B E K A N N T M A C H U N G
über die Aufstellung und die Veröffentlichung im Internet der
vereinfachten 1. Änderung des Bebauungsplanes
„B-36 Neu Stefenshoven / Rudolfstraße / Galgendriesch“
Der Rat der Stadt Langenfeld hat gemäß den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), in der derzeit gültigen Fassung, in seiner Sitzung am 19.03.2024 den Aufstellungsbeschluss für die vereinfachte 1. Änderung des Bebauungsplanes "B-36 Neu Sefenshoven / Rudolfstraße / Galgendriesch“ gemäß § 2 (1) i. V. m. § 13 BauGB gefasst und beschlossen, die Bebauungsplanänderung gemäß § 3 (2) BauGB im Internet zu veröffentlichen.
Die Bebauungsplanänderung wird nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB durchgeführt.
Ziel der Planung ist es, eine intensive Ausnutzung der begrenzten Gewerbebaulandflächen in Langenfeld im Sinne einer gebotenen Innenentwicklung zu erreichen, in dem das Maß der baulichen Nutzung (Zahl der zulässigen Vollgeschosse als Mindest- und Höchstmaß) konkretisiert wird.
Gebietsbegrenzung der vereinfachten 1. Änderung des Bebauungsplanes „B-36 Neu Sefenshoven / Rudolfstraße / Galgendriesch“:
Im Norden: Die „Knipprather Straße“ (L 402); Die Nordgrenzen des Flurstücks 151;
Im Westen: Ein Teil der Straße „Am Galgendriesch“. Die Westgrenzen des Flurstücks 151;
Im Süden: Die Straße „Am Galgendriesch“. Die Südgrenzen des Flurstücks 151;
Im Osten: Die Ostgrenze des Flurstücks 151.
Das genannte Flurstück 151 liegt in der Flur 39 der Gemarkung Immigrath.
Auf den zur Orientierung veröffentlichten Kartenausschnitt wird hingewiesen:
Aufgrund des Aufstellungsbeschlusses für die vereinfachte 1. Änderung des Bebauungsplanes „B-36 Neu Stefenshoven / Rudolfstraße / Galgendriesch“ können zur Sicherung der künftigen Planung gemäß § 15 BauGB Entscheidungen über Bauanträge bis zu einem Zeitraum von 12 Monaten zurückgestellt und Veränderungssperren gemäß § 14 BauGB erlassen werden.
Der Entwurf der Bebauungsplanänderung mit Begründung sind in der Zeit vom
08.04.2024 bis 10.05.2024 einschließlich
im Internet veröffentlicht unter:
www.langenfeld.de/stadtplanung sowie über das zentrale Internetportal des Landes Nordrhein-Westfalen www.beteiligung.nrw.de bzw. www.beteiligung.nrw.de/portal/langenfeld/
Alternativ können in diesem Zeitraum die Planunterlagen im Rathaus der Stadt Langenfeld Rhld., Referat Stadtplanung und Denkmalschutz, Konrad-Adenauer-Platz 1, 40764 Langenfeld, II. Obergeschoss, Zimmer 296 während folgender Servicezeiten, als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit gemäß § 3 (2) S. 4 Nr. 4 BauGB, eingesehen werden:
Montag bis Mittwoch von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Während der Veröffentlichungsfrist können zu dem Entwurf Stellungnahmen insbesondere per E-Mail (an: stadtplanung@langenfeld.de) oder schriftlich und zur Niederschrift bei der vorgenannten Dienststelle vorgebracht werden.
Hinweise:
Bekanntmachungsanordnung:
Die Aufstellung sowie die Veröffentlichung im Internet der vereinfachten 1. Änderung des Bebauungsplanes „B-36 Neu Stefenshoven / Rudolfstraße / Galgendriesch“ werden hiermit gemäß § 2 (1) sowie § 3 (2) BauGB in Verbindung mit § 17 der Hauptsatzung der Stadt Langenfeld öffentlich bekannt gemacht.
Langenfeld Rhld, 20.03.2024
Frank Schneider
Bürgermeister
Herr Rasch Telefon: 02173/794-5113 E-Mail: stadtplanung@langenfeld.de
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