Bebauungsplan Stadt Menden Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan Nr. 18 " Am Gutshof Rödinghausen"

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 02.01.2025 bis 03.02.2025
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Geltungsbereich

Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 18 Lendringsen „Am Gutshof Rödinghausen“, entlang der Lendringser Hauptstraße und der Hönnetalstraße ist vorwiegend ein Kerngebiet als Art der Nutzung festgesetzt. In diesen Gebieten ist eine Wohnnutzung nur ausnahmsweise zulässig, jedoch ist eine solche Nutzung im Erdgeschoss in diesem Gebiet wünschenswert. Eine Änderung des Bebauungsplanes für diesen Bereich in ein Urbanes Gebiet (MU) wird deshalb als notwendig erachtet. Des Weiteren sind in den im Bebauungsplan enthaltenen Allgemeinen Wohngebieten (WA) und Mischgebieten (MI) vergleichsweise hohe und nicht der Fassung der BauNVO von 2017 entsprechende Grundflächenzahlen (GRZ) festgesetzt, sodass diese im Rahmen der 2. Änderung an die Orientierungswerte gem. § 17 BauNVO angepasst werden, um eine geringere und gebietstypische Dichte zu gewährleisten.

Kontaktperson

Frau Sarah Gertitschke-Sievers
Telefon: 02373/9031789
E-Mail: s.gertitschke-sievers@menden.de

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang