Bebauungsplan Stadt Marl Öffentliche Auslegung

Öffentliche Auslegung Bebauungsplan Nr. 239a „gate.ruhr –Mitte“ der Stadt Marl

  • Status Beendet
  • Zeitraum 18.03.2024 bis 03.04.2024
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Rat der Stadt Marl hat in seiner Sitzung am 26.10.2023 den Bebauungsplan Nr. 239a „gate.ruhr – Mitte“ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Entwurf beschlossen und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB einschließlich seiner Begründung zur Veröffentlichung bestimmt.
Der Bebauungsplan 239a „gate.ruhr - Mitte“ verfolgt dabei folgende städtebauliche Ziele zur Umsetzung:

  • Schutz der Wohnbevölkerung und des NSG Lippeaue vor dem Hintergrund der städtebaulichen Neuordnung.
  • Schaffung von Baurecht für die Flächen entlang der Nordstraße für die Ansiedlung von Gewerbebetrieben.
  • Sicherung von Flächen für Waldausgleich und Ausgleich von Eingriffen im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes auf Grundlage des Baugesetzbuches.

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 239a „gate.ruhr –Mitte“ mit der Begründung und den verfügbaren umweltrelevanten Informationen wurde gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 21.11.2023 bis einschließlich 22.12.2023 veröffentlicht. Im gleichen Zeitraum wurde die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen wurde der Entwurf des Bebauungsplans nach der öffentlichen Auslegung geändert und ergänzt. Die Änderungen betreffen im Wesentlichen:

  • die Verkleinerung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans
  • die Neuberechnung der Lärmkontingente und Begrenzung der Betriebe nach Abstandsklassen gem. Abstandserlass des Landes NRW
  • die Festsetzung von Brunnen und Pegel für die Grundwassersanierung
  • die Festsetzung eines Leitungsrechts
  • die Festsetzung zum Ausschluss der Nutzung von Grundwasser aus dem Plangebiet
  • Aufnahme von Hinweisen zur Vorsorge bezüglich Störfällen gem. Seveso III Richtlinie
  • die Überarbeitung und Ergänzung der Begründung

Die Änderungen sind in dem zu Erläuterungszwecken beigefügten zusätzlichen Plandokument („Planentwurf mit Änderungen“) markiert. 

Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB weise ich darauf hin, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten und ergänzten Teilen abgegeben werden können.

Kontaktperson

Stadtverwaltung Marl
- Amt 61 -

eMail: beteiligung-amt61@marl.de

Herr Bach
Tel.: 02365/99-6114

Herr Schaffrath
Tel.: 02365/ 99-6120.

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