Der Rat der Kreis- und Hochschulstadt Meschede hat in seiner Sitzung am 09.10.2025 die Aufstellung der 1. Änderung der Innenbereichssatzung S 5 "Löllinghausen" sowie den zugehörigen Entwurf in der Fassung vom 11.09.2025 beschlossen. Der Bürgermeister wurde beauftragt die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Zielsetzung der Planung:
Kleinräumige Ausweisung von zusätzlichen Baugrundstücken im östlichen Bereich des Ortsteils Löllinghausen im Rahmen einer Anpassung der bestehenden Innenbereichssatzung.
Planinhalte:
Herr Stephan Rach
Telefon: 0291/205-270 E-Mail: stephan.rach@meschede.de