Der Ausschuss für Planen und Bauen der Stadt Menden (Sauerland) hat in seiner Sitzung am 28.11.2024 den Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 „Am Gutshof Rödinghausen“ gefasst. Ziel und Zweck der Änderung ist es, die Nutzungsmöglichkeiten der Erdgeschosse zu erweitern und die Einzelhandelsagglomeration im Nebenzentrum Lendringsen zu stärken.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde in der Zeit vom 02.01.2025 bis 03.02.2025 durchgeführt.
Der Ausschuss für Planen und Bauen der Stadt Menden (Sauerland) hat in seiner öffentlichen Sitzung am 27.03.2025 dem Entwurf zugestimmt und nachfolgenden Beschluss über die öffentliche Auslegung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 „Am Gutshof Rödinghausen“ gefasst:
Der Ausschuss für Planen und Bauen beschließt, die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB auf der Grundlage des Bebauungsplanentwurfes Nr.18 „Am Gutshof Rödinghausen“, 2. Änderung und der Begründung einschließlich Umweltbericht durchzuführen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 18 „Am Gutshof Rödinghausen“, 2. Änderung einschließlich der Begründung mit Umweltbericht wird gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit
vom 16.04.2025 bis einschließlich 16.05.2025
im Internet unter
https://www.menden.de/ Startseite > Leben in Menden > Planen, Bauen und Verkehr > Stadtplanung > Aktuelle Beteiligungsverfahren veröffentlicht. Nach Einschätzung der Stadt lagen keine wesentlichen umweltrelevanten Stellungnahmen vor.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen zu jedermanns Einsicht bei der Stadt Menden (Sauerland), Abteilung Planung und Bauordnung, Neumarkt 5, 58706 Menden (Sauerland), 3. Obergeschoss, Flurzone C, zu folgenden Zeiten öffentlich aus:
Montag bis Freitag von 8.15 Uhr bis 12.30 Uhr Donnerstag von 8.15 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.30 Uhr bis 17.30 Uhr Freitag von 8.15 Uhr bis 12.30 Uhr
Folgende Arten umweltbezogener Informationen im Sinne des § 3 Abs. 2 BauGB sind verfügbar:
Während der oben genannten Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen bevorzugt elektronisch (per E-Mail an planung@menden.de oder über das Beteiligungsformular auf der Internetseite) übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Wege (z.B. schriftlich an die Stadt Menden (Sauerland), Abteilung Planung und Bauordnung, Neumarkt 5, 58706 Menden, per Fax an die Faxnummer 02373 903-1386 oder zur Niederschrift bei der Gemeinde) abgegeben werden. Während der Dienststunden ist zudem Gelegenheit zur Erörterung, insbesondere über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung, gegeben.
Frau Sarah Gertitschke-Sievers Telefon: 02373/9031789 E-Mail: s.gertitschke-sievers@menden.de