Der Rat der Kreis- und Hochschulstadt Meschede hat in seiner Sitzung am 22.05.2025 den Beschluss zur Veröffentlichung im Internet und zur öffentlichen Auslegung für die 109. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Bergerhütte“ gefasst. Dem Entwurf der Flächennutzungsplanänderung und der Begründung wurde zugestimmt.
Zielsetzung der Bauleitplanung
Zum einen sollen die Darstellungen im Flächennutzungsplan im Bereich Bergerhütte an die Realnutzungen angepasst werden. So wird der überwiegende Teil des Plangebiets derzeit landwirtschaftlich genutzt. Eine Nutzung als öffentliche Grünfläche mit den Zweckbestimmungen Sport- und Spielplatz, so wie es der Flächennutzungsplan seit 1978 vorsieht, wird nicht mehr umgesetzt und die Darstellung ist daher obsolet. Ferner wird bereits jetzt ein Teil der öffentlichen Grünfläche baulich genutzt. Auch diese Nutzung wird mit in den Änderungsentwurf übernommen. Zum anderen schafft die 109. Änderung des Flächennutzungsplans die planungsrechtlichen Grundlagen zum Bau eines Feuerwehrgerätehauses für die Ortsteile Berge und Visbeck. Diese soll im nördlichen Bereich des Plangebietes entlang der L840 entstehen.
Planinhalt ist im Wesentlichen
Herr Alexander Bierkoch
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