Bei der Aufstellung der Flächennutzungs- und Bebauungspläne räumt § 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) der Öffentlichkeit - neben den Behörden - ein umfangreiches Beteiligungsrecht ein.
Die aktuellen Beteiligungsmöglichkeiten finden Sie auf unserer Homepage unter:
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Herr Sebastian Otto
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