Raumordnungs-/Bauleitplan Blütenstadt Leichlingen Frühzeitige Beteiligung

24. FNP-Änderung und vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. V 11 "Müllerhof"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 18.10.2023 bis 30.11.2023
  • Stellungnahmen 30 Stellungnahmen
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Luftbild Müllerhof in Leichlingen

Der Rat der Stadt Leichlingen hat in seiner Sitzung am 26.09.2019 die 24. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Leichlingen für den Bereich „Müllerhof“ sowie die Einleitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. V 11 „Müllerhof“ beschlossen. Die Beschlüsse wurden gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) im Amtsblatt Nr. 16 vom 01.09.2021 bekannt gemacht.

Planungsziel für die Entwicklung des Areals ist es, ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Landwirtschaft, Pferdeanlage, Tourismus, Beherbergung + Gastronomie“ darzustellen bzw. festzusetzen. Das Sondergebiet soll vorwiegend der Landwirtschaft, der Pferdezucht und -haltung, der Versorgung und Unterbringung von Patienten-Pferden, dem landwirtschaftlich und landschaftlich orientierten Tourismus, der Umweltbildung sowie der Unterbringung von Beherbergungs- und Gastronomiebetrieben dienen.

Die oben genannten Bauleitplanverfahren werden parallel durchgeführt. Die gesetzlich notwendigen frühzeitigen Beteiligungen gemäß § 3 (1) BauGB werden daher in einer gemeinsamen Veranstaltung zusammengefasst. Gemäß § 3 (1) BauGB ist die Öffentlichkeit frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Entwicklung des Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Zur frühzeitigen Beteiligung nach § 3 (1) BauGB werden daher alle Interessierten am

Donnerstag, den 19.10.2023 um 18:30 Uhr
in den Ratssaal des Rathauses, Am Büscherhof 1 in 42799 Leichlingen

eingeladen.

Im Anschluss besteht für einen Monat bis zum 18.11.2023 Zeitraum vom 19.10.2023 bis 30.11.2023 die Möglichkeit, die Informationen in der Verwaltungsnebenstelle der Stadtverwaltung (Am Schulbusch 16, 42799 Leichlingen) während der Öffnungszeiten oder im Internet (hier) einzusehen und ggf. Stellungnahmen einzureichen.

Für Fragen stehen Frau Miriam Jahn telefonisch unter 02175/ 992-367 *bzw. Herr Helmut Ackva telefonisch unter 02175/ 992-173* zur Verfügung.

--- Emails können ab sofort (14.11.2023) auch an planungsamt@leichlingen.info gesendet werden. ---

Kontaktperson

Für Fragen stehen Frau Miriam Jahn telefonisch unter 02175/ 992-367 bzw. Herr Helmut Ackva telefonisch unter 02175/ 992-173 zur Verfügung.

Das Stadtplanungsamt ist ab sofort (14.11.2023) außerdem unter planungsamt@leichlingen.info erreichbar.

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