Der Rat der Kreis- und Hochschulstadt Meschede hat in seiner Sitzung am 19.03.2026 den Beschluss zur Aufstellung der 120. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Galiläa/ Enster Weg gefasst. In seiner Sitzung am 25.06.2026 hat der Rat der Kreis- und Hochschulstadt dem Vorentwurf der 120. Änderung des Flächennutzungsplanes und der zugehörigen Planbegründung zugestimmt. Der Bürgermeister wurde beauftragt, das Bauleitplanverfahren gem. Baugesetzbuch (BauGB) einzuleiten und die frühzeitige Beteiligung durchzuführen. Das Planverfahren wird gemeinsam mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 184 "Enster Weg/ Galiläa" durchgeführt.
Zielsetzung der Planung:
Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen für den Neubau der Kreispolizeibehörde des Hochsauerlandkreises auf Ebene des Flächennutzungsplans. Zusätzlich dient die Planung der Sicherung der Nutzung des Denkmalensembles des ehemaligen Klosters Galiläa.
Planinhalt:
Der Flächennutzungsplan stellt folgende Nutzungen dar:
Herr Stephan Rach
0291/205-274 stephan.rach@meschede.de