Das Bebauungsplanverfahren wird im Wege des § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) durchgeführt. Mit der Anwendung des § 13a kann entsprechend dem vereinfachten Verfahren zur Aufstellung von Bebauungsplänen gemäß §13 BauGB von der Umweltprüfung und vom Umweltbericht abgesehen werden. Von der zusammenfassenden Erklärung gemäß § 10 Absatz 4 BauGB wird i. V. m. § 13a BauGB abgesehen.
Ziel und Zweck des Bebauungsplanes ist die Stärkung und behutsame Nachverdichtung der bestehenden, historisch gewachsenen Strukturen. Er enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung der künftigen Bebauung und schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine nachhaltige Innenentwicklung unter Berücksichtigung der Auswirkungen des Tagebaus. Ein zentrales Element der Planung stellt der Poolplatz dar. Mit einer Gesamtfläche von ca. 2.000 m² (einschl. Verkehrsfläche) ist er der größte öffentliche Platz im Ortsteil Merzenich. Er befindet sich zwischen der Ortsmitte und dem S-Bahn Haltepunkt.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans befindet sich im Kernort Merzenich und umfasst Teilbereiche der Flure 13, 18, 26 und 28. Das Bebauungsplangebiet wird mit einer Fläche von ca. 12 ha im Geltungsbereich festgelegt.
Lennart Schminnes
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