Der Rat der Kreis- und Hochschulstadt Meschede hat in seiner Sitzung am 11.12.2025 die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 30 "Walkenmühlenweg" sowie den zugehörigen Entwurf in der Fassung vom 13.11.2025 beschlossen. Das Verfahren zur 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 30 "Walkenmühlenweg" erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB „Bebauungspläne der Innenentwicklung“ i.V.m. dem vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB. Der Bürgermeister wurde beauftragt die Veröffentlichung der Planunterlagen im Internet gem. § 13a Abs. 2 i.V.m. § 13 Abs. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 2 BauGB einzuholen.
Zielsetzung der Planung: Ziel der Planung ist die Anpassung von baugestalterischen Vorschriften in Bezug auf die vorgeschriebene Dachneigung und die erweiterte Zulässigkeit von Vollgeschossen in rückwärtigen Grundstücksteilen zur Sicherstellung einer flexibleren Bebaubarkeit. Im Übrigen erfolgt durch die Planänderung eine Bündelung unterschiedlicher Planfassungen zu einem gemeinsamen Geltungsbereich.
Planinhalte:
Herr Stephan Rach
Telefon: 0291/205-274 E-Mail: stephan.rach@meschede.de