Bebauungsplan Stadt Petershagen Öffentliche Auslegung

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 20 – Aufstellungsbeschluss und Veröffentlichung im Internet (§ 3 Abs. 2 BauGB)

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 02.09.2024 bis 07.10.2024
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Planzeichnung

Bekanntmachung der Stadt Petershagen

über den Aufstellungsbeschluss und die Veröffentlichung im Internet der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 20 „Kraftwerk Heyden in den Ortschaften Lahde und Jössen“

I.

Der Rat der Stadt Petershagen hat in seiner Sitzung am 15.12.2022 gemäß § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 des Baugesetzbuches (BauGB) die Einleitung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 20 „Kraftwerk Heyden in den Ortschaften Lahde und Jössen“ beschlossen.

Ziel der Planung ist die Änderung der Festsetzung für das konventionelles Kraftwerk Heyden in ein sonstiges Sondergebiet, das sowohl ein Kraftwerk, aber vor allem Anlagen zur Erzeugung, Umwandlung, Speicherung, Erforschung und Verteilung von erneuerbaren Energien ermöglicht. Der Standort Heyden ist aufgrund seiner Vornutzung als konventioneller Kraftwerksstandort in hohem Maße geeignet, auch künftig als Energiestandort vorgehalten zu werden. Die geplante Festsetzung entspricht den Anforderungen der Energiewende und dem Umbruch in der Energieerzeugungslandschaft. Der Notwendigkeit von Energietransformation und Speichererfordernis der erzeugten Brennstoffe und Kraftstoffe wird mit dieser Planung entsprochen.

Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 20 „Kraftwerk Heyden in den Ortschaften Lahde und Jössen“ ist aus dem im Anschluss an diese Bekanntmachung abgedruckten Kartenausschnitt ersichtlich.

Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB wird vorstehender Aufstellungsbeschluss hiermit öffentlich bekannt gemacht.


II.

Der Rat der Stadt Petershagen hat in seiner Sitzung am 04.07.2024 den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 20 „Kraftwerk Heyden in den Ortschaften Lahde und Jössen“ und die Veröffentlichung im Internet beschlossen. Folgende Unterlagen sowie die nach der Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit von

02. September 2024 bis einschließlich 07. Oktober 2024

unter www.petershagen.de/Leben-in-Petershagen/Bauen-und-Wohnen/Bauleitplanung/Aktuelle Bauleitplanverfahren veröffentlicht:

- der Entwurf der Planzeichnung mit Planzeichenerläuterung,

- der Entwurf der Begründung und

- der Umweltbericht

sowie folgende Fachgutachten:

- Altlastenuntersuchung,

- Abfalltechnische Untersuchung,

- Gutachten Störfallauswirkungen,

- Fachbeitrag Wasserwirtschaftliche Belange,

- Ermittlung von Emissionskontingenten für Geruch,

- Verkehrsuntersuchung,

- Schalltechnische Untersuchung,

- Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Stufe I,

- FFH-Voruntersuchung Stufe 1 und

- Biologische Geländeuntersuchung.

Zusätzlich liegen die Unterlagen während der Dienststunden in der Bauverwaltung der Stadtverwaltung Petershagen, Bahnhofstraße 63 (Zimmer 37), öffentlich zur Einsichtnahme aus. Es wird um eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter 05702 / 822-224 oder 05702 / 822-225 gebeten. Fragen zu den Planunterlagen können ebenfalls unter den oben genannten Telefonnummern gestellt werden.

Die Veröffentlichung im Internet wird hiermit gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Es wird darauf hingewiesen:

  • dass während der Veröffentlichungsfrist Stellungnahmen abgegeben werden können,
  • dass Stellungnahmen elektronisch (stadtplanung@petershagen.de) übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden können und
  • dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 20 „Kraftwerk Heyden in den Ortschaften Lahde und Jössen“ unberücksichtigt bleiben können.

