Flächennutzungsplan Gemeinde Lindlar Öffentliche Auslegung

Flächennutzungsplanänderung Nr. 86, Schulerweiterung Lindlar-Ost samt Stellplätzen

  • Status Beendet
  • Zeitraum 25.09.2024 bis 30.10.2024
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Planzeichnung

A. Bekanntmachung der Beschlüsse über den Entwurf der Flächennutzungsplanänderung und die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung

Der Bau- und Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 17.09.2024 folgende Beschlüsse gefasst:

I. Der Bau- und Planungsausschuss beschließt, gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) den Teiländerungsbereich B der Flächennutzungsplanänderung Nr. 86, Schulerweiterung Lindlar-Ost samt Stellplätzen, entsprechend der im Anlageplan gekennzeichneten Fläche zu ändern. Der Anlageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

II. Die während der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vorgebrachten Anregungen und Bedenken zur 86. FNP-Änderung, Schulerweiterung Lindlar-Ost samt Stellplätzen werden, wie in der beigefügten Wertungstabelle ausgeführt, zur Kenntnis genommen.

III. Der Bau- und Planungsausschuss beschließt gemäß § 2 BauGB den von der Verwaltung vorgelegten Flächennutzungsplanänderungsentwurf Nr. 86, Schulerweiterung Lindlar-Ost samt Stellplätzen, nebst Begründung und Umweltbericht. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, den Flächennutzungsplanänderungsentwurf mit der Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zu veröffentlichen (Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB) und die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (gemäß § 4 Abs. 2 BauGB) einzuholen.

Die vorstehenden Beschlüsse werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Vor dem Hintergrund der städtebaulichen Planung zur Erweiterung der Grundschule Lindlar-Ost nebst Mensa, Sporthalle (Teilbereich A) und Stellplätzen (Teilbereich B) ist die Änderung des Flächennutzungsplanes gem. § 1 Abs. 3 BauGB erforderlich.

Die genauen Abgrenzungen beider Teilbereiche sind der Planzeichnung zu entnehmen.

Der derzeitig gültige Flächennutzungsplan der Gemeinde Lindlar stellt für den Teilbereich A auf der westlichen Fläche der bestehenden Grundschule Fläche für Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Schule, für den östlichen (Erweiterungs-)Bereich Grünflächen dar. Für den Teilbereich B stellt er gänzlich Grünflächen dar. Die beabsichtigte Bebauungsplanung ist nicht konform mit den Darstellungen des gültigen Flächennutzungsplanes. Daher ist dieser im Rahmen der Planaufstellung des Bebauungsplans Nr. 73 an die beabsichtigte Nutzung gemäß den Zielen des Bebauungsplans anzupassen. Das Änderungsverfahren wird als 86. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Lindlar im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB durchgeführt.

Mit der 86. Änderung des Flächennutzungsplans werden folgende Zielvorstellungen verfolgt:

▪ Die Vorbereitung zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die bauliche und funktionale Erweiterung der Grundschule zur Aufnahme weiterer Schülerinnen und Schüler sowie zur Errichtung einer Mensa und 1-Feld-Sporthalle (Teilbereich A)

▪ Die Vorbereitung zur Deckung des Bedarfs an Parkplätzen für das zusätzliche Lehr-/ OGS- und Betreuungspersonal in unmittelbarer Nähe (Teilbereich B).

B. Veröffentlichung im Internet und Auslegung der Flächennutzungsplanänderung (Entwurf)

Der vorgenannte Plan mit seiner Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen wird gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Zeit vom 25.09.2024 bis einschließlich 30.10.2024 im Internet unter https://www.lindlar.de/buergerinfo-und-service/bauen-und-wohnen/planen/oeffentlichkeitsbeteiligung/flaechennutzungsplaene/laufende-flaechennutzungsplanverfahren.html sowie https://beteiligung.nrw.de/portal/lindlar/beteiligung/themen/1009340 veröffentlicht.

Ferner können die Unterlagen der Veröffentlichung auch im Internet über das Landesportal unter https://www.bauleitplanung.nrw.de eingesehen werden.

Zusätzlich liegen die Unterlagen im Rathaus der Gemeinde Lindlar, Borromäusstraße 1, im Fachbereich Bauen, Planen, Umwelt- und Denkmalschutz (2. Obergeschoss) auf dem Flur gegenüber den Zimmern Nr. 215 und 216 sowie in Zimmer 226, zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus, und zwar während der Dienststunden von: montags 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr sowie dienstags bis freitags 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr.  

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

Begründung mit Umweltbericht

In der Begründung zur Flächennutzungsplanänderung werden u. a. die planungsrechtliche Situation, städtebauliche Planung, Planinhalte und die Auswirkungen auf die Belange gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse / Immissionssituation, Umwelt / Naturhaushalt / Ökologie / Landschaft, Verkehr / Mobilität, Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen beschrieben und bewertet

Im Umweltbericht werden u. a. die Umweltauswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Mensch (menschliche Gesundheit); Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt; Fläche, Boden und Wasser; Luft, Klima; Landschaftsbild; Kultur- und sonstige Sachgüter sowie Wechselwirkungen zwischen Umweltbelangen und Schutzgüter beschrieben und bewertet.

