Flächennutzungsplan Stadt Minden Öffentliche Auslegung

227. Änderung Flächennutzungsplan "Südbruch"

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 24.03.2025 bis 25.04.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Übersichtsplan

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Minden vom 14.03.2025

Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (2) BauGB zur 227. Änderung des Flächennutzungsplanes „Südbruch“ im Stadtbezirk Meißen (Internetveröffentlichung)

Entwurfsbeschluss: Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen vom 26.02.2025.

Änderungsbereich: Nördliche Fläche zwischen der Straße Wiesengrund und Südbruch (siehe obiger Übersichtsplan).

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung: Ziel der Änderung des Flächennutzungsplanes ist es, für die im Änderungsbereich liegenden Flächen die Darstellung von „Flächen für die Landwirtschaft“ künftig in Wohnbauflächen zu ändern, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnnutzung zu schaffen bzw. im westlichen Bereich die bereits vorhandene Wohnbebauung im Flächennutzungsplan eindeutig darzustellen.

Verfahrenshinweis: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 946 „Südbruch“ im Parallelverfahren gem. § 8 (3) BauGB.

Veröffentlichung im Internet: Der Entwurf der o. a. Änderung des Flächennutzungsplanes mit der Begründung und dem Umweltbericht sowie den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen werden im Internet unter www.minden.de/beteiligung-bauleitplanung in der Zeit vom 24.03.2025 bis einschl. 25.04.2025 veröffentlicht.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können. Stellungnahmen sollen elektronisch (d.sauerwald@minden.de) übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Es wird ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Neben der Internetveröffentlichung werden zusätzlich die Veröffentlichungsunterlagen und der Inhalt dieser Bekanntmachung öffentlich ausgelegt vom 24.03.2025 bis einschl. 25.04.2025 bei der Stadtverwaltung Minden, Markt 1, 32423 Minden, Ebene 3, Empfangsbereich Verwaltungsvorstand während der Dienststunden (Mo – Mi 8 bis 12.30 Uhr u. 14 bis 16 Uhr, Do 8 bis 12.30 Uhr u. 14 bis 18 Uhr, Fr 8 bis 12.30 Uhr). Ein barrierefreier Zugang (Aufzug) befindet sich am Seiteneingang (Scharn) des Gebäudes Markt 1.

Es liegen Informationen (Stellungnahmen) und insbesondere ein Umweltbericht zu folgenden umweltrelevanten Aspekten vor:

Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt durch Informationen zu(r/m):

  • Immissionen aus der Landwirtschaft sowie Lärm- und Lichtimmissionen
  • Abfallbeseitigung
  • Löschwasserversorgung
  • Kampfmittelbelastung
  • Hochwasserschutz
  • Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen

Auswirkungen auf das Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt durch Informationen zu(r/m):

  • Lichtimmissionen und technischen Ausführung von Beleuchtungseinrichtungen
  • Geschützten Arten und artenschutzrechtlichen Belangen und Vorkommen im Plangebiet
  • Vogelschlag
  • Schutzgebiete und Biotopverbundflächen
  • Gärtnerischen Gestaltung und Gehölzpflanzung

Auswirkungen auf das Schutzgut Fläche durch Informationen zur:

  • Flächeninanspruchnahme und –Versiegelung

Auswirkungen auf das Schutzgut Boden durch Informationen zu(r/m):

  • Baugrunderkundung, Baugrundbeurteilung und Gründung
  • Versickerungsfähigkeit
  • Bodenart, Bodenfunktionen, Bodenfruchtbarkeit, Bodenschutzwürdigkeit und Bodenschutzkonzept
  • Bergbaulichen Einwirkungen
  • Kompensationsmaßnahmen
  • Versiegelung und Verdichtung des Bodens
  • Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen

Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser durch Informationen zu(r/m):

  • Niederschlagsentwässerung und -versickerung sowie Schmutzwasserbeseitigung
  • Starkregenereignissen
  • Regenwassersensiblen Gestaltung
  • Grundwasserschutz
  • Wasserschutzgebiet
  • Gesetzlichen Überschwemmungsgebieten und Hochwasserrisikogebieten
  • Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen

Auswirkungen auf das Schutzgut Klima/Luft durch Informationen zu(r):

  • Solarenergiegewinnung und Energieeffizienz
  • Dach- und Fassadenbegrünung
  • Hellen Baumaterialien
  • Reduzierung von CO2-Emissionen
  • Veränderung der mikroklimatischen Verhältnisse
  • Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen

Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaft durch Informationen zu(r/m):

  • Ortsrandeingrünung
  • Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes
  • Landschaftsschutzgebieten
  • Landschaftsplan Porta-Westfalica
  • Alleenkataster
  • Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen

Auswirkungen auf das Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter durch Informationen zu(r):

  • Bodendenkmälern sowie kultur- und/oder naturgeschichtlichen Bodenfunden
  • Baudenkmälern
  • Allgemeinen Landeskultur
  • Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen

Ergänzende Hinweise: Die zu veröffentlichenden Unterlagen und der Inhalt der Bekanntmachung sind ebenfalls über das zentrale Internetportal des Landes Nordrhein-Westfalen unter www.bauleitplanung.nrw.de zugänglich. Der Inhalt dieser Bekanntmachung kann zusätzlich unter www.minden.de/bekanntmachungen eingesehen werden.

Datenschutz: Stellungnahmen ohne Absenderangaben erhalten keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung der Stellungnahme. Weitere Informationen sind der Datenschutzerklärung (www.minden.de/datenschutz) und den Informationspflichten (www.minden.de/informationspflichten) Datei: Informationspflicht 5.2_Bauleitplanung der Stadt Minden zu entnehmen.

Weitere Auskünfte erteilt Herr Sauerwald, Bereich 5.2, Tel. 0571-89642,

E-Mail: d.sauerwald@minden.de, Postanschrift: Kleiner Domhof 17, 32423 Minden.

Minden, den 04.03.2025       

Der Bürgermeister                                                               

Michael Jäcke

Kontakt

Stadt Minden

David Sauerwald

5.22. Verbindliche Bauleitplanung

Kleiner Domhof 17

32423 Minden

Tel.: +49 571 89 642

d.sauerwald@minden.de

Datenschutzerklärung

Informationen zum Datenschutz finden Sie in der Datenschutzerklärung (www.minden.de/datenschutz) und den Informationspflichten (www.minden.de/informationspflichten) Datei: Informationspflicht 5.2_Bauleitplanung der Stadt Minden.

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