Verfahren Stadt Langenfeld Verkehr und Mobilität

4. Stufe Lärmaktionsplanung der Stadt Langenfeld Rhld. - Zweite Öffentlichkeitsbeteiligung

  • Status Beendet
  • Zeitraum 15.05.2024 bis 17.06.2024
  • Stellungnahmen 46 Stellungnahmen
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Um was geht es? 

Nach der neuen EU-Umgebungslärmrichtlinie sind die Kommunen dazu verpflichtet, alle fünf Jahre einen Lärmaktionsplan aufzustellen. Grundlage für die Erstellung des jeweiligen Lärmaktionsplans sind in Nordrhein-Westfalen die durch das Landesamt für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz (LANUV) veröffentlichten Lärmkarten für Kommunen außerhalb von Ballungsräumen. Für den Straßenverkehrslärm erfasst sind in diesen Lärmkarten stark befahrene Hauptstraßen (in der Regel Bundesautobahnen, Bundesstraßen und Landesstraßen) mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als drei Millionen Fahrzeugen pro Jahr.  

Für die Stadt Langenfeld besteht die Verpflichtung bis zum 18. Juli 2024 einen Lärmaktionsplan der 4. Stufe für die betroffenen Straßenabschnitte aufzustellen.  

Die Lärmbelastung durch Schienenwege ist für Langenfeld ebenfalls ein relevantes Thema. Jedoch erfolgt die Lärmaktionsplanung für Schienenwege grundsätzlich durch das Eisenbahn-Bundesamt.  

Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist ein wesentlicher Bestandteil der Lärmaktionsplanung.  

In der ersten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden die Bürgerinnen und Bürger im Zuge einer Versammlung im Bürgersaal des Rathauses am 06.12.2023 um 18:00 Uhr sowie durch Veröffentlichung für die Dauer eines Monats im Internet über dieses Portal bzw. die Internetseite der Stadt über die Aufstellung des Lärmaktionsplans informiert sowie die Ergebnisse der Lärmkartierung für Langenfeld dargestellt.  

Es wurde nunmehr der Entwurf des Lärmaktionsplans mit Maßnahmen zur Verringerung der Lärmbelastung erstellt. Dieser Berichtsentwurf wurde am 25.04.2024 in der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Klimaschutz vorgestellt.  

Jetzt erfolgt die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung. Hier werden Anmerkungen zu den vorgeschlagenen Maßnahmen gesammelt. Zudem erfolgt zeitgleich eine Beteiligung von Trägern öffentlicher Belange und anderen Behörden.  

Die Beteiligung zum Entwurf des Lärmaktionsplans der Stadt Langenfeld für Bürgerinnen und Bürger erfolgt über das Online-Portal „Beteiligung NRW“. Der Zugang zur Online-Beteiligung ist zudem auf der Startseite der städtischen Homepage verlinkt.

Stellungnahmen zum Entwurf des Lärmaktionsplans können bis 17. Juni 2024 abgegeben werden.  

Wie kann ich mich beteiligen? 

Grundsätzlich kann sich jede Person oder Einrichtung an der Lärmaktionsplanung beteiligen. Eine Registrierung oder Anmeldung ist dafür nicht zwingend erforderlich, da wir auch gern anonyme Hinweise entgegennehmen. Wenn Sie sich trotzdem registrieren bzw. anmelden möchten, hat das den Vorteil, dass Sie automatische E-Mail-Benachrichtigungen erhalten und Ihre Meldung nachträglich bearbeiten können. Ihre Registrierung gilt für alle Beteiligungsmöglichkeiten, die in diesem Portal angeboten werden. 

Teilen Sie uns Ihre Anmerkungen zu den vorgeschlagenen Maßnahmen mit.  

Den Entwurf des neuen Lärmaktionsplans finden Sie auf der linken Seite. Der Entwurf besteht aus einem Textteil und zwei ergänzenden Anhängen.  

Und so können sie uns Ihre Anmerkungen abgeben: 

  1. Klicken Sie auf den Button Ihre Stellungnahme nach diesem Text.  

  1. Teilen Sie uns Ihre Meinung in dem sich öffnenden Textfeld mit. Die Angabe der E-Mail-Adresse ist dabei freiwillig und dient lediglich dem am Eingabefeld beschriebenen Zweck. 

Wie geht es weiter? 

Die Anmerkungen werden ausgewertet und bei der Erstellung des Lärmaktionsplans berücksichtigt.  

Wenn Sie bei der Eingabe Ihre E-Mail-Adresse hinterlassen, werden Sie über den weiteren Beteiligungsprozess informiert. 

Wo finden Sie weitere Informationen? 

Umfangreiche Informationen zu den Themen Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung finden Sie im Umgebungslärmportal des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Im Umgebungslärmportal finden Sie auch alle Lärmkarten der 4. Runde für Nordrhein-Westfalen im Lärmkartenviewer NRW. 

Das Geoportal des Eisenbahn-Bundesamtes mit den Lärmkarten der Haupteisenbahnstrecken des Bundes erreichen Sie hier: GeoPortal.EBA - Verfügbare Kartendienste von GeoPortal.EBA (eisenbahn-bundesamt.de).

Kontaktperson

Herr Tobias Rasch
Telefon: 02173/794-5113
E-Mail: stadtplanung@langenfeld.de

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Stadt Langenfeld Rhld.

Der Bürgermeister

Konrad-Adenauer-Platz 1 in 40764 Langenfeld

Telefon: 02173 / 794 - 0                                 

E-Mail: info@langenfeld.de

Wenn Sie sich in Ihrem Recht auf Datenschutz verletzt fühlen, können Sie sich an den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Stadt Langenfeld wenden:

Telefon: 02173-794-1115           

E-Mail: datenschutz@langenfeld.de

Außerdem können Sie eine Beschwerde bei der folgenden Aufsichtsbehörde erheben:

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (LDI) NRW

Kavalleriestr. 2-4 in 40213 Düsseldorf

Telefon: 0211 / 38424 - 0

E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de

Gegenstände

Übersicht
  • Berichtsentwurf Lärmaktionsplan - Stufe 4
  • Berichtsentwurf - Anhang 1
  • Berichtsentwurf - Anhang 2

Informationen

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