Bebauungsplan Stadt Menden (Sauerland) Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan Nr. 246 "Am Galbusch" in Menden (Sauerland)

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 08.06.2026 bis 10.07.2026
  • Stellungnahmen 2 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Ausschuss für Planen und Bauen der Stadt Menden (Sauerland) hat in seiner öffentlichen Sitzung am 07.05.2026 den Beschluss gefasst, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Der vom Ausschuss für Planen und Bauen der Stadt Menden (Sauerland) gebilligte Vorentwurf der Planzeichnung, der Vorentwurf der Begründung, der Vorentwurf des Umweltberichts, die Kurz-Checkliste zur Leitlinie nachhaltige und klimagerechte Stadtplanung sowie das vorliegende Lärmschutzgutachten liegen in der Zeit

vom 08.06.2026 bis einschließlich 10.07.2026

zu jedermanns Einsicht bei der Stadt Menden (Sauerland), Abteilung Planung und Bauordnung, Neumarkt 5, 58706 Menden (Sauerland), 3. Obergeschoss, Flurzone C, während der Dienststunden montags bis freitags vormittags von 8:15 Uhr bis 12:30 Uhr und donnerstags zusätzlich von 14:30 Uhr bis 17:30 Uhr öffentlich aus.

Es liegen folgende Arten umweltbezogener Informationen zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 246 vor, die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB eingesehen werden können:

  • Vorentwurf der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 246 „Am Galbusch“ der Stadt Menden (Sauerland), in dem Anlass und Ziele der Planung, die Inhalte und Festsetzungen der Planaufstellung und auch die Belange des Umweltschutzes dargelegt werden. Zudem werden Hinweise zu verschiedenen, gleichfalls umweltrelevanten Belangen gegeben.
  • Vorentwurf des Umweltberichts als gesonderter Bestandteil der Begründung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 246 „Am Galbusch“ der Stadt Menden (Sauerland) gem. § 2a BauGB. Im Umweltbericht wird das Ergebnis der Umweltprüfung dargelegt, die gem. § 2 Abs. 4 und § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB bei der Aufstellung eines Bebauungsplans durchzuführen ist. Im Rahmen der Umweltprüfung werden die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen in Bezug auf die Umweltbelange gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB ermittelt, im Umweltbericht bewertet und als Teil der Planbegründung zusammengefasst. Der Umweltbericht ist ein Bestandteil im Abwägungsprozess der Beschlussfassung.

Auf der Grundlage der Anlage 1 zum Baugesetzbuch werden im vorliegenden Umweltbericht unter anderem die Beschreibung und Bewertung der Umweltsituation (Basisszenario) sowie die Auswirkungen des Vorhabens (Prognoseszenario) gegeben. Dabei handelt es sich im Einzelnen um die Auswirkungen auf den Menschen sowie die Schutzgüter Geologie, Fläche und Boden, Wasser, Klima und Lufthygiene, Immissionsschutz, Flora, Fauna, Biotope, Landschaftsbild und Erholung, Kultur- und Sachgüter sowie um die möglichen Wechselwirkungen zwischen diesen Schutzgütern. Der Umweltbericht beinhaltet zudem eine Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung und benennt Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen der Bauleitplanung.

  • Kurz-Checkliste zur Leitlinie nachhaltige und klimagerechte Stadtplanung zur Erstbewertung des Bebauungsplanes Nr. 246 „Am Galbusch“ der Stadt Menden (Sauerland).
  • Schalltechnische Untersuchung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 246 „Am Galbusch“ des Büros Möhler + Partner Ingenieure GmbH, Wuppertal aus dem Mai 2025, in der nach der Ermittlung der Grundlagen zu Verkehrslärm und Anlagenlärm die voraussichtliche Entwicklung bzw. Erhöhung von Verkehrslärm und Anlagenlärm durch die Ansiedlung des geplanten Bauhofes der Stadt Menden (Sauerland) dargestellt werden. Als Ergebnis dieser Berechnungen werden dort auch Schallschutzmaßnahmen vorgeschlagen sowie Textvorschläge für die Satzung und Begründung des Bebauungsplanes gegeben.

Wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen liegen bislang zum Aufstellungsverfahren des Bebauungsplanes Nr. 246 nicht vor. Es ist jedoch anzumerken, dass zum Aufstellungsverfahren der 46. Änderung des Flächennutzungsplanes „Am Galbusch“ der Stadt Menden (Sauerland), dessen frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB bereits stattgefunden hat, bereits umweltbezogene Stellungnahmen eingereicht worden sind.

Während der oben genannten Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zum Entwurf elektronisch (per E-Mail an planung@menden.de) oder über das Beteiligungsformular auf dieser Internetseite übermittelt werden. 

Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Wege (z.B. schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde) abgegeben werden. Während der Dienststunden ist zudem Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung insbesondere über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung gegeben.

Hinweise:

Es wird gemäß § 4a Abs. 6 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Kontakt

Volker Ackermann
Telefon: +49 2373 903-1610
E-Mail: v.ackermann@menden.de

Datenschutzerklärung

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB i.V.m. Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und § 3 Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSG NRW). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten können Sie auf der Homepage der Stadt Menden (Sauerland) unter https://www.menden.de/metanavi/unten/datenschutz einsehen.

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