Innenbereichssatzung Kreis- und Hochschulstadt Meschede Frühzeitige Beteiligung

1. Änderung der Innenbereichssatzung S 5 "Löllinghausen"

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 22.10.2025 bis 21.11.2025
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Planzeichnung

Der Rat der Kreis- und Hochschulstadt Meschede hat in seiner Sitzung am 09.10.2025 die Aufstellung der 1. Änderung der Innenbereichssatzung S 5 "Löllinghausen" sowie den zugehörigen Entwurf in der Fassung vom 11.09.2025 beschlossen.

Der Bürgermeister wurde beauftragt die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Zielsetzung der Planung:

Kleinräumige Ausweisung von zusätzlichen Baugrundstücken im östlichen Bereich des Ortsteils Löllinghausen im Rahmen einer Anpassung der bestehenden Innenbereichssatzung.

Planinhalte:

  • Hinzunahme neuer Bauflächen im Osten von Löllinghausen durch die Ausweitung des Geltungsbereiches der Innenbereichssatzung (Ergänzungsfläche).
  • Rücknahme einer bislang ungenutzten Baufläche im Süden der Innenbereichssatzung durch Reduzierung des Geltungsbereiches der Innenbereichssatzung (Aufhebungsfläche).
  • Festsetzung ökologischer Maßnahmen zum Ausgleich von zukünftigen Eingriffsdefiziten.

Kontakt

Herr Stephan Rach


Telefon: 0291/205-270
E-Mail: stephan.rach@​meschede.de

Gegenstände

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