Bebauungsplan Stadt Langenfeld Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan "I-116 Solinger Straße / Feldstraße"

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 16.06.2026 bis 17.07.2026
  • Stellungnahmen 6 Stellungnahmen
Bild vergrößern
I-116 Gebietsbegrenzung

B E K A N N T M A C H U N G

über die Veröffentlichung im Internet des

Bebauungsplanes „I-116 Solinger Straße / Feldstraße“

Der Rat der Stadt Langenfeld hat gemäß den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), in der derzeit gültigen Fassung, in seiner Sitzung am 17.09.2024 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „I-116 Solinger Straße / Feldstraße“ gemäß § 2 (1) i. V. m. § 13a BauGB gefasst.

Im vereinfachten Verfahren nach § 13a BauGB wird von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB abgesehen.

In seiner Sitzung vom 28.05.2026 hat der Planungs-, Umwelt- und Klimaausschuss der Stadt Langenfeld beschlossen, den Bebauungsplan „I-116 Solinger Straße / Feldstraße“ gemäß § 3 (2) BauGB im Internet zu veröffentlichen.

Ziel der Planung ist die Entwicklung eines neuen Wohngebietes zur Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum. Die Planung bietet zudem die Möglichkeit einer geordneten Nachverdichtung im Bestand und einer Wiedernutzung eines baulich vorgeprägten Gewerbegrundstückes für Wohnzwecke.

Geltungsbereich des Bebauungsplanes „I-116 Solinger Straße / Feldstraße“

Im Norden:                 

Die Nordgrenze der Flurstücke 215 und 217, die Verbindung zwischen dem nordöstlichen Grenzpunkt des Flurstücks 217 und dem gemeinsamen Grenzpunkt der Flurstücke 101, 224 und 38.

Im Osten:                   

Die Ostgrenze des Flurstücks 101, die gemeinsamen Grenzen des Flurstücks 43 mit den Flurstücken 35, 210 und 267. Die gemeinsame Grenze der Flurstücke 44 und 267 sowie eine südliche Verlängerung der Ostgrenze des Flurstücks 44 bis zum Schnittpunkt mit der Südgrenze des Flurstücks 72.

Im Süden:                

Ein Teil der Südgrenze des Flurstücks 72 zwischen der verlängerten Ostgrenze des Flurstücks 44 bis zum Schnittpunkt mit der Südgrenze des Flurstücks 72 und der nach Süden verlängerten Westgrenze des Flurstücks 215 bis zum Schnittpunkt mit der südlichen Grenze des Flurstücks 72.

Im Westen:                

Die Westgrenze des Flurstücks 215 sowie die Verlängerung dieser Westgrenze nach Süden bis zum Schnittpunkt mit der Südgrenze des Flurstücks 72.

Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 0,6 ha. Alle Flurstücke liegen in der Flur 24, Gemarkung Immigrath.

Auf den zur Orientierung veröffentlichten Kartenausschnitt wird hingewiesen:

Der Entwurf des Bebauungsplanes „I-116 Solinger Straße / Feldstraße“ wird mit der Begründung gemäß § 3 (2) BauGB für die Dauer eines Monats, und zwar

vom 16.06.2026 bis einschließlich 17.07.2026

im Internet veröffentlicht unter:

https://www.langenfeld.de/stadtplanung

sowie über das zentrale Internetportal des Landes Nordrhein-Westfalen

https://beteiligung.nrw.de/portal/hauptportal/startseite


https://beteiligung.nrw.de/portal/langenfeld/beteiligung/themen/1027261

Alternativ können in diesem Zeitraum die Planunterlagen im Rathaus der Stadt Langenfeld Rhld., Referat Stadtplanung und Denkmalschutz, Konrad-Adenauer-Platz 1, 40764 Langenfeld, II. Obergeschoss, Zimmer 296 während folgender Servicezeiten, als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit gemäß § 3 (2) S. 4 Nr. 4 BauGB, eingesehen werden:

Montag  bis  Mittwoch           von  8.00 Uhr bis  16.00 Uhr,

Donnerstag                            von  8.00 Uhr bis  17.00 Uhr,

Freitag                                    von  8.00 Uhr bis  12.00 Uhr.

Während der Veröffentlichungsfrist können zu dem Entwurf Stellungnahmen insbesondere per E-Mail (an: stadtplanung@langenfeld.de) oder bei Bedarf schriftlich und zur Niederschrift bei der vorgenannten Dienststelle vorgebracht werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass

  • Stellungnahmen, die nicht innerhalb der Veröffentlichungsfrist abgegeben wurden, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gemäß § 4a (5) BauGB unberücksichtigt bleiben können.
  • die im Bauleitplan genannten technischen Regelwerke (z. B. DIN-Normen) wie vorstehend eingesehen werden können.

Bekanntmachungsanordnung:

Die Veröffentlichung des Bebauungsplanes „I-116 Solinger Straße / Feldstraße“ wird hiermit gemäß § 3 (2) BauGB in Verbindung mit § 18 der Hauptsatzung der Stadt Langenfeld öffentlich bekannt gemacht.

Langenfeld Rhld, 02.06.2026

Gerold Wenzens

Bürgermeister

Kontakt

Referat Stadtplanung und Denkmalschutz

Herr Rasch

Telefon: 02173/794-5113

E-Mail: stadtplanung@langenfeld.de

Datenschutzerklärung

Datenschutzerklärung

Der Schutz Ihrer persönlichen Daten hat für die Stadt Langenfeld einen hohen Stellenwert. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten daher vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften, insbesondere der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW).

Information gemäß Artikel 13 Abs. 1 und 2 DSGVO aufgrund der Erhebung personenbezogener Daten

Im Zusammenhang mit der Organisation von Veranstaltungen werden bei Ihnen personenbezogene Daten erhoben. Bitte beachten Sie hierzu nachstehende Datenschutzhinweise.

Zweck und Dauer der Datenverarbeitung

Die in der Abstimmung erhobenen Daten werden ausschließlich für die Organisation von Veranstaltungen verarbeitet und im Nachgang gelöscht. Es erfolgt keine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Artikel 6 Abs. 1 a) DSGVO.

Ihre Rechte gemäß der DSGVO

Art. 7: Recht auf Widerruf der Einwilligung zu jederzeit mit Wirkung für die Zukunft (die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird dadurch nicht berührt)

Art. 15: Recht auf Auskunft über die verarbeiteten personenbezogenen Daten

Art. 16: Recht auf Berichtigung unrichtiger oder unrichtig gewordener Daten

Art. 17: Recht auf Löschung (Vergessenwerden)

Art. 18: Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

Art. 20: Recht auf Übertragbarkeit

Art. 21: Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung

Art. 77: Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde (Kontaktdaten siehe unten)

Kontaktdaten der Verantwortlichen für den Datenschutz

Stadt Langenfeld Rhld.

Der Bürgermeister

Konrad-Adenauer-Platz 1 in 40764 Langenfeld

Telefon: 02173 / 794 - 0                                 

E-Mail: info@langenfeld.de

Wenn Sie sich in Ihrem Recht auf Datenschutz verletzt fühlen, können Sie sich an den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Stadt Langenfeld wenden:

Telefon: 02173-794-1115           

E-Mail: datenschutz@langenfeld.de

Außerdem können Sie eine Beschwerde bei der folgenden Aufsichtsbehörde erheben:

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (LDI) NRW

Kavalleriestr. 2-4 in 40213 Düsseldorf

Telefon: 0211 / 38424 - 0

E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de

Gegenstände

Übersicht

Informationen

Übersicht
Zum Seitenanfang