Flächennutzungsplan Stadt Minden Öffentliche Auslegung

237. Änderung Flächennutzungsplan "Domlandsiedlung"

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 30.03.2026 bis 04.05.2026
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Übersichtsplan

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Minden vom 20.03.2026

Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (2) BauGB zur 237. Änderung des Flächennutzungsplanes „Domlandsiedlung“ im Stadtbezirk Königstor (Internetveröffentlichung)

Entwurfsbeschluss: Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen vom 21.01.2026.

Änderungsbereich: Fläche westlich Mühlendamm / nördlich Trippeldamm (siehe obiger Übersichtsplan).

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung: Ziel der Änderung des Flächennutzungsplanes ist es, für die im Änderungsbereich liegenden Flächen die Darstellung von „Flächen für die Landwirtschaft“ künftig in „Gewerbliche Bauflächen mit Gliederungserfordernis“ und in „Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft“ zu ändern, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen für eine Erweiterung der Gewerbeflächen einschließlich der Renaturierung des Grundbachs.

Verfahrenshinweis: Durchführung der 237. Änderung des Flächennutzungsplanes und der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 576 im Parallelverfahren gem. § 8 (3) BauGB.

Veröffentlichung im Internet: Der Entwurf der o. a. Änderung des Flächennutzungsplanes mit der Begründung und dem Umweltbericht sowie den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen werden im Internet unter www.minden.de/beteiligung-bauleitplanung in der Zeit vom 30.03.2026 bis einschl. 04.05.2026 veröffentlicht.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können. Stellungnahmen sollen elektronisch (r.diesselmeier@minden.de) übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Es wird ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Neben der Internetveröffentlichung werden zusätzlich die Veröffentlichungsunterlagen und der Inhalt dieser Bekanntmachung öffentlich ausgelegt vom 30.03.2026 bis einschl. 04.05.2026 bei der Stadtverwaltung Minden, Markt 1, 32423 Minden, Ebene 3, Empfangsbereich Verwaltungsvorstand während der Dienststunden (Mo – Mi 8 bis 12.30 Uhr u. 14 bis 16 Uhr, Do 8 bis 12.30 Uhr u. 14 bis 18 Uhr, Fr 8 bis 12.30 Uhr). Ein barrierefreier Zugang (Aufzug) befindet sich am Seiteneingang (Scharn) des Gebäudes Markt 1.

Es liegen Informationen (Stellungnahmen) und insbesondere ein Umweltbericht zu folgenden umweltrelevanten Aspekten vor:

Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt durch Informationen zu(r/m):

  • Immissionen aus der Landwirtschaft
  • Gewerbelärm
  • Abwasserbeseitigung
  • Abfallbeseitigung
  • Löschwasserversorgung
  • Kampfmittelbelastung
  • Hochwasserschutz
  • Auswirkungen durch Schwerverkehr
  • Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen

Auswirkungen auf das Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt durch Informationen zu(r/m):

  • Geschützten Arten und artenschutzrechtlichen Belangen und Vorkommen im Plangebiet
  • Vogelschutzgebiet „Bastauniederung“
  • Vogelschlag
  • Schutzgebieten und Biotopflächen
  • Biotopstrukturen
  • Renaturierung Grundbach
  • Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen

Auswirkungen auf das Schutzgut Fläche durch Informationen zur:

  • Flächeninanspruchnahme und –versiegelung

Auswirkungen auf das Schutzgut Boden durch Informationen zu(r/m):

  • Bodenart, Bodenschutzwürdigkeit und Bodenschutzmaßnahmen
  • Kompensationsmaßnahmen, -überschuss
  • Altlasten
  • Bergbaulichen Einwirkungen
  • Versiegelung und Verdichtung des Bodens
  • Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen

Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser durch Informationen zu(r/m):

  • Niederschlagsentwässerung und -versickerung sowie Schmutzwasserbeseitigung
  • Gewässerschutz, -unterhaltung
  • Gewässerrandstreifen
  • Starkregenereignissen
  • Niederschlagswassereinleitung
  • Flächen für Versorgungsanlagen, Abwasseranlagen
  • Oberflächenabfluss und Grundwasserneubildung
  • Grundwasserschutz
  • Wasserschutzgebiet
  • Hochwasserschutz
  • Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen

Auswirkungen auf das Schutzgut Klima/Luft durch Informationen zu(r):

  • Veränderung der mikroklimatischen Verhältnisse

Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaft durch Informationen zu(r/m):

  • Eingrünung zur freien Landschaft
  • Landwirtschaftliche Hofstelle
  • Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes
  • Landschaftsschutzgebiet
  • Landschaftsplan Minden
  • Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen

Auswirkungen auf das Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter durch Informationen zu(r):

  • Bodendenkmälern sowie kultur- und/oder naturgeschichtlichen Bodenfunden
  • Baudenkmal Turmwindmühle
  • Allgemeine Landeskultur
  • Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen

Ergänzende Hinweise: Die zu veröffentlichenden Unterlagen und der Inhalt der Bekanntmachung sind ebenfalls über das zentrale Internetportal des Landes Nordrhein-Westfalen unter www.bauleitplanung.nrw.de zugänglich. Der Inhalt dieser Bekanntmachung kann zusätzlich unter www.minden.de/bekanntmachungen eingesehen werden.

Datenschutz: Stellungnahmen ohne Absenderangaben erhalten keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung der Stellungnahme. Weitere Informationen sind der Datenschutzerklärung (www.minden.de/datenschutz) und den Informationspflichten (www.minden.de/informationspflichten) Datei: Informationspflicht 5.2_Bauleitplanung der Stadt Minden zu entnehmen.

Weitere Auskünfte erteilt Frau Dießelmeier, Bereich 5.2, Tel. 0571-89636,

E-Mail: r.diesselmeier@minden.de, Postanschrift: Kleiner Domhof 17, 32423 Minden.

Minden, den 13.03.2026                                       Der Bürgermeister, Peter Kock

Kontakt

Stadt Minden
Rafaela Dießelmeier
5.21 Bauleitplanung
Kleiner Domhof 17
32423 Minden
Telefon: +49 571 89 636
r.diesselmeier@minden.de

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