Bebauungsplan Stadt Marl Öffentliche Auslegung

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 207 für den Bereich Kolpingstraße (Verbrauchermarkt Feldmann)

  • Status Beendet
  • Zeitraum 01.10.2024 bis 06.11.2024
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Planzeichnung

Der Rat der Stadt Marl hat in seiner Sitzung am 19.09.2024 die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 207 für den Bereich Kolpingstraße (Verbrauchermarkt Feldmann) gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Entwurf beschlossen und gemäß § 3 Abs. 2 und § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB einschließlich seiner Begründung zur Veröffentlichung bestimmt. Der Bebauungsplan Nr. 198 wird gemäß § 13 a i.V.m. § 13 Abs. 3 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Die Veröffentlichung wurde im Bekanntmachungsblatt Nr. 19-2024 vom 24.09.2024 ortsüblich bekannt gemacht.

Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 207 steht in unmittelbarem inhaltlichen Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 262 „Neuordnung Nahversorgungszentrum Polsum“, der im Parallelverfahren aufgestellt wird. Ziel ist die Anpassung der Zulässigkeit von Einzelhandelsnutzungen unter Berücksichtigung der geplanten Verlagerung des im Geltungsbereich ansässigen REWE-Marktes.

Kontaktperson

Amt für Stadtplanung und integrierte Quartiersentwicklung

Stadthaus 1, Gebäude 2
Carl-Duisberg Straße 165
45772 Marl

eMail: Amt61@marl.de

Frau Gosejacob

Tel.: 02365 99-6113
Raum: 2.1.16

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