Der Rat der Kreis- und Hochschulstadt Meschede hat in seiner Sitzung am 19.03.2026 die Aufstellung der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 177 "Zum Hunstein" im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung i.V.m. dem vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB beschlossen. Die Veröffentlichung der Planunterlagen im Internet gem. § 13a Abs. 2 i.V.m. § 13 Abs. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 2 BauGB erfolgte im Zeitraum vom 26.03.2026 bis zum 27.04.2026 einschließlich.
Der Entwurf zur 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 177 "Zum Hunstein" wurde im Anschluss an das Beteiligungsverfahren geändert. Daher wird der angepasste Entwurf in der Fassung vom 12.03.2026, zuletzt geändert am 30.04.2026, mit zugehöriger Begründung gem. § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB erneut im Internet veröffentlicht. Die Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden erneut eingeholt.
Zielsetzung der Planung:
Mit der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 177 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Veräußerung des ehemaligen Feuerwehrgerätehauses in Calle geschaffen werden. Dieses Gebäude steht seit der Zusammenlegung der beiden Löschgruppen aus Calle und Wallen und dem damit verbundenen Umzug in das neu errichtete Feuerwehrgerätehaus im Gewerbegebiet am Waller Bach leer. Da die Kreis- und Hochschulstadt Meschede keine weitere Verwendung für das Objekt hat und ein Leerstand vermieden werden soll, ist ein Verkauf beabsichtigt. Vorstellbar ist bspw. die Umnutzung bzw. der Umbau zu einem Wohnhaus. In diesem Zuge soll auch eine südlich gelegene, ehemalige Spielplatzfläche veräußert und als Bauplatz ausgewiesen werden.
Planinhalte:
Gegenstand der Plananpassung:
Frau Sabine Keßler
0291/205-277 sabine.kessler@meschede.de