Bebauungsplan Stadt Menden (Sauerland) Frühzeitige Beteiligung

Teilaufhebung des B-Plans Nr. 29/III Westliche Kernstadttangente 3. Abschnitt zwischen Iserlohner Landstr. u. Wünnefeld

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 01.06.2026 bis 03.07.2026
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Planzeichnung

Der Ausschuss für Planen und Bauen der Stadt Menden (Sauerland) hat in seiner öffentlichen Sitzung am 07.05.2026 den Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB für die Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 29/III „Westliche Kernstadttangente III. Abschnitt zwischen Iserlohner Landstraße und Wünnefeld“ in Menden (Sauerland) gefasst.

Im nördlichen Bereich des Bebauungsplanes Nr. 29/III sollte als Folge der geplanten Hochlage der Bahnstrecke im Bereich Horlecke / Ehrenmal ein Abzweig der Iserlohner Landstraße zu einer Anlieger-Stichstraße zur Erschließung eines östlich geplanten Gewerbebereiches werden. Aus Gründen der Flächenverfügbarkeit sollte diese Stichstraße auf der Ostseite der B 7 angelegt und unter der geplanten Brücke nach Westen geführt werden.

Die Verwaltung strebt nun die ersatzlose Aufhebung des nördlichen Teilbereiches von Bebauungsplan Nr. 29/III an, da die beschriebenen Zielsetzungen hinfällig geworden sind. Es gibt keine Absichten mehr zum Umbau des schienengleichen Bahnübergangs im Bereich Horlecke / Ehrenmal sowie zum Bau einer Brücke für eine Erschließungsstraße zum östlich geplanten Gewerbebereich. Auch sind Teile des Plangebietes durch den Bebauungsplan Nr. 210 „Discountmarkt Iserlohner Landstraße“ überplant worden und die Festsetzungen dort außer Kraft getreten.

Der vom Ausschuss für Planen und Bauen der Stadt Menden (Sauerland) gebilligte Vorentwurf der Planzeichnung und der Vorentwurf der Begründung liegen in der Zeit

vom 01.06.2026 bis einschließlich 03.07.2026

zu jedermanns Einsicht bei der Stadt Menden (Sauerland), Abteilung Planung und Bauordnung, Neumarkt 5, 58706 Menden (Sauerland), 3. Obergeschoss, Flurzone C, während der Dienststunden montags bis freitags vormittags von 8:15 Uhr bis 12:30 Uhr und donnerstags zusätzlich von 14:30 Uhr bis 17:30 Uhr öffentlich aus.

Es wird darauf hingewiesen, dass der gesetzliche Feiertag „Fronleichnam“ (04.06.2026) in den Zeitraum der öffentlichen Auslegung fällt. An diesem Tag ist das Rathaus der Stadt Menden (Sauerland) nicht geöffnet.

Es liegen folgende Arten umweltbezogener Informationen zur Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 29/III vor:

  • Tabelle zur möglichen Betroffenheit der Schutzgüter Gesundheit des Menschen und die Bevölkerung insgesamt, die Geologie, auf Boden und Altlastenverdacht, auf Oberflächengewässer, auf das Grundwasser, auf Wasserschutzzonen, auf Überschwemmungsgebiete, Hochwasserschutz und Starkregen, auf Klima bzw. den Klimaschutz, auf Lufthygiene und Immissionen, auf Abfälle und Abwässer, auf Europäische Schutzgebiete (FFH- / Vogelschutzgebiete), auf Nationalparke und Biosphärenreservate, auf Naturschutzgebiete und Landschaftsschutzgebiete, auf besonders geschützte Biotope, auf Natur und Landschaft, auf das Landschaftsbild, auf die Naherholung, auf den Denkmalschutz, auf Gebiete, in denen die festgelegten Umweltqualitätsnormen bereits überschritten sind sowie auf Gebiete mit hoher Bevölkerungsdichte, zentrale Orte und Siedlungsschwerpunkte in verdichteten Räumen.

Ein qualifizierter Umweltbericht i.S.d. § 1a BauGB wird im Laufe des weiteren Verfahrens erarbeitet. Wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen liegen darüber hinaus nicht vor.

Während der oben genannten Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zum Entwurf elektronisch (per E-Mail an planung@menden.de) oder über das Beteiligungsformular auf der Internetseite der Beteiligung NRW übermittelt werden.

Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Wege (z.B. schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde) abgegeben werden. Während der Dienststunden ist zudem Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung insbesondere über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung gegeben.

Hinweise:

  • Es wird gemäß § 4a Abs. 6 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Kontakt

Volker Ackermann
Telefon: +49 2373 903-1610
E-Mail: v.ackermann@menden.de

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Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB i.V.m. Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und § 3 Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSG NRW). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten können Sie auf der Homepage der Stadt Menden (Sauerland) unter https://www.menden.de/metanavi/unten/datenschutz einsehen.

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