Folgende nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegende umweltbezogene Informationen zu folgenden umweltrelevanten Aspekten liegen zu dieser Planung vor:

  • Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch, Gesundheit und Bevölkerung
    im Umweltbericht Punkt 2.1.1 ab Seite 17:
    Beschreibung und Bewertung der Verkehrsbelastung, Schadstoffemissionen, Geruchsemissionen, Schallemissionen, Altlasten, Erholungsfunktion;

    im Gutachten Störfallauswirkungen mit Bewertung in störfallrechtlicher Hinsicht und Ansiedlung benachbarter Schutzobjekte;

    in der Ermittlung von Emissionskontingenten für Geruch mit Ergebnissen der Immissionsprognose;

    in der Verkehrsuntersuchung mit Analyse der Verkehrssituation, Leistungsfähigkeit des vorhandenen Verkehrssystems, Verkehrserzeugung und Prognose;

    in der Schalltechnischen Untersuchung mit Geräuschkontigentierung und Vorschläge beim Gewerbelärm, planbedingte Verkehrssteigerung beim Verkehrslärm;

    in der Altlastenuntersuchung mit Angaben zum methodischen Vorgehen, Ergebnisdarstellung und Bewertung.
  • Auswirkungen auf das Schutzgut Tiere
    im Umweltbericht Punkt 2.1.2 ab Seite 32: Beschreibung und Bewertung der Biotoptypen und Tierartgruppen und
    im Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag: Kartierungen von Fledermäusen, Brutvögel, Amphibien, Reptilien, Tagfalter, Heuschrecken und Libellen, Beschreibung der Lebensräume, Stufe I-Vorprüfung, Stufe II-Vertiefende Prüfung für die Artengruppe Fledermäuse und Vögel, Beschreibung der Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen)  
     
  • Auswirkungen auf das Schutzgut Pflanzen
    im Umweltbericht Punkt 2.1.3 ab Seite 35:
    Beschreibung und Bewertung der Biotoptypen
     
  • Auswirkungen auf das Schutzgut Biologische Vielfalt
    im Umweltbericht Punkt 2.1.4 auf Seite 37:
    Beschreibung und Bewertung der Biodiversität
     
  • Auswirkungen auf die Schutzgüter Fläche und Boden
    im Umweltbericht Punkt 2.1.5 ab Seite 38: Beschreibung und Bewertung des Flächenverbrauchs, der Bodeneigenschaften, der Altlasten und stofflichen Bodenbelastungen;

    in der Altlastenuntersuchung mit Angaben zum methodischen Vorgehen, Ergebnisdarstellung und Bewertung;

    in der Abfalltechnischen Untersuchung zu möglichen Verunreinigungen des Bodens und Bodenveränderungen
     
  • Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser
    im Umweltbericht Punkt 2.1.6 ab Seite 42:
    Beschreibung und Bewertung des Grundwassers, des Oberflächenwassers, der Entwässerung und der Starkregenereignisse;

    im Fachbeitrag Wasserwirtschaftliche Belange mit Bearbeitung der wasserwirtschaftlichen Fragestellungen zu Trink- und Löschwasser, Abwasserentsorgung, Grundwasser, Oberflächengewässer und Hochwasserschutz, wasserwirtschaftliche Schutzgebiete;

    in der Abfalltechnischen Untersuchung zu möglichen Verunreinigungen des Grundwassers
     
  • Auswirkungen auf das Schutzgut Klima und Luft
    im Umweltbericht Punkt 2.1.7 ab Seite 46:
    Beschreibung und Bewertung der Klimatischen Situation und der Luftschadstoffe (siehe 2.1.1)    
     
  • Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaft
    im Umweltbericht Punkt 2.1.8 ab Seite 49:
    Beschreibung und Bewertung des vorhandenen Landschaftsraums und Umgebung
     
  • Auswirkungen auf das Schutzgut kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter
    im Umweltbericht Punkt 2.1.9 ab Seite 50:
    Beschreibung und Bewertung des Kulturlandschaftsbereichs
     
  • Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Schutzgütern
    im Umweltbericht Punkt 2.1.10 ab Seite 52:
    Darstellung und Erläuterung der Wechselwirkung der Schutzgüter zueinander
     
