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Lärmaktionsplanung Bürgerbeteiligung 2. Runde vom 15.04. - 03.05.2024

  • Status Beendet
  • Zeitraum 15.04.2024 bis 03.05.2024
  • Meldungen 13 Meldungen
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Übersichtskarte

Für die Erstellung eines Lärmaktionsplans startet nun die 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung. Alle Bürgerinnen und Bürger aus Marl können sich vom 15.04. bis zum 03.05. zu dem Entwurf des Lärmaktionsplans äußern.

Um was geht es?

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, in einem Turnus von 5 Jahren Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen bzw. bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten. Die Pflicht besteht für Ballungsräume sowie Orte [1] in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen. Mit den Hauptverkehrsstraßen sind gesetzlich die Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen gemeint

Bei einem Lärmaktionsplan handelt es sich um ein städtisches Gesamtkonzept, das Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung umfasst. In Nordrhein-Westfalen sind die Städte und Gemeinden für diese Aufgaben zuständig, mit Ausnahme der Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Dort ist das Eisenbahn-Bundesamt für die Maßnahmen in Bundeshoheit zuständig.

Bei der Neuaufstellung oder Überprüfung von Lärmaktionsplänen ist eine Mitwirkung der Öffentlichkeit vorgesehen.

Die Stadt Marl bietet Ihnen hier die Möglichkeit zur Beteiligung an dem Entwurf des Lärmaktionsplans mit den vorgesehenen Maßnahmen. Marl ist von der Lärmkartierung an Hauptverkehrsstraßen erfasst.

Die Beteiligung erfolgt in zwei Phasen. Grundlage für der 1. Phase war die vom LANUV NRW erstellte aktuelle Lärmkartierung (externer Link).

Die Stadt Marl ist aber wie bei der letzten Stufe III einen Schritt weitergegangen und hat auch Kreisstraßen und die übrigen städtischen Straßen kartiert, die über 3 Mio. Kraftfahrzeuge pro Jahr liegen. Die dazu erstellten Lärmkarten (240201 Lärmkarten gesamt) finden Sie ebenfalls auf diesem Beteiligungsportal oben links.

Die Beteiligung erfolgt in zwei Phasen. Auf der Grundlage der vom LANUV NRW [2] erstellten aktuellen Lärmkartierung (externer Link) sowie der zusätzlichen Lärmkartierung der Stadt Marl (240201_Straßen_gesamt) und den Meldungen aus der 1. Beteiligung, soweit sie von Relevanz für diesen Lärmaktionsplan sind (siehe Anhang II im LAP) wurde der Entwurf des Lärmaktionsplans erstellt.

In der aktuellen 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung ist der Entwurf des Lärmaktionsplans vom 15. April bis zum 3. Mai 2024 mit Gelegenheit zur Stellungnahme offengelegt. Sie finden das Dokument oben links von diesem Text.

Wie kann ich mich beteiligen?

Grundsätzlich kann sich jede Person oder Einrichtung an der Lärmaktionsplanung beteiligen.

Geben Sie uns z.B. auch weiterhin Hinweise auf ein konkretes (lokales) Lärmproblem oder bringen Sie sich mit konkreten Vorschlägen zur Minderung einer Lärmbelastung ein.

Wir freuen uns über Ihren Beitrag!

Und so können sie uns Ihre Hinweise melden:

  1. Lesen Sie den beigefügten Entwurf des Lärmaktionsplans der 4. Runde der Stadt Marl. Den Entwurf des Lärmaktionsplans finden Sie oben links auf dieser Seite zum Download. Dort finden Sie aber auch weiterhin alle anderen Unterlagen zur Lärmkartierung.
  2. Klicken Sie auf den Button Ihre Meldung nach diesem Text und nehmen Sie Stellung.
  3. Teilen Sie uns Ihre Hinweise mit. Sofern Sie sich auf einen bestimmten Punkt im Entwurf des Lärmaktionsplans beziehen, geben Sie uns bitte auch die entsprechende Seitenzahl und den Abschnitt an.

Wie geht es weiter?

Die Eingaben werden ausgewertet und bei der Erstellung des Endberichts berücksichtigt, sofern sie eine Relevanz für den Lärmaktionsplan haben. Nach Auswertung der Eingaben wird der Lärmaktionsplan der 4. Stufe dem Rat der Stadt Marl zum Beschluss vorgelegt und im Anschluss auf der Homepage der Stadt Marl öffentlich bekannt gegeben.

Wo finden Sie weitere Informationen?

Umfangreiche Informationen zu den Themen Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung finden Sie im Umgebungslärmportal des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Im Umgebungslärmportal finden Sie auch alle Lärmkarten der 4. Runde für Nordrhein-Westfalen im Lärmkartenviewer NRW.

Das Geoportal des Eisenbahn-Bundesamtes mit den Lärmkarten der Haupteisenbahnstrecken des Bundes erreichen Sie hier: GeoPortal.EBA - Verfügbare Kartendienste von GeoPortal.EBA (eisenbahn-bundesamt.de)

[1] in NRW sind dies die Städte und Gemeinden

[2] Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes NRW

  Meldungen

Kontaktperson

Amt für Stadtplanung und integrierte Quartiersentwicklung

Stadthaus 1, Gebäude 2
Carl-Duisberg Straße 165
45772 Marl

eMail: laermaktionsplanung@marl.de

Herr Nölker

Tel.: 02365 99-6125
Raum: 2.1.14

Datenschutzerklärung

Es gelten die Datenschutzbedingungen der Stadt Marl, die zu finden sind unter: www.marl.de

Die Verarbeitung Ihrer Daten in diesem Portal erfolgt vereinbarungsgemäß durch das Land Nordrhein-Westfalen bzw. zu diesem Zweck beauftragte öffentliche Stellen. Die entsprechenden Datenschutzbestimmungen und Ansprechpersonen finden Sie unter: https://beteiligung.nrw.de/portal/hauptportal/informationen/datenschutz.

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