Fachgutachten und gutachterliche Stellungnahmen

Schutzgut Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Artenschutz

Artenschutzprüfung der Stufe I; u. a. Beschreibung der potenziell vorkommenden planungsrelevanten Arten sowie nicht planungsrelevanten, besonders geschützten Vogelarten (europäische Vogelarten) im Untersuchungsgebiet; Hinweise zu Vermeidungs- und/oder vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen.

umweltbezogenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB eingegangen sind:

Der Aggerverband bittet um Ergänzung der Unterlagen zur Entwässerung des Plangebiets (Schmutz- und Niederschlagswasser. Im parallel aufgestellten Bebauungsplan Nr. 73 werden Aussagen zur Entwässerung des Plangebiets (Schmutz- und Niederschlagswasser) in den Unterlagen ergänzt.

Die seitens der Bezirksregierung Arnsberg; Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW, vorgetragenen Hinweise zu den bergbaulichen Verhältnissen wurden in die Planunterlagen aufgenommen. Der letzten Eigentümerin des im Plangebiet befindlichen Bergwerksfeld wird im Rahmen der öffentlichen Auslegung die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben.

Der Geologische Dienst NRW hat auf die Bewertung der Erdbebengefährdung, die Betroffenheit schutzwürdiger Böden und Verwendung von Mutterboden hingewiesen sowie Informationen zum Baugrund mitgeteilt. Es wird ein Absatz zur Erdbebenzone / Untergrundklasse in der Begründung zum Flächennutzungsplan ergänzt. Die Hinweise zu schutzwürdigen Böden sowie Mutterboden werden in den Unterlagen zum parallel aufgestellten BP 73 ergänzt.

Der Oberbergische Kreis weist auf die Lage des Plangebietes innerhalb des Landschaftsplans Nr. 2 „Lindlar-Engelskirchen“ und die Maßnahme eines Wegerandstreifens sowie die erforderliche Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung hin. Die Hinweise wurden ergänzt, die Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung wurde in den Umweltbericht als Teil B der Begründung zum parallel in Aufstellung befindlichen BP 73 integriert. Weiterhin erfolgen Hinweise zum Thema Bodenschutz und Entwässerung, die ebenfalls auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung in den Unterlagen entsprechend berücksichtigt wurden.

Es wird darauf hingewiesen, dass auch die Ergebnisse aus den Verfahrensschritten gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB mit im Internet veröffentlicht werden und öffentlich ausliegen.

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Diese sollen elektronisch (nicole.mirgeler@lindlar.de oder https://beteiligung.nrw.de/portal/lindlar/beteiligung/themen/1009340) übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung kann zusätzlich unter https://www.lindlar.de/politik-und-verwaltung/oeffentliche-bekanntmachungen/uebersicht.html eingesehen werden.

Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem DSG NRW. Weitere Informationen sind der Datenschutzerklärung (https://www.lindlar.de/datenschutz.html) und dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt, zu entnehmen.

Weitere Auskünfte erteilt Frau Mirgeler, Stabsstelle Gemeindeentwicklung, Tel. 02266 – 96 332, E-Mail: nicole.mirgeler@lindlar.de, Postanschrift: Borromäusstr. 1, 51789 Lindlar.

Bekanntmachungsanordnung

Es wird hiermit gemäß § 2 Abs. 3 der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht (Bekanntmachungsverordnung – BekanntmVO) vom 26.08.1999 (GV. NRW. S. 516), zuletzt geändert durch Verordnung vom 05.11.2015 (GV. NRW.S. 741) bestätigt, dass der Wortlaut der zitierten Beschlüsse in der anliegenden Bekanntmachung mit den Beschlüssen des Bau- und Planungsausschusses vom 17.09.2024 übereinstimmt und dass nach § 2 Abs. 1 und Abs. 2 der BekanntmVO verfahren worden ist.

Die öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse gemäß §§ 2, 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB wird hiermit gem. § 2 Abs. 3 und Abs. 4 BekanntmVO angeordnet.

Auf die Wirkung des § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) wird hingewiesen.

