Bebauungsplan Stadt Marl Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Nr. 262 „Neuordnung Nahversorgungszentrum Polsum“

  • Status Beendet
  • Zeitraum 01.10.2024 bis 06.11.2024
  • Stellungnahmen 1 Stellungnahme
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Planzeichnung

Der Rat der Stadt Marl hat in seiner Sitzung am 19.09.2024 den Bebauungsplan Nr. 262 „Neuordnung Nahversorgungszentrum Polsum“ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Entwurf beschlossen und gemäß § 3 Abs. 2 einschließlich seiner Begründung zur Veröffentlichung bestimmt.

Die Veröffentlichung wurde im Bekanntmachungsblatt Nr. 19-2024 vom 24.09.2024 ortsüblich bekannt gemacht.

Ziel des Bebauungsplans ist die Sicherung des im Nahversorgungszentrum ansässigen Lebensmitteleinzelhandelsbetriebs als Magnetbetrieb durch eine Standortverlagerung verbunden mit einer Erweiterung der Verkaufsfläche sowie die Stärkung der Wohnfunktion durch ergänzende Wohnbauflächen.

Kontaktperson

Amt für Stadtplanung und integrierte Quartiersentwicklung

Stadthaus 1, Gebäude 2
Carl-Duisberg Straße 165
45772 Marl

eMail: Amt61@marl.de

Frau Gosejacob

Tel.: 02365 99-6113
Raum: 2.1.16

Datenschutzerklärung

Es gelten die Datenschutzbedingungen der Stadt Marl, die zu finden sind unter: www.marl.de

Die Verarbeitung Ihrer Daten in diesem Portal erfolgt vereinbarungsgemäß durch das Land Nordrhein-Westfalen bzw. zu diesem Zweck beauftragte öffentliche Stellen. Die entsprechenden Datenschutzbestimmungen und Ansprechpersonen finden Sie unter: https://beteiligung.nrw.de/portal/hauptportal/informationen/datenschutz.

Gegenstände

Übersicht
  • Dokumente

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang