Bebauungsplan Stadt Langenfeld Öffentliche Auslegung

Ri-8 Hildener Straße - West - Aufhebungsverfahren

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 08.04.2024 bis 10.05.2024
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

B E K A N N T M A C H U N G

Veröffentlichung im Internet zur Aufhebung des Bebauungsplanes „Ri-8 Hildener Straße-West“

Die Veröffentlichung des Entwurfes zur

Aufhebung des Bebauungsplanes „Ri-8 Hildener Straße-West“

gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wurde am 19.03.2024 vom Rat der Stadt Langenfeld beschlossen.

Der Bebauungsplan „Ri-8 Hildener Straße-West“ wird von den wasserrechtlichen Festsetzungen des Überschwemmungsgebietes berührt. Neben Grün- und Landwirtschaftsflächen sind auch Teile des geplanten Gewerbegebietes und die beabsichtigte Gebietserschließung von den Abgrenzungen bzw. Regelungen des Überschwemmungsgebietes betroffen.

Nach der Hochwasser- und Starkregengefahrenkarte der Stadt Langenfeld Rhld. können über die Hälfte des Geltungsbereiches bei einem hundertjährigen Regenereignis überschwemmt werden.

Der Bebauungsplan „Ri-8“ ist dementsprechend von den o. g. Hochwasser- und Überschwemmungsgebietsdarstellungen betroffen und weist bislang ungenutzte Baumöglichkeiten im Gewerbegebiet auf.

Gebietsbegrenzung für den Bebauungsplan „Ri-8 Hildener Straße-West“

Im Norden:              

Die nördliche Grenze des Flurstücks 112 und deren Verlängerung bis zum Flurstück 73, Flur 1, die westliche und südliche Grenze des Flurstücks 73 sowie die Verlängerung bis zur östlichen Grenze des Flurstücks 74 (Hildener Straße), Flur 2.

Im Osten:                

Die östliche Grenze der Hildener Straße (L 403), Flurstück 74, Flur 2 und das Flurstück 2777, Flur 4 bis zum südwestlichen Grenzpunkt des Flurstücks 1732, Flur 4.

Im Süden:                

Die Verbindung zwischen dem südwestlichen Grenzpunkt des Flurstücks 1732, Flur 4 und dem südöstlichen Grenzpunkt des Flurstücks 80, Flur 1.

Im Westen:              

Die östliche Grenze der Güterbahnstrecke 2324, Flurstücke 110, 113, 121 (Viehbach) und 123, Flur 1.

Alle Flurstücke liegen in der Gemarkung Richrath.

Auf den zur Orientierung veröffentlichten Kartenausschnitt wird hingewiesen.

Der Entwurf zur Aufhebung des Bebauungsplanes mit Begründung sind in der Zeit vom

08.04.2024 bis 10.05.2024 einschließlich

im Internet veröffentlicht unter:

 www.langenfeld.de/stadtplanung sowie über das zentrale Internetportal des Landes Nordrhein-Westfalen www.beteiligung.nrw.de bzw. www.beteiligung.nrw.de/portal/langenfeld/

Alternativ können in diesem Zeitraum die Planunterlagen im Rathaus der Stadt Langenfeld Rhld., Referat Stadtplanung und Denkmalschutz, Konrad-Adenauer-Platz 1, 40764 Langenfeld, II. Obergeschoss, Zimmer 296 während folgender Servicezeiten, als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit gemäß § 3 (2) S. 4 Nr. 4 BauGB, eingesehen werden:

Montag bis Mittwoch                   von  8:00 Uhr  bis  16:00 Uhr

Donnerstag                                  von  8:00 Uhr  bis  17:00 Uhr

Freitag                                         von  8:00 Uhr  bis  12:00 Uhr

Während der Veröffentlichungsfrist können zu dem Entwurf Stellungnahmen insbesondere per E-Mail (an: stadtplanung@langenfeld.de) oder schriftlich und zur Niederschrift bei der vorgenannten Dienststelle vorgebracht werden.

Hinweise:

  • Stellungnahmen, die nicht innerhalb der Veröffentlichungsfrist abgegeben wurden, können bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanänderung gemäß § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben.
  • Die im Bauleitplan genannten technischen Regelwerke (z. B. DIN-Normen) können wie vorstehend eingesehen werden.
  • Zum Entwurf der Satzung über die Aufhebung des Bebauungsplanes "Ri-8 Hildener Straße - West“ liegen zu folgenden Themen umweltbezogene Informationen im Umweltbericht vor, der als gesonderter Teil B der Begründung vom 18.09.2023 beigefügt ist und der die planungsbedingten Auswirkungen auf die jeweiligen Schutzgüter beschreibt:
  • Mensch / menschliche Gesundheit / Bevölkerung
  • Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt
  • Nutzung natürlicher Ressourcen / nachhaltige Verfügbarkeit von Ressourcen
  • Landschaft
  • Natura2000-Gebiete
  • Landschaftsplan
  • Sonstige Pläne (Wasser-, Abfall-, Immissionsschutzrecht)
  • Boden
  • Fläche
  • Wasser
  • Luft
  • Klima
  • Art und Menge an Emissionen von Schadstoffen, Lärm, Erschütterung, Licht, Wärme und Strahlung sowie die Verursachung von Belästigungen
  • Abfall
  • Abwasser
  • Erneuerbare Energie / sparsamer und effizienter Einsatz von Energie
  • Schwere Unfälle / Katastrophen
  • Kultur- und Sachgüter
  • Wechselwirkungen und Wirkungsgefüge zwischen den Schutzgütern.

Es liegen bislang keine umweltbezogenen Stellungnahmen vor.

Bekanntmachungsanordnung:

Die Veröffentlichung im Internet zur Aufhebung des Bebauungsplanes „Ri-8 Hildener Straße-West“ wird hiermit gemäß § 3 (2) BauGB in Verbindung mit § 17 der Hauptsatzung der Stadt Langenfeld öffentlich bekannt gemacht.

Langenfeld Rhld, 20.03.2024

gez. Frank Schneider

Bürgermeister

Kontaktperson

Herr Tobias Rasch
Telefon: 02173/794-5113
E-Mail: stadtplanung@langenfeld.de

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