Verfahren Blütenstadt Leichlingen Verkehr und Mobilität

Lärmaktionsplanung der Stadt Leichlingen, 4. Runde

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 08.07.2024 bis 19.07.2024
  • Stellungnahmen 42 Stellungnahmen
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Lärmkarte Leichlingen

Lärmaktionsplanung der Stadt Leichlingen, 4. Runde

Um was geht es?

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, in einem Turnus von 5 Jahren Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen bzw. bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten. Die Pflicht besteht für Ballungsräume sowie Städte und Gemeinden in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen.

Bei einem Lärmaktionsplan handelt es sich um ein städtisches Gesamtkonzept, das Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung und zum Schutz ruhiger Gebiete umfasst. In Nordrhein-Westfalen sind die Städte und Gemeinden für diese Aufgaben zuständig, mit Ausnahme der Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Dort ist das Eisenbahn-Bundesamt für die Maßnahmen in Bundeshoheit zuständig.

Bei der Neuaufstellung oder Überprüfung von Lärmaktionsplänen ist eine Mitwirkung der Öffentlichkeit vorgesehen.

Die Stadt Leichlingen bietet Ihnen hier die Möglichkeit der Beteiligung an der Lärmaktionsplanung.

Wie kann ich mich beteiligen?

Grundsätzlich kann sich jeder an der Lärmaktionsplanung beteiligen. Eine Registrierung oder Anmeldung ist dafür nicht zwingend erforderlich, da auch anonyme Hinweise entgegengenommen werden. Wenn Sie sich dennoch registrieren möchten, besteht die Möglichkeit, dass wir zu Ihnen Kontakt aufnehmen können.

Geben Sie uns z.B. Hinweise auf ein konkretes (lokales) Lärmproblem oder bringen Sie sich mit konkreten Vorschlägen zur Minderung einer Lärmbelastung ein. Ihre Stellungnahmen können Sie vom 08.07.2024 bis 19.07.2024 in diesem Portal anonym veröffentlichen.

Wir freuen uns über Ihren Beitrag!

Wie geht es weiter?

Die Erkenntnisse der ersten drei Stufen wurden bereits ausgewertet und sind bereits in den Lärmaktionsplan Stufe 4 miteingeflossen. Ihre Stellungnahmen zur vierten Stufe werden ebenfalls gesammelt, abgewogen und stellen einen Teil des Lärmaktionsplans dar. Das bedeutet, dass die Stadt Leichlingen sich mit Ihren Anregungen inhaltlich auseinandersetzt und ihre Vorschläge in den Lärmaktionsplan einfließen könnten.

Nach Auswertung der Stellungnahmen aus dieser Phase wird der Lärmaktionsplan vom Rat beschlossen und unter www.leichlingen.de veröffentlicht.

Wo finden Sie weitere Informationen?

Umfangreiche Informationen zu den Themen Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung, einschließlich der Öffentlichkeitsbeteiligung, finden Sie im Umgebungslärmportal des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Im Umgebungslärmportal finden Sie auch alle Lärmkarten der 4. Runde für Nordrhein-Westfalen im Lärmkartenviewer NRW.

Das Geoportal des Eisenbahn-Bundesamtes mit den Lärmkarten der Haupteisenbahnstrecken des Bundes erreichen Sie hier: GeoPortal.EBA - Verfügbare Kartendienste von GeoPortal.EBA (eisenbahn-bundesamt.de)

Kontaktperson

Ansprechpartner

Herr Helmut Ackva

Tel.: 02175 / 992 - 173

E-Mail: helmut.ackva@leichlingen.de

Frau Desislava Pentcheva

Tel.: 02175 / 992 - 174

E-Mail: desislava.pentcheva@leichlingen.de

Datenschutzerklärung

Datenschutzerklärung der Stadt Leichlingen (Rheinland)

für die Benutzer des Beteiligungsportals des Landes Nordrhein-Westfalen
in den Fällen der Offenlegung im Gebiet der Stadt Leichlingen


Name und Kontaktdaten der Verantwortlichen

Stadt Leichlingen (Rheinland)
Der Bürgermeister
Am Büscherhof 1
42799 Leichlingen (Rheinland)

E-Mail: stadt@leichlingen.de


Datenschutzbeauftragter

Frank Werner
Stadt Leichlingen (Rheinland)
Am Büscherhof 1

42799 Leichlingen (Rheinland)
E-Mail: datenschutz@leichlingen.de


Zweck der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten
Offenlegung von beteiligungspflichtigen Maßnahmen

Rechtsgrundlage

§ 3 Baugesetzbuch i. V. m. Art. 6 Abs. 1 Bst c EU-DSGVO

Empfänger der personenbezogenen Daten
Die Stadt Leichlingen (Rheinland) benutzt u. a. das Beteiligungsportal des Landes Nordrhein Westfalen, das
betrieben wird von

Landesbetrieb
Information und Technik Nordrhein-Westfalen
Mauerstraße 51
40476 Düsseldorf
Telefon: 0211 9449-01
Telefax: 0211 9449-8000
E-Mail: poststelle@it.nrw.de

Gegenstände

Übersicht
  • Lärmaktionsplan Stufe IV

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang
Anmelden

Anmelden

Anmelden

Datenschutzeinstellungen

Es werden für den Betrieb der Seite technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Inhalte von Drittanbietern erlauben. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutzerklärung und Impressum.