Bebauungsplan Stadt Marl Öffentliche Auslegung

Bürgerbeteiligung Bebauungsplan Nr. 239a „gate.ruhr –Mitte“ der Stadt Marl

  • Status Beendet
  • Zeitraum 21.11.2023 bis 22.12.2023
  • Stellungnahmen 6 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Neue Veröffentlichung:

Nach Durchführung einer ersten Bürgerbeteiligung vom 21.11.2023 - 22.12.2023 erfolgt nunmehr eine weitere Veröffentlichung. Diese finden Sie unter https://beteiligung.nrw.de/portal/marl/beteiligung/themen/1006280 oder unten über "Verknüpfte Beteiligungen".

Text der ursprünglichen Bürgerbteiligung vom 21.11.2023 - 22.12.2023:

Der Rat der Stadt Marl hat in seiner Sitzung am 26.10.2023 den Bebauungsplan Nr. 239a „gate.ruhr – Mitte“ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Entwurf beschlossen und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB einschließlich seiner Begründung zur Veröffentlichung bestimmt.

Der Bebauungsplan 239a „gate.ruhr - Mitte“ verfolgt dabei folgende städtebauliche Ziele zur Umsetzung:

  • Schutz der Wohnbevölkerung und des NSG Lippeaue vor dem Hintergrund der städtebaulichen Neuordnung.
  • Schaffung von Baurecht für die Flächen entlang der Nordstraße für die Ansiedlung von Gewerbebetrieben.
  • Sicherung von Flächen für Waldausgleich und Ausgleich von Eingriffen im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes auf Grundlage des Baugesetzbuches.

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 239a „gate.ruhr – Mitte“ liegt einschließlich der Begründung und der verfügbaren umweltrelevanten Informationen zusätzlich im Amt für Stadtplanung und integrierte Quartiersentwicklung der Stadt Marl, Carl-Duisberg-Straße 165, Stadthaus 1, Gebäude 2, Raum 2.1.09 b, 45772 Marl, aus.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Einsichtnahme nur nach telefonischer Terminvereinbarung möglich ist. Ansprechpersonen sind Herr Bach Tel.: 02365/ 99-6114 und Herr Schaffrath Tel.: 02365/ 99-6120.

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist vorgebracht werden.

Die Stellungnahmen sollen elektronisch per Mail an beteiligung-amt61@marl.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch bspw. mündlich zur Niederschrift im o. g. Dienstgebäude oder schriftlich (Stadt Marl – Amt für Stadtplanung und integrierte Quartiersentwicklung, 45765 Marl) abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 3 BauGB bei der Beschlussfassung über den o. g. Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Kontaktperson

Stadtverwaltung Marl
- Amt 61 -

eMail: beteiligung-amt61@marl.de

Herr Bach
Tel.: 02365/99-6114

Herr Schaffrath
Tel.: 02365/ 99-6120.

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