Lindlar, den 19.09.2024

Dr. Georg Ludwig

Bürgermeister

Kontaktperson

Gemeinde Lindlar

Stabsstelle Gemeindeentwicklung

Nicole Mirgeler

Borromäusstr. 1

51789 Lindlar

Datenschutzerklärung

Neben den Angaben in der im Hauptportal des Beteiligungsportals hinterlegten Datenschutzerklärung (Datenschutz | Beteiligung NRW) gelten für dieses Beteiligungsverfahren im Konkreten folgende Datenschutzhinweise:

Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren

nach Art. 13 und 14 DSGVO

Hier: Flächennutzungsplanänderung Nr. 86, Schulerweiterung Lindlar-Ost samt Stellplätzen

1.1 Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Verantwortlicher:        Gemeinde Lindlar, Der Bürgermeister

Anschrift:                    Borromäusstr. 1, 51789 Lindlar

E-Mail-Adresse:          info@lindlar.de

Telefonnummer:         +49 2266 96 0

1.2 Name und Kontaktdaten des*der behördlichen Datenschutzbeauftragten

Verantwortlicher:        Oberbergischer Kreis, Herr Uwe Kaldeich

Dienstanschrift:          Moltkestr. 42, 51643 Gummersbach

E-Mail-Adresse:          uwe.kaldeich@obk.de

Telefonnummer:         +49 2261 88 1409

2. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Die Verarbeitung der Daten erfolgt im Rahmen der Planungshoheit der Gemeinde zum Zwecke der Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und insbesondere zur Durchführung des Verfahrens zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Lindlar.

Im Rahmen dessen sind die Planerfordernis und die Auswirkungen der Planung zu ermitteln und die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen (§ 1 Abs. 3, 6 u. 7 BauGB). Dazu erfolgt eine Erhebung personenbezogener Daten, soweit dies zur Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange notwendig ist.

Die Erhebung erfolgt unter anderem durch die Gemeindeverwaltung oder im Auftrag der Gemeindeverwaltung durch Dritte, durch eingehende Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden im Rahmen der gesetzlich geforderten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen (§§ 3 – 4 BauGB). Die Verarbeitung von Adressdaten ist erforderlich, um der Pflicht zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses nachzukommen.

Die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i. V. m. § 3 DSG NRW sowie dem anzuwendenden Fachgesetz (BauGB).

3. Arten personenbezogener Daten

Folgende Daten werden verarbeitet:

  • Vorname, Nachname, Adresse und sonstige Kontaktdaten
  • Daten, die städtebaulich und bodenrechtlich relevant sind
  • Daten, die im Rahmen von Stellungnahmen abgegeben wurden (sog. aufgedrängte Daten)

4. Empfänger

Personenbezogene Daten werden folgenden Empfängern übermittelt:

  • zuständigem Fachausschuss und Gemeinderat zur Beratung und Entscheidung über die Abwägung
  • Höheren Verwaltungsbehörden zur Prüfung von Rechtsmängeln
  • Gerichten zur Überprüfung der Wirksamkeit der Bauleitpläne
  • Dritten, die in die Durchführung des Verfahrens im Auftrag der Gemeinde eingebunden sind

Personenbezogene Daten wie Vor- und Familienname sowie Kontaktdaten (Anschrift, Telefon- und Faxnummer, E-Mailadresse) werden zur Bearbeitung der vorgebrachten Anregungen gespeichert und in den Drucksachen für die öffentlichen Sitzungen des Rates und der Ausschüsse der Gemeinde Lindlar anonymisiert aufgeführt.

Der Flächennutzungsplan bedarf der Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde (§ 6 BauGB). Genehmigungsbehörde ist die Bezirksregierung Köln. Zur Wahrung ihrer Aufgaben nach § 6 BauGB erhält die Genehmigungsbehörde die Daten in nicht anonymisierter Form.

5. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Die Gewährleistung eines Rechtsschutzes im Rahmen einer gerichtlichen Prüfung erfordert die dauerhafte Speicherung personenbezogener Daten. Denn auch nach Ablauf der Fristen für die Erhebung einer Normenkontrollklage kann ein Bauleitplan Gegenstand einer gerichtlichen Inzidentprüfung sein. Sonstige Unterlagen werden so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen bzw. für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

6. Betroffenenrechte

Gegen den Verantwortlichen bestehen das Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) sowie auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO). Des Weiteren kann Widerspruch gegen die Datenverarbeitung eingelegt werden (Art. 21 DSGVO). Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt (Art. 7 Abs. 3 S. 2 DSGVO).

Die vorgenannten Rechte bestehen nur nach den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen und können auch durch spezielle Regelungen eingeschränkt oder ausgeschlossen sein.

Im Rahmen der Verarbeitung personenbezogener Daten besteht ferner das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde nach Art. 77 Abs. 1 DSGVO. Dies ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf, Telefon: 0211/38424-0, Fax: 0211/38424-10, E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de

7. Weitere Hinweise

Weitere datenschutzrechtliche Hinweise finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Lindlar (Datenschutz (lindlar.de)).

Gegenstände

Übersicht
  • Anlageplan
  • FNP86_Änderungsentwurf
  • Begründungsentwurf_A
  • Begründungsentwurf_B_Umweltbericht
  • Protokoll der öffentlichen Versammlung vom 26.06.2024
  • Wertungstabelle Frühzeitige Beteiligung
  • Stellungnahmen Frühzeitige Beteiligung
  • Artenschutzprüfung Stufe 1
  • umweltbezogene Stellungnahmen
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