Der Ausschuss für Planen und Bauen der Stadt Menden (Sauerland) hat in seiner öffentlichen Sitzung am 27.03.2025 beschlossen die Heilung der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 125/I „Hämmer, Lindort, Dombrüche“ im ergänzenden Verfahren gem. § 214 Abs. 4 BauGB durchzuführen, die erneute Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 3 BauGB bestimmt und folgenden Beschluss gefasst: a) Der Ausschuss für Planen und Bauen beschließt die Heilung der 5. Änderung des Be-bauungsplanes Nr. 125/I „Hämmer, Lindort, Dombrüche“ im ergänzenden Verfahren gem. § 214 Abs. 4 BauGB durchzuführen. b) Der Ausschuss für Planen und Bauen beschließt die erneute Beteiligung der Öffent-lichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden sowie sonstigen der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 3 BauGB auf Grundlage des Entwurfs der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 125/I „Hämmer, Lindort, Dombrüche“ einschließlich der Begründung. Im Jahr 2022 wurde der Bebauungsplan Nr. 125/I im Bereich der festgesetzten Industriege-biete in Bezug auf die Art der Nutzung geändert. Mit der 5. Änderung des Bebauungsplanes wird das Ziel verfolgt die bislang ausnahmsweise zulässigen Nutzungen, wie die betriebsbe-zogene Wohnnutzung sowie Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke, auszuschließen. Im vorliegenden Fall könnte es einer Festsetzung an Be-stimmtheit fehlen und es könnte ein Abwägungsfehler vorliegen. So wird im ergänzenden Ver-fahren die Festsetzung zur Art der Nutzung des Industriegebietes durch die Gliederung des Industriegebietes (hier GI 200 mit den entsprechenden Abstandsklassen) vervollständigt. Ne-ben der Klarstellung der Festsetzung zur Art der Nutzung wurde die Begründung überarbeitet und durch eine Bestandsaufnahme der genehmigten betriebsbezogenen Wohnnutzungen er-gänzt. Durch die Änderung des Planinhalts ist eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und der Träger öffentlicher Belange notwendig. Der Entwurf der Heilung der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 125/I „Hämmer, Lindort, Dombrüche“ einschließlich der Begründung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB werden in der Zeit vom 14.04.2025 bis einschließlich 14.05.2025 im Internet veröffentlicht.
Frau Anna Plichta Telefon: 02373 903 1612 E-Mail: a.plichta@menden.de