligungsverfahren und eine neue Offenlage der Antrags- und Planunterlagen (Az.: 6.1 – 66 61 11 – 06/22) erforderlich. Stellungnahmen und Einwendungen, die zum o.a. Aktenzeichen nach Offenlage Dezember 2023 eingereicht wurden, behalten ihre Gültigkeit.

Das Vorhaben bedarf eines wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens. Zugleich besteht für

das Vorhaben aufgrund der Gesamtgröße die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Land

Nordrhein-Westfalen (Ziffer 13a der Anlage 1 zu § 1 UVPG NRW). Mit den Antragsunterlagen wurde eine Studie zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen des Vorhabens (UVP-Bericht)

vorgelegt.

Es werden insbesondere die folgenden umweltrelevanten entscheidungserheblichen Berichte und Empfehlungen betreffend das Vorhaben offengelegt:

I. Antragsbegründung und technische Beschreibung

1. Allgemeine Angaben

1.1 Vorhabenbeschreibung

1.2 Regionalplan

1.3 Unternehmer

1.4 Belegschaft

1.5 Betriebsziel

1.6 Betriebsdauer

2. Lage des Betriebes und Grundeigentümer

2.1 Lage des Betriebes

2.2 Grundeigentümer

2.3 Derzeitige Nutzung

2.4 Hof Brauer

2.5 Verkehrsanbindung

3. Angaben zur Lagerstätte

3.1 Geologische Verhältnisse

3.2 Hydrologie

3.3 Massenbetrachtung

3.4 Förder- und Verkaufsmengen

4. Hochwasserschutz

4.1 Deichanlagen

4.2 Zuwegung

4.3 Dichtschürze

5. Kies- und Sandabbau

5.1 Abbauflächen

5.2. Betriebsflächen

5.3 Aufbereitungsfläche

5.4 Flächenverhieb

5.5 Ausgleichsflächen

5.6 Sicherheitszonen

5.7 Archäologie

6. Aufschluss, Abraum

6.1 Abgrabungsaufschluss

6.2 Abraumhalden

6.3 Maschinelle Ausstattung

7. Gewinnung

7.1 Abbauverfahren

7.2 Abbauplanung

7.3 Maschinelle Ausstattung

7.4 Böschungsneigungen

8. Förderung

8.1 Auf dem Wasser

8.2 An Land

8.3 Querung der Kommunalstraße

9. Aufbereitung und Verladung

9.1 Aufbereitungsanlage

9.2 Lagerung

9.3 Verladung

9.4 Betriebs- und Sozialgebäude

9.5 Stromversorgung

9.6 Bauantragsunterlagen

10. Ufergestaltung, Verfüllung, Herrichtung

10.1 Verfüllplan

10.2 Verfüllstoffe

10.3 Maschinelle Ausstattung

10.4 Reihenfolge der Herrichtung

11. Sicherheit, Umwelt- und Emissionsschutz

11.1 Arbeitssicherheit

11.2 Gesundheitsschutz, Erste Hilfe

11.3 Schutz dritter Personen, Sicherung des Geländes

11.4 Abfallvermeidung, Abfallentsorgung, Abfallwirtschaftskonzept

11.5 Angaben zu Gefahrstoffen

11.6 Wassergefährdende Stoffe

11.7 Brandschutz

11.8 Lärmschutz

11.9 Staubschutz

11.10 Gewässerschutz

11.11 Verkehrsbelastung

11.12 Abgase

11.13 Erschütterungen

11.14 Altlasten

12. Rückbau

12.1 Schwimmende Geräte

12.2 Aufstehende Bauwerke

12.3 Zaunanlagen und Tore

12.4 Zuwegungen

13. Zusammenfassung

II. Untersuchungen OEKOPLAN 1 ILS usw.

1. Umweltverträglichkeitsstudie (UVS)

2. Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP)

3. FFH-Verträglichkeitsstudie (FFH-VS) einschließlich

Anlage 3 a Summationsprüfung

Ergänzungen zu Anlage 3a Summationsprüfung

Anlage 3 b FFH-Prüfung zur Rhein-Fischschutzzone zwischen Emmerich und Bad Honnef

