Bebauungsplan Stadt Minden Frühzeitige Beteiligung

Aufstellung Bebauungsplan Nr. 946 "Südbruch"

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 24.06.2024 bis 26.07.2024
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Planzeichnung

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Minden vom 15.06.2024

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan Nr. 946 „Südbruch“ im Stadtbezirk Meißen

Aufstellungsbeschluss: Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen vom 22.11.2023.
Geltungsbereich: Flurstück 510 tlw., der Flur 1 in der Gemarkung Meißen (siehe obiger Übersichtsplan).
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung: Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäusern auf den im Geltungsbereich liegenden Grundstücksflächen.

Verfahrenshinweis: Durchführung der 227. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 946 im Parallelverfahren gem. § 8 (3) BauGB.


Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB: Die Öffentlichkeit wird über die allgemeinen Ziele und Zwecke der 227. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Nr. 946 sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet. Es wird Gelegenheit zur Erörterung und Äußerung gegeben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit.
Der Vorentwurf der 227. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie des Bebauungsplans Nr. 946 wird im Internet unter www.minden.de/beteiligung-bauleitplanung in der Zeit vom 24.06.2024 bis einschließlich 26.07.2024 veröffentlicht.
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Diese sollen elektronisch (d.sauerwald@minden.de) übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Neben der Internetveröffentlichung werden zusätzlich die Planunterlagen öffentlich ausgelegt vom 24.06.2024 bis einschl. 26.07.2024 während der Dienststunden (Mo – Mi 8 bis 12.30 Uhr u. 14 bis 16 Uhr, Do 8 bis 12.30 Uhr u. 14 bis 18 Uhr, Fr 8 bis 12.30 Uhr) bei der bei der Stadtverwaltung Minden – Eingang Markt 1 auf Ebene 3, Empfangsbereich Verwaltungsvorstand. Ein barrierefreier Zugang (Aufzug) befindet sich am Seiteneingang (Scharn) des Gebäudes Markt 1.
Ergänzende Hinweise: Die zu veröffentlichenden Unterlagen und der Inhalt der Be-kanntmachung sind ebenfalls über das zentrale Internetportal des Landes Nordrhein-Westfalen unter www.bauleitplanung.nrw.de zugänglich. Der Inhalt dieser Bekanntma-chung kann zusätzlich unter www.minden.de/bekanntmachungen eingesehen werden.
Datenschutz: Informationen sind der Datenschutzerklärung (www.minden.de/daten-schutz) und den Informationspflichten (www.minden.de/informationspflichten) Datei: Informationspflicht 5.2_Bauleitplanung der Stadt Minden zu entnehmen.
Weitere Auskünfte erteilt Herr Sauerwald, Bereich 5.2, Tel. 0571-89642,
E-Mail: d.sauerwald@minden.de, Postanschrift: Kleiner Domhof 17, 32423 Minden.

Minden, den 12.06.2024

Der Bürgermeister, Michael Jäcke

Kontaktperson

Stadt Minden

David Sauerwald

5.22 Verbindliche Bauleitplanung

Kleiner Domhof 17

32423 Minden

d.sauerwald@minden.de

Datenschutzerklärung

Informationen zum Datenschutz finden Sie in der Datenschutzerklärung (www.minden.de/datenschutz) und den Informationspflichten (www.minden.de/informationspflichten) Datei: Informationspflicht 5.2_Bauleitplanung der Stadt Minden.

Gegenstände

Übersicht
  • B 946_Artenschutzprüfung
  • B 946_Baugrundgutachten
  • B 946_Begründung mit Umweltbericht
  • B 946_Planzeichnung Bebauungsplan
  • B 946_Baugrundgutachten Anlagen
  • B946_Baugrundgutachten Prüfbericht

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang
Anmelden

Anmelden

Anmelden

Datenschutzeinstellungen

Es werden für den Betrieb der Seite technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Inhalte von Drittanbietern erlauben. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutzerklärung und Impressum.