Verfahren Stadt Lünen Verkehr und Mobilität

Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zum Entwurf des Lärmaktionsplans Stufe IV der Stadt Lünen

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 27.06.2024 bis 07.08.2024
  • Stellungnahmen 72 Stellungnahmen
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© pixabay

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet Kommunen, die durch Straßenlärm belastet sind, einen Lärmaktionsplan aufzustellen und diesen alle fünf Jahre zu überprüfen. Dieser Entwurf des Lärmaktionsplans Stufe IV (auf dieser Seite links einsehbar) stellt die Fortschreibung des 2020 in Kraft getretenen Lärmaktionsplans Stufe III (ebenfalls auf dieser Seite einsehbar) dar.

Im vergangenen Jahr konnten sich Lünerinnen und Lüner bereits zu den vom Landesamt für Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) veröffentlichten Lärmkarten für Lünen zu Wort melden. Eine weitere Beteiligung zum Thema Ruhige Gebiete Anfang dieses Jahrs erfreute sich zusätzlich einer regen Teilnahme.

Unter anderem darauf aufbauend wurde im Entwurf des Lärmaktionsplans die aktuelle Lärmsituation bewertet, bestehende Maßnahmen überprüft und ein Maßnahmenkonzept entwickelt, um den schädlichen Auswirkungen und Belästigungen durch Umgebungslärm entgegenzuwirken. Neben der Überprüfung der in Stufe III festgelegten Maßnahmen, den langfristigen Strategien, den Ruhigen Gebieten und allgemeinen Maßnahmen werden für 12 Bereiche verkehrsrechtliche Maßnahmen vorgeschlagen.

Eine tatsächliche verkehrsrechtliche Anordnung dieser Maßnahmen hängt jedoch davon ab, ob die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt werden. Dies muss nachgelagert im Einzelnen geprüft werden, denn die EU-Vorgaben für die Lärmbewertung in der Lärmaktionsplanung sind andere als in nationalen Verfahren. Grundsätzlich ist die Anordnung von Maßnahmen zum Schutz vor Lärm jedoch möglich.

Der Entwurf des Lärmaktionsplans Stufe IV sowie der Vorgängerplan können auf dieser Seite eingesehen werden. Vom 27.06.2024 bis einschließlich zum 07.08.2024 können Einwendungen und Stellungnahmen, insbesondere zu bestehenden Maßnahmen als auch zu den weiteren Vorschlägen, abgegeben werden. Zudem liegt der Lärmaktionsplan im Zeitraum vom 27.06.2024 bis einschließlich zum 26.07.2024 zu den allgemeinen Servicezeiten im Technischen Rathaus beim Team Technischer Umweltschutz (Willy-Brandt-Platz 5, 3. Obergeschoss) zur Einsichtnahme aus. Ein Bürger:innendialog ist derzeit in Planung. Eine Einladung hierzu wird zeitnah erfolgen. Ein Feedback aus der Bevölkerung ist für die weitere Planung essenziell, um passgenaue Lärmschutzmaßnahmen zu entwickeln oder Vorschläge nicht mehr weiter zu verfolgen.

Nach Ende der Frist werden die eingegangenen Stellungnahmen nach Abwägung in den Entwurf eingearbeitet und der finale Lärmaktionsplan Stufe IV zum politischen Beschluss vorgelegt. Über das Inkrafttreten des Lärmaktionsplans wird dann gesondert informiert.


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Kontaktperson

Tim Stober

Stadt Lünen
Fachbereich Innovative Stadt
Team Technischer Umweltschutz

Telefon: 02306 1041256
E-Mail: umwelt@luenen.de

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