Umfrage Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen Umwelt, Klima und Nachhaltigkeit

Umfrage stationäre Bauschuttrecyclinganlagen - Erfahrungen mit der ErsatzbaustoffV

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 01.01.2025 bis 14.03.2025
  • Teilnehmer 40 Teilnehmer
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Die Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV) ist seit 1. August 2023 in Kraft. 

Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes NRW begleitet die Umsetzung der ErsatzbaustoffV durch ein landesweites Monitoringprogramm. Damit sollen Auswirkungen der ErsatzbaustoffV in der Praxis unter Beteiligung der Marktteilnehmer ermittelt und für die Evaluierung der ErsatzbaustoffV genutzt werden. Zudem soll das Substitutionspotential mineralischer Ersatzbaustoffe in NRW eingeschätzt werden.

Bereits vor Inkrafttreten der Ersatzbaustoffverordnung erfolgte für das Bezugsjahr 2021 eine Befragung der Hersteller mineralischer Ersatzbaustoffe, insbesondere der Betreiber stationärer und mobiler Aufbereitungsanlagen für mineralische Bau- und Abbruchabfälle. Die Erhebung wird nun mit dieser Umfrage für die Bezugsjahre 2022, 2023 und 2024 wiederholt. Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes NRW sowie wie das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW bitten dafür um Ihre Mitwirkung.

Vielen Dank!

Die Auswertung und Ergebnisaufbereitung der Erhebung erfolgt anonym!

Hinweis: Eine separate Umfrage für mobile Aufbereitungsanlagen finden Sie hier .  Mobile Aufbereitungsanlagen im Sinne dieser Umfrage sind ausschließlich Aufbereitungsanlagen, die an Baustellen betrieben werden und die am Ort der Entstehung anfallenden Abfälle zu Ersatzbaustoffen aufbereiten. Die Ersatzbaustoffe werden entweder vor Ort verwendet oder für den Einbau in anderen, externen Baumaßnahmen in Verkehr gebracht.

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Stationäre Aufbereitungsanlagen, die Recyclingbaustoffe herstellen

1. Stellten Sie im Jahr 2024 mit Ihrer Anlage Recyclingbaustoffe (rezyklierte Gesteinskörnungen mit definierter Körnung) für die Verwendung im Straßen- /Erd- oder Schienenverkehrswegebau (Einbauweisen nach Anlagen 2 und 3 der ErsatzbaustoffV) her? Wenn ja, welche Lieferkörnungen?
Körnung in mm
größter Mengenanteil
  • Bitte hergestellte Körnung(en) auswählen sowie die Fraktion angeben, die den größten Mengenanteil bezogen auf die gesamte Outputmenge der Anlage ausmacht.
  • Bitte Körnung nennen

2. Wie groß ist die Menge an mineralischen Bauabfällen, die pro Jahr in Ihrer Anlage behandelt wurde? (bezogen auf den Anlageninput)

  • Datenformat: Ganzzahl
  • Menge in Tonnen
  • Datenformat: Ganzzahl
  • Menge in Tonnen
  • Datenformat: Ganzzahl
  • Menge in Tonnen
3. Über welche Aufbereitungsaggregate verfügt die Aufbereitungsanlage (bitte darauf beziehen, welche Aggregate im Jahr 2024 in Betrieb waren)?  
stationäre Anlage
mobile Anlage (dauerhaft oder zeitweilig auf stationär genehmigtem Anlagenstandort)
  • Bitte zutreffendes auswählen
  • Bitte erläutern
4. Unterliegt die Herstellung von Recyclingbaustoffen in den jeweiligen Körnungen einer Güteüberwachung nach der ErsatzbaustoffV durch eine anerkannte Überwachungsstelle im Hinblick auf umweltrelevante Merkmale und/oder nach dem bautechnischen Regelwerk (FGSV)?
Güteüberwachung i.S. ErsatzbaustoffV
bautechn. Überwachung nach FGSV
  • Bitte zutreffendes auswählen (Lieferkörnung in mm)
5. Werden neben Bauschutt weitere relevante Stoffströme (z.B. Bodenmaterial, Ausbauasphalt, Ziegel, Gleisschotter) als Monofraktion in der Anlage aufbereitet und hieraus Ersatzbaustoffe hergestellt? Wenn ja, welche:  
weitere Stoffströme
  • Bitte zutreffendes auswählen
  • Datenformat: Ganzzahl
  • Bitte Menge in Tonnen pro Jahr (2024)
  • Datenformat: Ganzzahl
  • Bitte Menge in Tonnen pro Jahr (2024)
  • Datenformat: Ganzzahl
  • Bitte Menge in Tonnen pro Jahr (2024)
  • Datenformat: Ganzzahl
  • Bitte Menge in Tonnen pro Jahr (2024)
  • Art und Menge in Tonnen
6. Güteüberwachung und Zwischenlagerung von Bodenmaterial
6.1 Liegt für den Betrieb Ihrer Aufbereitungsanlage ein Eignungsnachweeis für güteüberwachtes Bodenmaterial vor?
  • wenn nein, ist beabsichtigt, zukünftig aufbereitetes Bodenmaterial in die Güteüberwachung einzubeziehen?
6.2 Wird Ihre Anlage als Zwischenlager für nicht aufbereitetes Bodenmaterial oder Baggergut im Sinne §§ 14-18 ErsatzbaustoffV genutzt?
  • wenn nein, ist beabsichtigt, die Anlage zukünftig als Zwischenlager zu nutzen?
7. Annahmekontrolle
7.1 Wurden mit Inkrafttreten der ErsatzbaustoffV die Annahmekontrolle und Annahmebedingungen verändert (wenn ja, inwiefern?) 
  • bei ja bitte erläutern
7.2 Werden bestimmte Abfallarten oder Materialqualitäten im Vergleich zu 2021 nicht mehr angenommen?  
  • bei ja bitte erläutern
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Kontakt

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte gern an: Frau Lodwig (02361-305-2884; claudia.lodwig@lanuv.nrw.de) oder Frau Umlauf-Schülke (0211-4566-856; petra.umlauf-schuelke@munv.nrw.de).

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