Bebauungsplan Stadt Langenfeld Öffentliche Auslegung

Vereinfachte 1. Änderung des Bebauungsplanes "W-6 Im Mutscheid"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 06.01.2025 bis 07.02.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

B E K A N N T M A C H U N G

über die Aufstellung und die Veröffentlichung im Internet der

vereinfachten 1. Änderung des Bebauungsplanes

„W-6 Im Mutscheid“

Der Rat der Stadt Langenfeld hat gemäß den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), in der derzeit gültigen Fassung, in seiner Sitzung am 03.12.2024 den Aufstellungsbeschluss für die vereinfachte 1. Änderung des Bebauungsplanes "W-6 Im Mutscheid“ gemäß § 2 (1) i. V. m. § 13 BauGB gefasst und beschlossen, die Bebauungsplanänderung gemäß § 3 (2) BauGB im Internet zu veröffentlichen.

Die Bebauungsplanänderung wird nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB durchgeführt.

Ziel der Planung ist es, eine Bebauung im Änderungsbereich mit zwei weiteren Wohngebäuden zu ermöglichen.

Gebietsbegrenzung der vereinfachten 1. Änderung des Bebauungsplanes „W-6 Im Mutscheid“:

Die Gebietsbegrenzung der vereinfachten 1. Änderung des Bebauungsplanes „W-6 Im Mutscheid“ umfasst die Flurstücke 281 und 282, Flur 8, Gemarkung Wiescheid und besitzt eine Größe von rd. 2.000 m2.

Im Norden:      Die Nordgrenzen der Flurstücke 281 und 282;

Im Westen:     Die Westgrenze des Flurstücks 282;

Im Süden:       Die Südgrenzen der Flurstücke 281 und 282;

Im Osten:        Die Ostgrenze des Flurstücks 281.

Auf den zur Orientierung veröffentlichten Kartenausschnitt wird hingewiesen:

Aufgrund des Aufstellungsbeschlusses für die vereinfachte 1. Änderung des Bebauungsplanes „W-6 Im Mutscheid“ können zur Sicherung der künftigen Planung gemäß § 15 BauGB Entscheidungen über Bauanträge bis zu einem Zeitraum von 12 Monaten zurückgestellt und Veränderungssperren gemäß § 14 BauGB erlassen werden.

Der Entwurf der Bebauungsplanänderung mit Begründung sind in der Zeit vom

06.01.2025 bis 07.02.2025 einschließlich

im Internet veröffentlicht unter:

 www.langenfeld.de/stadtplanung sowie über das zentrale Internetportal des Landes Nordrhein-Westfalen

www.beteiligung.nrw.de bzw. www.beteiligung.nrw.de/portal/langenfeld/

(klicken Sie hier, um direkt zu den Planungsunterlagen zu gelangen)

Alternativ können in diesem Zeitraum die Planunterlagen im Rathaus der Stadt Langenfeld Rhld., Referat Stadtplanung und Denkmalschutz, Konrad-Adenauer-Platz 1, 40764 Langenfeld, II. Obergeschoss, Zimmer 296 während folgender Servicezeiten, als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit gemäß § 3 (2) S. 4 Nr. 4 BauGB, eingesehen werden:

Montag bis Mittwoch                   von  8:00 Uhr  bis  16:00 Uhr

Donnerstag                                  von  8:00 Uhr  bis  17:00 Uhr

Freitag                                         von  8:00 Uhr  bis  12:00 Uhr

Während der Veröffentlichungsfrist können zu dem Entwurf Stellungnahmen insbesondere per E-Mail (an: stadtplanung@langenfeld.de) oder schriftlich und zur Niederschrift bei der vorgenannten Dienststelle vorgebracht werden.

Hinweise:

  • Stellungnahmen, die nicht innerhalb der Veröffentlichungsfrist abgegeben wurden, können bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanänderung gemäß § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben.
  • Die im Bauleitplan genannten technischen Regelwerke (z. B. DIN-Normen) können wie vorstehend eingesehen werden.

Zeitgleich zur Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt auf der Grundlage dieser Planunterlagen die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB.

Kontaktperson

Herr Rasch
Telefon: 02173/794-5113
E-Mail: stadtplanung@langenfeld.de

Informationen

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