Anlage 3 c Ausnahmeprüfung gern. § 34 Abs. 3 BNatSchG

4. Fachbeitrag zum Artenschutz

5. Brutvogelkartierung im Bereich Reeser Welle 2020

6. Rastvogelkartierung im Bereich Reeser Welle 2019/20

7. Ergebnisse der Fledermauserfassung Reeser Welle (2020)

8. Erfassung der Amphibien im Jahr 2020

9. Erfassung der Reptilien im Jahr 2020

10.Erfassung der Asiatischen Keiljungfer (Stylurus flavipes) im Jahr 2020

11.Erfassung der Flussuferwolfsspinne (Arctosa cinerea) im Jahr 2020

12.Erfassung des Nachtkerzen-Schwärmers (Proserpinus proserpina) im Jahr 2020

13.Biotoptypenkartierung 2020

14.Fachbeitrag zur Wasserrahmenrichtlinie

15.Gefährdungsanalyse

Anlagen

Anlage 1: Lage der Abgrabung 1:50.000

Anlage 2: Lage der Abgrabung 1:2.500

Anlage 3: Luftbild 1:5.000, Nachbarschaft

Anlage 4: Abzeichnung der Flurkarte

Anlage 5: Eigentümerübersicht

Anlage 6: Querung Kommunalstraße

Anlage 7: Geologisches Profil

Anlage 8: Hydrogeologisches Profil

Anlage 9: Geotechnisches Gutachten Borchert-Ingenieure

Anlage 10: Dokumentation Bohrungen im Bereich der Dichtschürze

Anlage 11: Hydrogeologisches Gutachten EWLW

Anlage 12: Abbaufolgeplan 1:2.500

Anlage 13: Abbau- und Verfüllsituation im Bereich Dichtschürze

Anlage 14: Betriebsflächen 1:2.500

Anlage 15: Böschungsneigungen und Schnitte

Anlage 16: Verlauf der Hauptbandachsen 1:2.500

Anlage 17: Bandquerung der Kommunalstraße

Anlage 18: Aufbereitungsanlage mit Sozialgebäude

Anlage 19: Bauantragsunterlagen für Straßenquerung, Aufbereitungsanlage, Verladung und Sozialgebäude

Anlage 20: Verfüllplan 1:2.500

Anlage 21: Rekultivierungsplan 1:2.500

Anlage 22: Unfall-, Öl- und Gift-Alarmplan

Anlage 23: Schallimmissionsprognose, Uppenkamp und Partner

Anlage 24: Staubimmissionsprognose, Uppenkamp und Partner

Anlage 25: Antrag auf Wasserrechtliche Erlaubnis Aufbereitungswaschwasser

Anlage 26: Umschlaganlag

Rechtsgrundlage für die Bekanntmachung und Offenlage der Antrags- und Planunterlagen ist § 70 Abs. 1 WHG in Verbindung mit § 73 Abs. 3 und 5 VwVfG NRW sowie § 19 UVPG und § 27a VwVfG NRW für die Veröffentlichung im Internet.

Jede Person, deren Belange durch das Vorhaben berührt wird, sowie Vereinigungen, deren satzungsmäßiger Aufgabenbereich durch das Vorhaben berührt wird, können sich bei der

Kreisverwaltung Kleve, Fachbereich Technik, Büro E.244, Herr van Hall, Nassauer Allee 15-23, 47533 Kleve

oder

beim Stadtarchiv Rees, Hermann-Terlinden-Weg 1, 46459 Rees,

bis spätestens 25.11.2024 schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift (nach vorheriger Terminabsprache), äußern, Fragen einreichen sowie Einwendungen und Stellungnahmen vorbringen.

Mit Ablauf der Äußerungsfrist sind für das Verfahren über die Zulassung des Vorhabens alle Äußerungen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, ausgeschossen.

Es wird ferner darauf hingewiesen, dass

-           rechtzeitig eingegangene Einwendungen und Stellungnahmen in einem Termin öffentlich          erörtert werden, der noch bekannt gemacht wird,

-           bei Ausbleiben eines Beteiligten im Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden           kann,

-           die Personen oder Vereinigungen, die Einwendungen oder Stellungnahmen abgegeben            haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt    werden können, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen sind,

-           die Zustellung der Entscheidung über Einwendungen oder Stellungnahmen durch          öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann, wenn mehr als 50 Zustellungen   vorzunehmen sind,

-           die Einwendungen der Antragstellerin zur Stellungnahme weitergegeben werden und,   soweit Name und Anschrift des Einwenders zur Beurteilung des Inhaltes der Einwendung        nicht erforderlich sind, unkenntlich gemacht werden können,

-           das Plansicherstellungsgesetz (PlanSiG) Anwendung finden kann.

Die für das Verfahren und über die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens zuständige Behörde, ist der Kreis Kleve, Fachbereich Technik, Nassauer Allee 15-23, 47533 Kleve. Über die Zulassung des Vorhabens wird durch Genehmigung in Form eines Planfeststellungsbeschlusses oder durch ablehnenden Bescheid entschieden.

Kleve, 04.09.2024

Landrat

gez. Gerwers

Kontaktperson

Martin van Hall
Kreisverwaltung  Kleve
Der Landrat
Fachbereich 6 - Technik
Abt. 6.3 - Bauen und Umwelt, Verwaltung
Nassauerallee 15-23
47533 Kleve

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