Bebauungsplan Stadt Langenfeld Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan "Ri-41 Martin-Buber-Straße"

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 21.10.2024 bis 22.11.2024
  • Stellungnahmen 7 Stellungnahmen
Schmuckgrafik - öffne Lightbox

B E K A N N T M A C H U N G

über die Veröffentlichung im Internet des

Bebauungsplanes „Ri-41 Martin-Buber-Straße“

Der Rat der Stadt Langenfeld hat gemäß den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), in der derzeit gültigen Fassung, in seiner Sitzung am 19.03.2024 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Ri-41 Martin-Buber-Straße“ gemäß § 2 (1) i. V. m. § 13a BauGB beschlossen.

Der Bebauungsplan wird nach § 13a BauGB im vereinfachten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB durchgeführt.

In seiner Sitzung vom 17.09.2024 hat der Rat der Stadt Langenfeld weiterhin beschlossen, den Bebauungsplan „Ri-41 Martin-Buber-Straße“ gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen.

Ziel und Zweck der Planung ist die Erweiterung des bestehenden Seniorenzentrums sowie die Errichtung einer 4-gruppigen Kindertageseinrichtung.

Gebietsbegrenzung des Bebauungsplanes „Ri-41 Martin-Buber-Straße“:

Im Norden:                    Die Nordgrenze des Flurstücks 357.

Im Osten:                      Die Martin-Buber-Straße (Ostgrenze des Flurstücks 357).

Im Süden:                     Die Wolfhagener Straße (Südgrenze des Flurstücks 357).

Im Westen:                    Die Straße Am schwarzen Weiher (Westgrenze des Flurstücks 357).

Das Flurstück 357 liegt in der Flur 16 der Gemarkung Richrath. Die Fläche des Plangebietes beträgt rd. 1,9 ha.

Die Planzeichnung des Bebauungsplanes setzt den räumlichen Geltungsbereich gemäß § 9 (7) BauGB zeichnerisch fest.

Auf den zur Orientierung veröffentlichten Kartenausschnitt wird hingewiesen:

Der Entwurf des Bebauungsplanes "Ri-41 Martin-Buber-Straße“ wird mit der Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats, und zwar

vom 21.10.2024 bis einschließlich 22.11.2024

im Internet veröffentlicht unter:

https://www.langenfeld.de/stadtplanung

sowie über das zentrale Internetportal des Landes Nordrhein-Westfalen https://www.beteiligung.nrw.de/portal/langenfeld bzw. https://beteiligung.nrw.de/portal/langenfeld/beteiligung/themen/1008946

Alternativ können in diesem Zeitraum die Planunterlagen im Rathaus der Stadt Langenfeld Rhld., Referat Stadtplanung und Denkmalschutz, Konrad-Adenauer-Platz 1, 40764 Langenfeld, II. Obergeschoss, Zimmer 296 während folgender Servicezeiten, als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit gemäß § 3 (2) S. 4 Nr. 4 BauGB, eingesehen werden:

Montag  bis  Mittwoch            von  8.00 Uhr bis  16.00 Uhr,

Donnerstag                             von  8.00 Uhr bis  17.00 Uhr,

Freitag                                    von  8.00 Uhr bis  12.00 Uhr.

Während der Veröffentlichungsfrist können zu dem Entwurf Stellungnahmen insbesondere per E-Mail (an: stadtplanung@langenfeld.de) oder bei Bedarf schriftlich und zur Niederschrift bei der vorgenannten Dienststelle vorgebracht werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass

  • Stellungnahmen, die nicht innerhalb der Veröffentlichungsfrist abgegeben wurden, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gemäß § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben können.
  • die im Bauleitplan genannten technischen Regelwerke (z. B. DIN-Normen) wie vorstehend eingesehen werden können.

Bekanntmachungsanordnung:

Die Veröffentlichung des Bebauungsplanes „Ri-41 Martin-Buber-Straße“ wird hiermit gemäß § 3 (2) BauGB in Verbindung mit § 17 der Hauptsatzung der Stadt Langenfeld öffentlich bekannt gemacht.

Langenfeld Rhld, 09.10.2024

Frank Schneider

Bürgermeister

Kontaktperson

Referat Stadtplanung und Denkmalschutz

Herr Rasch

Telefon: 02173/794-5113

E-Mail: stadtplanung@langenfeld.de

Datenschutzerklärung

Datenschutzerklärung

Der Schutz Ihrer persönlichen Daten hat für die Stadt Langenfeld einen hohen Stellenwert. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten daher vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften, insbesondere der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW).

Information gemäß Artikel 13 Abs. 1 und 2 DSGVO aufgrund der Erhebung personenbezogener Daten

Im Zusammenhang mit der Organisation von Veranstaltungen werden bei Ihnen personenbezogene Daten erhoben. Bitte beachten Sie hierzu nachstehende Datenschutzhinweise.

Zweck und Dauer der Datenverarbeitung

Die in der Abstimmung erhobenen Daten werden ausschließlich für die Organisation von Veranstaltungen verarbeitet und im Nachgang gelöscht. Es erfolgt keine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Artikel 6 Abs. 1 a) DSGVO.

Ihre Rechte gemäß der DSGVO

Art. 7: Recht auf Widerruf der Einwilligung zu jederzeit mit Wirkung für die Zukunft (die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird dadurch nicht berührt)

Art. 15: Recht auf Auskunft über die verarbeiteten personenbezogenen Daten

Art. 16: Recht auf Berichtigung unrichtiger oder unrichtig gewordener Daten

Art. 17: Recht auf Löschung (Vergessenwerden)

Art. 18: Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

Art. 20: Recht auf Übertragbarkeit

Art. 21: Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung

Art. 77: Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde (Kontaktdaten siehe unten)

Kontaktdaten der Verantwortlichen für den Datenschutz

Stadt Langenfeld Rhld.

Der Bürgermeister

Konrad-Adenauer-Platz 1 in 40764 Langenfeld

Telefon: 02173 / 794 - 0                                 

E-Mail: info@langenfeld.de

Wenn Sie sich in Ihrem Recht auf Datenschutz verletzt fühlen, können Sie sich an den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Stadt Langenfeld wenden:

Telefon: 02173-794-1115           

E-Mail: datenschutz@langenfeld.de

Außerdem können Sie eine Beschwerde bei der folgenden Aufsichtsbehörde erheben:

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (LDI) NRW

Kavalleriestr. 2-4 in 40213 Düsseldorf

Telefon: 0211 / 38424 - 0

E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de

Gegenstände

Übersicht
  • Bebauungsplanentwurf - Planzeichnung
  • Entwurfsbegründung
  • Anlage zur Begründung - Schalltechnische Untersuchung
  • Verkehrsprognose Kindertagesstätte
  • Luftbild
  • Geltungsbereich
  • Abgrenzung Plangebiet

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang
Anmelden

Anmelden

Anmelden

Datenschutzeinstellungen

Es werden für den Betrieb der Seite technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Inhalte von Drittanbietern erlauben. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutzerklärung und Impressum.