Bebauungsplan Stadt Minden Öffentliche Auslegung

4. Änderung Bebauungsplan Nr. 576 "Domlandsiedlung"

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 30.03.2026 bis 04.05.2026
  • Stellungnahmen 1 Stellungnahme
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Übersichtsplan

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Minden vom 20.03.2026

Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (2) BauGB zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 576 „Domlandsiedlung“ im Stadtbezirk Königstor (Internetveröffentlichung)

Entwurfsbeschluss: Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen vom 21.01.2026.

Geltungsbereich: Flurstücke 180, 15, 582 und 171 (tlw.) der Flur 27 in der Gemarkung Minden (siehe obiger Übersichtsplan).

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung: Ziel der Änderung des Bebauungsplanes ist es, im Änderungsbereich eine Erweiterung der Gewerbefläche der östlich des Mühlendamm ansässigen Fa. Gerhard Weber Kunststoff-Verarbeitung GmbH zu ermöglichen. Hier ist die Errichtung von dringend erforderlichen Stellplatzflächen und der Neubau eines Verwaltungsgebäudes vorgesehen. Die erforderlichen naturschutzfachlichen Kompensationsmaßnahmen können auf dem Flurstück 171 und 582 durchgeführt werden, in dem hier der Verlauf des Grundbachs renaturiert werden kann.

Verfahrenshinweis: Durchführung der 237. Änderung des Flächennutzungsplanes „Domlandsiedlung“ im Parallelverfahren gem. § 8 (3) BauGB.

Veröffentlichung im Internet: Der Entwurf des o.a. Bebauungsplanes mit der Begründung und dem Umweltbericht sowie den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen werden im Internet unter www.minden.de/beteiligung-bauleitplanung in der Zeit vom 30.03.2026 bis einschl. 04.05.2026 veröffentlicht.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können. Stellungnahmen sollen elektronisch (r.diesselmeier@minden.de) übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Neben der Internetveröffentlichung werden zusätzlich die Veröffentlichungsunterlagen und der Inhalt dieser Bekanntmachung öffentlich ausgelegt vom 30.03.2026 bis einschl. 04.05.2026 bei der Stadtverwaltung Minden, Markt 1, 32423 Minden, Ebene 3, Empfangsbereich Verwaltungsvorstand während der Dienststunden (Mo – Mi 8 bis 12.30 Uhr u. 14 bis 16 Uhr, Do 8 bis 12.30 Uhr u. 14 bis 18 Uhr, Fr 8 bis 12.30 Uhr). Ein barrierefreier Zugang (Aufzug) befindet sich am Seiteneingang (Scharn) des Gebäudes Markt 1.

Es liegen Informationen (Stellungnahmen, Gutachten, Fachbeiträge) und insbesondere ein Umweltbericht zu folgenden umweltrelevanten Aspekten vor:

Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt durch Informationen zu(r/m):

  • Baubedingten Auswirkungen durch Luftschadstoff-, Lärm- und Lichtemissionen sowie Erschütterungen, Wärmeentwicklung und Strahlung
  • Immissionen aus der Landwirtschaft
  • Gewerbelärm
  • Störfallbetrieben
  • Abwasserbeseitigung
  • Abfallbeseitigung
  • Löschwasserversorgung
  • Kampfmittelbelastung
  • Hochwasserschutz
  • Naherholung
  • Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen

Auswirkungen auf das Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt durch Informationen zu(r/m):

  • Lichtimmissionen und technischen Ausführung von Beleuchtungseinrichtungen
  • Geschützten Arten und artenschutzrechtlichen Belangen und Vorkommen im Plangebiet
  • Vogelschutzgebiet „Bastauniederung“
  • Schutzgebieten und Biotopflächen
  • Vogelschlag
  • Anreicherung von Biotopstrukturen
  • Baumanpflanzungen
  • Renaturierung Grundbach
  • Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen

Auswirkungen auf das Schutzgut Fläche durch Informationen zur:

  • Flächeninanspruchnahme und -versiegelung

Auswirkungen auf das Schutzgut Boden durch Informationen zu(r/m):

  • Bodenart, Bodenfunktionen, Bodenfruchtbarkeit, Bodenschutzwürdigkeit und Bodenschutzmaßnahmen
  • Kompensationsmaßnahmen, -überschuss
  • Altlasten
  • Bergbaulichen Einwirkungen
  • Versiegelung und Verdichtung des Bodens
  • Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen

Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser durch Informationen zu(r/m):

  • Niederschlagsentwässerung und -versickerung sowie Schmutzwasserbeseitigung
  • Gewässerschutz
  • Gewässerrandstreifen
  • Starkregenereignissen
  • Niederschlagswassereinleitung
  • Flächen für Versorgungsanlagen, Abwasseranlagen
  • Grundwasserschutz
  • Wasserschutzgebiet
  • Gesetzlichen Überschwemmungsgebieten und Hochwasserrisikogebieten
  • Grundwasserneubildung
  • Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen

Auswirkungen auf das Schutzgut Klima/Luft durch Informationen zu(r):

  • Solarenergiegewinnung und Energieeffizienz
  • Dach- und Fassadenbegrünung
  • Reduzierung von CO2-Emissionen
  • Veränderung der mikro-, meso- und makroklimatischen Verhältnisse
  • Klimaschutz- und Klimaanpassungsklausel

Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaft durch Informationen zu(r/m):

  • Einfriedungen zur freien Landschaft
  • Landwirtschaftliche Hofstelle
  • Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes
  • Landschaftsschutzgebiet
  • Landschaftsplan Minden
  • Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen

Auswirkungen auf das Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter durch Informationen zu(r):

  • Bodendenkmälern sowie kultur- und/oder naturgeschichtlichen Bodenfunden
  • Baudenkmal Turmwindmühle
  • Allgemeine Landeskultur
  • Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen

Auswirkungen auf die Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern durch Informationen zur:

  • Größenveränderung der vorhandenen Biotoptypen
  • Auswirkung durch Unfälle und Katastrophen

Ergänzende Hinweise: Die zu veröffentlichenden Unterlagen und der Inhalt der Bekanntmachung sind ebenfalls über das zentrale Internetportal des Landes Nordrhein-Westfalen unter www.bauleitplanung.nrw.de zugänglich. Der Inhalt dieser Bekanntmachung kann zusätzlich unter www.minden.de/bekanntmachungen eingesehen werden.

Datenschutz: Stellungnahmen ohne Absenderangaben erhalten keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung der Stellungnahme. Weitere Informationen sind der Datenschutzerklärung (www.minden.de/datenschutz) und den Informationspflichten (www.minden.de/informationspflichten) Datei: Informationspflicht 5.2_Bauleitplanung der Stadt Minden zu entnehmen.

Weitere Auskünfte erteilt Frau Dießelmeier, Bereich 5.2, Tel. 0571-89636,

E-Mail: r.diesselmeier@minden.de, Postanschrift: Kleiner Domhof 17, 32423 Minden.

Minden, den 13.03.2026                                       Der Bürgermeister, Peter Kock

Kontakt

Stadt Minden
Rafaela Dießelmeier
5.21 Bauleitplanung
Kleiner Domhof 17
32423 Minden
Telefon: +49 571 89 636
r.diesselmeier@minden.de

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