B E K A N N T M A C H U N G
Veröffentlichung im Internet zur Aufhebung des Bebauungsplanes „Ri-8 Hildener Straße-West“
Die Veröffentlichung des Entwurfes zur
Aufhebung des Bebauungsplanes „Ri-8 Hildener Straße-West“
gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wurde am 19.03.2024 vom Rat der Stadt Langenfeld beschlossen.
Der Bebauungsplan „Ri-8 Hildener Straße-West“ wird von den wasserrechtlichen Festsetzungen des Überschwemmungsgebietes berührt. Neben Grün- und Landwirtschaftsflächen sind auch Teile des geplanten Gewerbegebietes und die beabsichtigte Gebietserschließung von den Abgrenzungen bzw. Regelungen des Überschwemmungsgebietes betroffen.
Nach der Hochwasser- und Starkregengefahrenkarte der Stadt Langenfeld Rhld. können über die Hälfte des Geltungsbereiches bei einem hundertjährigen Regenereignis überschwemmt werden.
Der Bebauungsplan „Ri-8“ ist dementsprechend von den o. g. Hochwasser- und Überschwemmungsgebietsdarstellungen betroffen und weist bislang ungenutzte Baumöglichkeiten im Gewerbegebiet auf.
Gebietsbegrenzung für den Bebauungsplan „Ri-8 Hildener Straße-West“
Im Norden:
Die nördliche Grenze des Flurstücks 112 und deren Verlängerung bis zum Flurstück 73, Flur 1, die westliche und südliche Grenze des Flurstücks 73 sowie die Verlängerung bis zur östlichen Grenze des Flurstücks 74 (Hildener Straße), Flur 2.
Im Osten:
Die östliche Grenze der Hildener Straße (L 403), Flurstück 74, Flur 2 und das Flurstück 2777, Flur 4 bis zum südwestlichen Grenzpunkt des Flurstücks 1732, Flur 4.
Im Süden:
Die Verbindung zwischen dem südwestlichen Grenzpunkt des Flurstücks 1732, Flur 4 und dem südöstlichen Grenzpunkt des Flurstücks 80, Flur 1.
Im Westen:
Die östliche Grenze der Güterbahnstrecke 2324, Flurstücke 110, 113, 121 (Viehbach) und 123, Flur 1.
Alle Flurstücke liegen in der Gemarkung Richrath.
Auf den zur Orientierung veröffentlichten Kartenausschnitt wird hingewiesen.
Der Entwurf zur Aufhebung des Bebauungsplanes mit Begründung sind in der Zeit vom
08.04.2024 bis 10.05.2024 einschließlich
im Internet veröffentlicht unter:
www.langenfeld.de/stadtplanung sowie über das zentrale Internetportal des Landes Nordrhein-Westfalen www.beteiligung.nrw.de bzw. www.beteiligung.nrw.de/portal/langenfeld/
Alternativ können in diesem Zeitraum die Planunterlagen im Rathaus der Stadt Langenfeld Rhld., Referat Stadtplanung und Denkmalschutz, Konrad-Adenauer-Platz 1, 40764 Langenfeld, II. Obergeschoss, Zimmer 296 während folgender Servicezeiten, als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit gemäß § 3 (2) S. 4 Nr. 4 BauGB, eingesehen werden:
Montag bis Mittwoch von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Während der Veröffentlichungsfrist können zu dem Entwurf Stellungnahmen insbesondere per E-Mail (an: stadtplanung@langenfeld.de) oder schriftlich und zur Niederschrift bei der vorgenannten Dienststelle vorgebracht werden.
Hinweise:
Es liegen bislang keine umweltbezogenen Stellungnahmen vor.
Bekanntmachungsanordnung:
Die Veröffentlichung im Internet zur Aufhebung des Bebauungsplanes „Ri-8 Hildener Straße-West“ wird hiermit gemäß § 3 (2) BauGB in Verbindung mit § 17 der Hauptsatzung der Stadt Langenfeld öffentlich bekannt gemacht.
Langenfeld Rhld, 20.03.2024
gez. Frank Schneider
Bürgermeister
Herr Tobias Rasch Telefon: 02173/794-5113 E-Mail: stadtplanung@langenfeld.de
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