Bebauungsplan Stadt Menden (Sauerland) Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Nr. 38 "Planbereich Nordwall und Poststraße"- Teilaufhebung

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 19.10.2026 bis 20.11.2026
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Planzeichnung

Bebauungsplan Nr. 38  "Planbereich Nordwall und Poststraße"- Teilaufhebung

Mit Bekanntmachungsanordnung vom 01.10.2026

I. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB

Der Ausschuss für Planen und Bauen der Stadt Menden (Sauerland) hat in seiner öffentlichen Sitzung am 02.07.2026 folgenden Beschluss gefasst:

„Der Ausschuss für Planen und Bauen beschließt, das Aufhebungsverfahren für einen Teilbereich des Bebauungsplans Nr. 38 „Bereich zwischen Nordwall und Poststraße“ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB einzuleiten. Der räumliche Geltungsbereich der Teilaufhebung ist aus dem beigefügten Übersichtsplan ersichtlich.“

Für eine solche Maßnahme der Innenentwicklung kann das Bebauungsplanverfahren im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt werden. Zudem sind die Voraussetzungen zur Durchführung des beschleunigten Verfahrens gemäß § 13a Abs. 1 BauGB wie folgt gegeben:

  • Die Teilaufhebung überschreitet nicht die Höchstgrenze einer zulässigen Grundfläche i.S.v. § 19 Abs. 2 BauNVO von 20.000 Quadratmeter.
  • Es wird nicht die Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen.
  • Es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 b) BauGB genannten Schutzgüter (Erhaltungsziele und Schutzzweck der Natura 2000-Gebiete).
  • Es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beachtung von Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG).

Im beschleunigten Verfahren wird von der Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB und der Aufstellung eines Umweltberichtes gemäß § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung gemäß § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen; § 4c BauGB (Überwachung erheblicher Umweltauswirkungen durch die Gemeinde) wird nicht angewendet.

Trotz des Verzichtes auf einen Umweltbericht werden die möglichen Auswirkungen auf die Schutzgüter ermittelt und bewertet.

Die Öffentlichkeit kann sich im Rahmen der nachfolgend näher bezeichneten Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und äußern.

II. Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Ausschuss für Planen und Bauen der Stadt Menden (Sauerland) hat in seiner öffentlichen Sitzung am 17.09.2026 die Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt und folgenden Beschluss gefasst:

„Der Ausschuss für Planen und Bauen beschließt der Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB auf der Grundlage des Satzungsentwurfes zur Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 38 „Planbereich zwischen Nordwall und Poststraße“ und der zugehörigen Begründung durchzuführen.“

Der Satzungsentwurf zur Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 38 „Planbereich zwischen Nordwall und Poststraße“ einschließlich der Begründung, werden in der Zeit

vom 19.10.2026 bis einschließlich zum 20.11.2026

im Internet unter https://www.menden.de/aktuelle-beteiligungen veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen zu jedermanns Einsicht bei der Stadt Menden (Sauerland), Abteilung Planung und Bauordnung, Neumarkt 5, 58706 Menden (Sauerland), 3. Obergeschoss, Flurzone C, zu folgenden Zeiten öffentlich aus:

Montag bis Freitag               von 8.15 Uhr bis 12.30 Uhr
Donnerstag                           von 8.15 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.30 Uhr bis 17.30 Uhr
Freitag                                   von 8.15 Uhr bis 12.30 Uhr

Während des Veröffentlichungszeitraums können von jedermann Stellungnahmen bevorzugt elektronisch (per E-Mail an planung@menden.de oder über das Beteiligungsportal) übermittelt werden.

Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Wege (z.B. schriftlich an die Stadt Menden (Sauerland), Abteilung Planung und Bauordnung, Neumarkt 5, 58706 Menden, per Fax an die Faxnummer 023737903-1386 oder zur Niederschrift bei der Gemeinde) abgegeben werden. Während der Dienststunden ist zudem Gelegenheit zur Erörterung, insbesondere über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung, gegeben.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen im Sinne des § 3 Abs. 2 BauGB sind verfügbar:

•           Entwurf der Begründung zur Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 38 mit einer allgemeinen Beurteilung der Umweltbelange und mit Aussagen zur möglichen Betroffenheit der Schutzgüter.

Hinweise:

  • Es wird gemäß § 4a Abs. 6 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
  • Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB i.V.m. Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und § 3 Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSG NRW). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten können Sie auf der Homepage der Stadt Menden (Sauerland) unter https://www.menden.de/metanavi/unten/datenschutz einsehen.

III.        Übereinstimmungsbestätigung

            gem. § 2 Abs. 3 Bekanntmachungsverordnung (BekanntmVO)

Der Wortlaut der Bekanntmachung der unter I. und II. genannten Beschlüsse stimmt mit den Beschlüssen des Ausschusses für Planen und Bauen vom 02.07.2026 und 17.09.2026 überein.

Es wurde nach den Vorschriften des § 2 Abs. 1 und 2 BekanntmVO vom 26.08.1999 (GV. NRW. S. 516), zuletzt geändert durch Verordnung vom 05.11.2015 (GV. NRW. S. 741), verfahren.

Die Bekanntmachung wird hiermit angeordnet.

IV.       Bekanntmachungsanordnung
            gem. § 2 Abs. 4 Bekanntmachungsverordnung (BekanntmVO):

Die vom Ausschuss für Planen und Bauen der Stadt Menden (Sauerland) am 02.07.2026 bzw. am 17.09.2026 unter I. und II. gefassten Beschlüsse zur Teilaufhebung des Bebauungsplans und Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 2 BauGB werden hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist aus dem beigefügten Übersichtsplan ersichtlich.

Menden (Sauerland), den   01.10.2026

Gez.

Manuela Schmidt

(Bürgermeisterin)

Kontakt

Frau Anna Plichta
Telefon: +49 2373 903-1612
E-Mail: a.plichta@menden.de

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