Der Bebauungsplan Nr. 172 „Langeloh West“ wurde im Anschluss an die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB in Teilbereichen geändert. Daher wird der angepasste Planentwurf in der Fassung vom 17.08.2023, zuletzt geändert am 26.07.2024 gem. § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB erneut im Internet veröffentlicht. Die Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden erneut eingeholt.
In Bezug auf die Änderungen und ihre möglichen Auswirkungen wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Es wird bestimmt, dass die Einholung der Stellungnahmen auf die von der Änderung betroffene Öffentlichkeit sowie die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschränkt ist.
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich umfasst folgende Grundstücke: Gemarkung Meschede-Stadt, Flur 15, Flurstücke 256, 692, 693, 694, 761, 764, 765, 766, 769, 771, 773 und 776 sowie teilweise die Flurstücke 96, 99, 100, 253, 762, 767, 770, 772, 774 und 775.
Die Größe des Geltungsbereiches beträgt 3,3 ha.
Zielsetzung der Planung:
Gegenstand der Plananpassung (erneute Veröffentlichung im Internet)
Damit sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und um der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, wird der angepasste Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung in der Zeit von
Montag, dem 29. Juli 2024 bis
Montag, dem 12. August 2024 einschließlich
erneut im Internet veröffentlicht.
Die erneut veröffentlichten Unterlagen sind auch im Internetangebot der Kreis- und Hochschulstadt Meschede unter folgender Adresse abrufbar: www.meschede.de/bauleitplanverfahren/laufende-verfahren
Zusätzlich zu der erneuten Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen beim Bürgermeister der Kreis- und Hochschulstadt Meschede, Fachbereich Planung und Bauordnung, Technisches Rathaus, Sophienweg 3, 59872 Meschede (Erdgeschoss) erneut öffentlich ausgelegt und können in den Dienststunden
montags, dienstags und freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
donnerstags von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr
von jedermann eingesehen werden.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an planung@meschede.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden (z.B. Postweg, zur Niederschrift). Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Herr Stephan Rach Telefon: 0291 205 270 E-Mail: stephan.rach@meschede.de