  • Auswirkungen auf Natura 2000-Gebiete und sonstige Schutzgebiete
    im Umweltbericht Punkt 2.1.11 auf Seite 53: Auswirkungen auf das Vogelschutzgebiet Weseraue und
    in der FFH-Verträglichkeitsstudie Stufe I zum Natura 2000-Gebiet „VSG Weseraue“ (DE-3519-401)  
     
  • Erhebliche Auswirkungen aufgrund schwerer Unfälle oder Katastrophen
    im Umweltbericht Punkt 2.1.12 Seite ab 53: Aussagen zu störfalltechnischen/störfallrechtlichen Auswirkungen und Einwirkungen und
    im Gutachten zu störfallrelevanten Fragestellungen  
     

Folgende nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen liegen zu dieser Planung vor:

  • Abwasserbetrieb der Stadt Petershagen, Schreiben vom 14.03.2024 zum Schutzgut Wasser mit Hinweis auf Schmutz- und Regenwasser
     
  • Bezirksregierung Detmold, Schreiben vom 07.03.2024 zum Schutzgut Wasser mit Hinweis auf das Überschwemmungsgebiet
     
  • Kreis Minden-Lübbecke, Schreiben vom 14.03.2024 zum Schutzgut Wasser mit Hinweis auf Niederschlagsbeseitigung und vorhandenes Gewässer, zum Schutzgut Tiere mit Hinweis auf Artenschutzprüfung und Kompensationsmaßnahme, zum Schutzgut Mensch und Gesundheit mit Hinweis auf Emissionskontingente und Gesundheitsschutz
     
  • Landwirtschaftskammer NRW, Schreiben vom 08.03.2024 zum Schutzgut Boden mit Hinweis auf landwirtschaftliche Flächen und Kompensationsbedarf
     
  • LWL-Archäologie, Schreiben vom 11.03.2024 zum Schutzgut kulturelles Erbe mit Hinweis auf archäologische Fundflächen
     
  • NABU, Schreiben vom 07.12.2024 zum Schutzgut Pflanzen mit Hinweis auf Fassadenbegrünung 
     
  • Stadtwerke Petershagen, Schreiben vom 14.03.2024 zum Boden Wasser mit Hinweis zur Trinkwasserversorgung
     
  • Wasserverband Weserniederung, Schreiben vom 05.03.2024 zum Schutzgut Wasser mit Hinweis auf das bestehende Gewässer, deren Unterhaltung und Kompensationsbedarf
     
  • Eingaben der Öffentlichkeit, Schreiben vom 12.03.2024 zum Schutzgut Pflanzen mit dem Hinweis auf Aufforstung und zum Schutzgut Mensch mit dem Hinweis auf Immissionen
     
  • Eingabe der Öffentlichkeit, Schreiben vom 14.03.2024 zum Schutzgut Mensch mit dem Hinweis auf Wohnen und Verkehr
     

Informationen zum Bauleitplanverfahren sind außerdem über das zentrale Internetportal des Landes Nordrhein-Westfalen unter www.bauleitplanung.nrw.de zugänglich.

Hinweis:

Parallel zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 20 „Kraftwerk Heyden in den Ortschaften Lahde und Jössen“ führt die Stadt Petershagen das Verfahren zur 42. Änderung des Flächennutzungsplans durch.

Bekanntmachungsanordnung:

Die vorstehenden Beschlüsse des Rates der Stadt Petershagen über die Einleitung, den Entwurf und die Veröffentlichung im Internet der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 20 „Kraftwerk Heyden in den Ortschaften Lahde und Jössen“ werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Diese Bekanntmachung wird im Internet unter www.petershagen.de/Rathaus/Öffentliche Bekanntmachungen veröffentlicht.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen des Beschlusses nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,
a)   eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes
       Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b)   der Beschluss, die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der
       Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c)    der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
d)   der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Petershagen vorher
       gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet
       worden, die den Mangel ergibt.

Petershagen, den 28.08.2024

Stadt Petershagen 

Der Bürgermeister

D. Breves

Kontaktperson

Stadt Petershagen

Sachgebiet Stadtplanung

E-Mail: stadtplanung@petershagen.de

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