Bebauungsplan Blütenstadt Leichlingen Frühzeitige Beteiligung

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung für den Bebauungsplan Nr. 37 "Schulzentrum Am Hammer, 1. Änderung"

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 28.10.2024 bis 27.11.2024
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Planzeichnung

Am 31.05.1974 erlangte der Bebauungsplan Nr. 37 "Schulzentrum Am Hammer" seine Rechtskraft. Der Rat der Blütenstadt Leichlingen hat am 21.09.2023 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 37 "Schulzentrum Am Hammer" beschlossen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB ist am 26.08.2024 im Amtsblatt Nr. 20 bekannt gemacht worden. 

Das Plangebiet liegt innerhalb der Grenzen des Bebauungsplanes Nr. 37 "Schulzentrum Am Hammer" der Stadt Leichlingen. Der Geltungsbereich der 1. Änderung umfasst eine Gesamtfläche von ca. 2,74 ha. Dieser weist vorwiegend Gemeinbedarfsflächen aus.

Ziel und Zweck der Bebauungsplanänderung und Erweiterung ist die durchgängige Festsetzung von Gemeinbedarfsflächen unterschiedlicher Zweckbestimmungen, eine temporäre Nutzung für Schulcontainer mit dem damit verbundenen Ziel- und Quellverkehr durch Pkw‘s sowie die Sicherstellung unzulässig werdender Nutzungen durch Festsetzungen zum aktiven Bestandsschutz.

Sie haben die Gelegenheit, im Zeitraum vom 28.10.2024 bis einschließlich 27.11.2024 eine Stellungnahme oder Anregungen zur Planung auf dieser Seite abzugeben. Um eine Stellungnahme abzugeben, klicken Sie bitte auf die Schaltfläche "Ihre Stellungnahme" auf dem unteren Teil dieser Seite. (Die Schaltfläche erscheint erst im Zeitraum der Beteiligung.)

Weiterhin besteht die Möglichkeit, Ihre Stellungnahme innerhalb des oben genannten Zeitraums vor Ort, schriftlich oder per Mail (s. Kontaktdaten) abzugeben. Hierzu liegen die Planunterlagen im oben genannten Zeitraum während der Dienststunden in der Verwaltungsnebenstelle der Stadt Leichlingen, Am Schulbusch 16, 42799 Leichlingen, zu jedermanns Einsichtnahme aus.

Bitte beachten Sie, dass der Inhalt Ihrer Stellungnahme im Rahmen des Bauleitplanverfahrens und in den politischen Entscheidungsprozessen öffentlich einsehbar sein wird. Falls adressbezogene Daten (z.B. Hausnummer) Inhalt Ihrer Stellungnahme sind, teilen Sie uns bitte mit, ob diese veröffentlicht werden dürfen. Namen und sonstige personenbezogene Daten werden in jedem Falle anonymisiert veröffentlicht.

Kontaktperson

Ansprechpartner

Frau Miriam Jahn

Tel.: 02175 / 992 - 367

E-Mail: miriam.jahn@leichlingen.de

Datenschutzerklärung

Datenschutzerklärung der Stadt Leichlingen (Rheinland)

für die Benutzer des Beteiligungsportals des Landes Nordrhein-Westfalen
in den Fällen der Offenlegung im Gebiet der Stadt Leichlingen


Name und Kontaktdaten der Verantwortlichen

Stadt Leichlingen (Rheinland)
Der Bürgermeister
Am Büscherhof 1
42799 Leichlingen (Rheinland)

E-Mail: stadt@leichlingen.de


Datenschutzbeauftragter

Frank Werner
Stadt Leichlingen (Rheinland)
Am Büscherhof 1

42799 Leichlingen (Rheinland)
E-Mail: datenschutz@leichlingen.de


Zweck der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten
Offenlegung von beteiligungspflichtigen Maßnahmen

Rechtsgrundlage

§ 3 Baugesetzbuch i. V. m. Art. 6 Abs. 1 Bst c EU-DSGVO

Empfänger der personenbezogenen Daten
Die Stadt Leichlingen (Rheinland) benutzt u. a. das Beteiligungsportal des Landes Nordrhein Westfalen, das
betrieben wird von

Landesbetrieb
Information und Technik Nordrhein-Westfalen
Mauerstraße 51
40476 Düsseldorf
Telefon: 0211 9449-01
Telefax: 0211 9449-8000
E-Mail: poststelle@it.nrw.de

Gegenstände

Übersicht
  • Bebauungsplan
  • Begründung

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang
Anmelden

Anmelden

Anmelden

Datenschutzeinstellungen

Es werden für den Betrieb der Seite technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Inhalte von Drittanbietern erlauben. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutzerklärung und Impressum.