Bebauungsplan Stadt Langenfeld Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan "Ri-40 Neuenhof"

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 21.10.2024 bis 22.11.2024
  • Stellungnahmen 2 Stellungnahmen
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Planzeichnung

B E K A N N T M A C H U N G

über die Veröffentlichung im Internet des

Bebauungsplanes „Ri-40 Neuenhof“

Der Rat der Stadt Langenfeld hat gemäß den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), in der derzeit gültigen Fassung, in seiner Sitzung am 05.09.2023 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Ri-40 Neuenhof“ gemäß § 2 (1) i. V. m. § 13a BauGB beschlossen.

Der Bebauungsplan wird nach § 13a BauGB im vereinfachten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB durchgeführt.

In seiner Sitzung vom 17.09.2024 hat der Rat der Stadt Langenfeld weiterhin beschlossen, den Bebauungsplan „Ri-40 Neuenhof“ gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen.

Ziel und Zweck der Planung ist der Erhalt bzw. die Entwicklung eines bestehenden Gewerbestandortes sowie die Schaffung von Entwicklungsmöglichkeiten für die unter Denkmalschutz stehende ehemalige Hofanlage „Neuenhof“ in Richtung Wohnen und Dienstleistungsgewerbe.

Gebietsbegrenzung des Bebauungsplanes „Ri-40 Neuenhof“:

Im Norden:      Ein Teil der südlichen Grenze des Flurstückes 101 (Flur 1),

Im Osten:        Ein Teil der Westgrenze der Hildener Straße (Flurstück 2777, Flur 4),

Im Süden:       Eine 25 m nach Süden verschobene Parallele zur südlichen Flurstücksgrenze 137 (Flur 1) und deren östliche Verlängerung bis Westgrenze der Hildener Straße (Flurstück 2777, Flur 4),

Im Westen:     Eine 80,0 m Parallele zur Westgrenze der Hildener Straße (Flurstück 2777, Flur 4) und im Norden anstelle der konkarven Ausrundung des Kreisverkehrsplatzes, eine gerade Verlängerung bis zum Schnittpunkt mit der Nordostgrenze des Flurstücks 99 (Flur 1).

Alle genannten Fluren bzw. Flurstücke liegen in der Gemarkung Richrath. Die Fläche des Geltungsbereiches beträgt rd. 2,2 ha. Im Geltungsbereich liegen die Flurstücke 99 (teilweise), 138 (teilweise), 40, 137 (teilweise)und 141 (teilweise). Die Planzeichnung des Bebauungsplanes setzt den räumlichen Geltungsbereich gemäß § 9 (7) BauGB zeichnerisch fest. Auf die Abgrenzung in der Planzeichnung wird verwiesen.

Auf den zur Orientierung veröffentlichten Kartenausschnitt wird hingewiesen:

Der Entwurf des Bebauungsplanes "Ri-40 Neuenhof“ wird mit der Begründung gemäß

§ 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats, und zwar

vom 21.10.2024 bis einschließlich 22.11.2024

im Internet veröffentlicht unter:

https://www.langenfeld.de/stadtplanung

sowie über das zentrale Internetportal des Landes Nordrhein-Westfalen https://www.beteiligung.nrw.de/portal/langenfeld bzw. https://beteiligung.nrw.de/portal/langenfeld/beteiligung/themen/1008961

Alternativ können in diesem Zeitraum die Planunterlagen im Rathaus der Stadt Langenfeld Rhld., Referat Stadtplanung und Denkmalschutz, Konrad-Adenauer-Platz 1, 40764 Langenfeld, II. Obergeschoss, Zimmer 296 während folgender Servicezeiten, als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit gemäß § 3 (2) S. 4 Nr. 4 BauGB, eingesehen werden:

Montag  bis  Mittwoch            von  8.00 Uhr bis  16.00 Uhr,

Donnerstag                             von  8.00 Uhr bis  17.00 Uhr,

Freitag                                    von  8.00 Uhr bis  12.00 Uhr.

Während der Veröffentlichungsfrist können zu dem Entwurf Stellungnahmen insbesondere per E-Mail (stadtplanung@langenfeld.de) oder bei Bedarf schriftlich und zur Niederschrift bei der vorgenannten Dienststelle vorgebracht werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass

  • Stellungnahmen, die nicht innerhalb der Veröffentlichungsfrist abgegeben wurden, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gemäß § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben können.
  • die im Bauleitplan genannten technischen Regelwerke (z. B. DIN-Normen) wie vorstehend eingesehen werden können.

Bekanntmachungsanordnung:

Die Veröffentlichung des Bebauungsplanes „Ri-40 Neuenhof“ wird hiermit gemäß § 3 (2) BauGB in Verbindung mit § 17 der Hauptsatzung der Stadt Langenfeld öffentlich bekannt gemacht.

Langenfeld Rhld, 09.10.2024

Frank Schneider

Bürgermeister

Kontaktperson

Referat Stadtplanung und Denkmalschutz

Herr Rasch

Telefon: 02173/794-5113

E-Mail: stadtplanung@langenfeld.de

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Art. 77: Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde (Kontaktdaten siehe unten)

Kontaktdaten der Verantwortlichen für den Datenschutz

Stadt Langenfeld Rhld.

Der Bürgermeister

Konrad-Adenauer-Platz 1 in 40764 Langenfeld

Telefon: 02173 / 794 - 0                                 

E-Mail: info@langenfeld.de

Wenn Sie sich in Ihrem Recht auf Datenschutz verletzt fühlen, können Sie sich an den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Stadt Langenfeld wenden:

Telefon: 02173-794-1115           

E-Mail: datenschutz@langenfeld.de

Außerdem können Sie eine Beschwerde bei der folgenden Aufsichtsbehörde erheben:

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (LDI) NRW

Kavalleriestr. 2-4 in 40213 Düsseldorf

Telefon: 0211 / 38424 - 0

E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de

Gegenstände

Übersicht
  • Bebauungsplanentwurf "Ri-40 Neuenhof"
  • Entwurfsbegründung
  • Orthofoto (Luftbild) 2023
  • Geltungsbereich
  • Abgrenzung des Plangebietes

Informationen

Übersicht
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