Bebauungsplan Kreis- und Hochschulstadt Meschede Erneute Beteiligung

Bebauungsplan Nr. 172 "Langeloh-West"

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 29.07.2024 bis 12.08.2024
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Planzeichnung

Der Bebauungsplan Nr. 172 „Langeloh West“ wurde im Anschluss an die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB in Teilbereichen geändert. Daher wird der angepasste Planentwurf in der Fassung vom 17.08.2023, zuletzt geändert am 26.07.2024 gem. § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB erneut im Internet veröffentlicht. Die Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden erneut eingeholt.

In Bezug auf die Änderungen und ihre möglichen Auswirkungen wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Es wird bestimmt, dass die Einholung der Stellungnahmen auf die von der Änderung betroffene Öffentlichkeit sowie die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschränkt ist.

Geltungsbereich

Der Geltungsbereich umfasst folgende Grundstücke: Gemarkung Meschede-Stadt, Flur 15, Flurstücke 256, 692, 693, 694, 761, 764, 765, 766, 769, 771, 773 und 776 sowie teilweise die Flurstücke 96, 99, 100, 253, 762, 767, 770, 772, 774 und 775.

Die Größe des Geltungsbereiches beträgt 3,3 ha.

Zielsetzung der Planung:

  • Schaffung von Baugrundstücken als Weiterentwicklung der bestehenden Bebauung östlich des Langelohwegs. Die Art der baulichen Nutzung soll schwerpunktmäßig Wohngebäude zulassen.
  • Zielsetzung ist eine verträgliche Weiterentwicklung des baulichen Bestandes über die Realisierung einer offenen Bebauungsstruktur unter Berücksichtigung der Umgebungsbebauung, der Topografie sowie potenzieller zukünftiger Bauabschnitte.
  • Festsetzung von Grünkorridoren unter Berücksichtigung des Rahmenplans Langeloh.
  • Planungsrechtliche Sicherung der neuen Ausbauplanung des Langelohwegs unter Berücksichtigung des geänderten Verlaufs und der Inanspruchnahme von Grundstücken Dritter (landwirtschaftliche Flächen im Westen).
  • Teilweise Überplanung der bestehenden Bebauungspläne in Bezug auf die tatsächliche Nutzung der privat genutzten Gartenflächen bzw. Grundstückszufahrten. Die B-Pläne sehen hier aktuell öffentliche Verkehrsflächen vor und sollen zukünftig als nicht-überbaubare Grundstücksfläche festgesetzt werden. Die Flächen befinden sich in relevanten Teilabschnitten im Eigentum der Stadt Meschede, werden jedoch zukünftig an die Anlieger veräußert.
  • Realisierung eines Regenrückhaltebeckens im Bereich südl. des Schröersweg als Bestandteil der Baugebietsaufschließung.

Gegenstand der Plananpassung (erneute Veröffentlichung im Internet)

  • Anpassung der überbaubaren Grundstücksflächen in Teilabschnitten des Bebauungsplans
  • Anpassung der Baumstandorte am Langelohweg (Straßenbäume)
  • Ergänzung der öffentlichen Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung „Durchfahrtsbeschränkung“ um eine ausnahmsweise Durchfahrtsmöglichkeit für den landwirtschaftlichen Verkehr
  • Anpassung der Zuordnungsfestsetzung für die Entnahme von Ökopunkten auf Basis der geänderten Eingriffsbilanzierung – Korrektur des auszugleichenden ökol. Defizits

Damit sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und um der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, wird der angepasste Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung in der Zeit von

Montag, dem 29. Juli 2024 bis

Montag, dem 12. August 2024 einschließlich

erneut im Internet veröffentlicht.

Die erneut veröffentlichten Unterlagen sind auch im Internetangebot der Kreis- und Hochschulstadt Meschede unter folgender Adresse abrufbar: www.meschede.de/bauleitplanverfahren/laufende-verfahren

Zusätzlich zu der erneuten Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen beim Bürgermeister der Kreis- und Hochschulstadt Meschede, Fachbereich Planung und Bauordnung, Technisches Rathaus, Sophienweg 3, 59872 Meschede (Erdgeschoss) erneut öffentlich ausgelegt und können in den Dienststunden

montags, dienstags und freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

donnerstags von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr

von jedermann eingesehen werden.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an planung@meschede.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden (z.B. Postweg, zur Niederschrift). Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Kontaktperson

Herr Stephan Rach
Telefon: 0291 205 270
E-Mail: stephan.rach@meschede.de

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