Bebauungsplan Stadt Menden Öffentliche Auslegung

BP 4/IV "In den Liethen" 1.Änderung

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 30.06.2025 bis 01.08.2025
  • Stellungnahmen 2 Stellungnahmen
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Planzeichnung

I. Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Ausschuss für Planen und Bauen der Stadt Menden (Sauerland) hat in seiner öffentlichen Sitzung am 12.06.2025 die Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt und folgenden Beschluss gefasst:

  1. Der Ausschuss für Planen und Bauen beschließt, die Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB auf der Grundlage des Bebauungsplanentwurfes Nr. 4/IV „In den Liethen“ 1. Änderung und der Begründung sowie dem Entwurf der 2. Änderung der Gestaltungssatzung und der Begründung durchzuführen.
  2. (...)

Ziel und Zweck der Änderung des Bebauungsplans ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Wohngebietes für Kleinsthäuser, sog. Tiny-House-Siedlung. 

Die genaue Abgrenzung des Plangebietes kann der zeichnerischen Darstellung (Abb. 1 Übersichtsplan) entnommen werden.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 4/IV „In den Liethen“, 1. Änderung, einschließlich der Begründung und der Baugrunduntersuchung sowie der Entwurf der 2 Änderung der Gestaltungssatzung inklusive Begründung werden gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit

Vom 30.06.2025 bis einschließlich 01.08.2025

im Internet unter https://www.menden.de/aktuelle-beteiligungen veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen zu jedermanns Einsicht bei der Stadt Menden (Sauerland), Abteilung Planung und Bauordnung, Neumarkt 5, 58706 Menden (Sauerland), 3. Obergeschoss, Flurzone C, zu folgenden Zeiten öffentlich aus:

Montag bis Mittwoch           von 8.15 Uhr bis 12.30 Uhr
Donnerstag                           von 8.15 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.30 Uhr bis 17.30 Uhr
Freitag                                   von 8.15 Uhr bis 12.30 Uhr

Während der oben genannten Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen bevorzugt elektronisch (per E-Mail an planung@menden.de oder über das Beteiligungsportal) übermittelt werden.

Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Wege (z.B. schriftlich an die Stadt Menden (Sauerland), Abteilung Planung und Bauordnung, Neumarkt 5, 58706 Menden, per Fax an die Faxnummer 023737903-1386 oder zur Niederschrift bei der Gemeinde) abgegeben werden. Während der Dienststunden ist zudem Gelegenheit zur Erörterung, insbesondere über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung, gegeben.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen im Sinne des § 3 Abs. 2 BauGB sind verfügbar

  • Entwurf der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 4 / IV 1. Änderung mit einer allgemeinen Beurteilung der Umweltbelange und mit Aussagen zur möglichen Betroffenheit der Schutzgüter, zur Eingriffsregelung und zum Artenschutz
  • Baugrunduntersuchung mit Informationen zu Bodenaufbau, Versickerungsfähigkeit und zum Eintrag von Schadstoffen

Hinweise:

• Es wird gemäß § 4a Abs. 6 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

• Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB i.V.m. Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und § 3 Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSG NRW). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten können Sie auf der Homepage der Stadt Menden (Sauerland) unter https://www.menden.de/metanavi/unten/datenschutz einsehen.

Kontakt

Herr Marcel Schmidt
Telefon: 02373/9031605
E-Mail: marcel.schmidt@menden.de

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Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Begründung
  • Baugrundgutachten
  • Gestaltungssatzung
  • Begründung zur Gestaltungssatzung

Informationen

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