Bekanntmachung der Stadt Petershagen
über den Aufstellungsbeschluss und die Veröffentlichung im Internet der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 20 „Kraftwerk Heyden in den Ortschaften Lahde und Jössen“
I.
Der Rat der Stadt Petershagen hat in seiner Sitzung am 15.12.2022 gemäß § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 des Baugesetzbuches (BauGB) die Einleitung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 20 „Kraftwerk Heyden in den Ortschaften Lahde und Jössen“ beschlossen.
Ziel der Planung ist die Änderung der Festsetzung für das konventionelles Kraftwerk Heyden in ein sonstiges Sondergebiet, das sowohl ein Kraftwerk, aber vor allem Anlagen zur Erzeugung, Umwandlung, Speicherung, Erforschung und Verteilung von erneuerbaren Energien ermöglicht. Der Standort Heyden ist aufgrund seiner Vornutzung als konventioneller Kraftwerksstandort in hohem Maße geeignet, auch künftig als Energiestandort vorgehalten zu werden. Die geplante Festsetzung entspricht den Anforderungen der Energiewende und dem Umbruch in der Energieerzeugungslandschaft. Der Notwendigkeit von Energietransformation und Speichererfordernis der erzeugten Brennstoffe und Kraftstoffe wird mit dieser Planung entsprochen.
Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 20 „Kraftwerk Heyden in den Ortschaften Lahde und Jössen“ ist aus dem im Anschluss an diese Bekanntmachung abgedruckten Kartenausschnitt ersichtlich.
Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB wird vorstehender Aufstellungsbeschluss hiermit öffentlich bekannt gemacht.
II.
Der Rat der Stadt Petershagen hat in seiner Sitzung am 04.07.2024 den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 20 „Kraftwerk Heyden in den Ortschaften Lahde und Jössen“ und die Veröffentlichung im Internet beschlossen. Folgende Unterlagen sowie die nach der Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit von
02. September 2024 bis einschließlich 07. Oktober 2024
unter www.petershagen.de/Leben-in-Petershagen/Bauen-und-Wohnen/Bauleitplanung/Aktuelle Bauleitplanverfahren veröffentlicht:
- der Entwurf der Planzeichnung mit Planzeichenerläuterung,
- der Entwurf der Begründung und
- der Umweltbericht
sowie folgende Fachgutachten:
- Altlastenuntersuchung,
- Abfalltechnische Untersuchung,
- Gutachten Störfallauswirkungen,
- Fachbeitrag Wasserwirtschaftliche Belange,
- Ermittlung von Emissionskontingenten für Geruch,
- Verkehrsuntersuchung,
- Schalltechnische Untersuchung,
- Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Stufe I,
- FFH-Voruntersuchung Stufe 1 und
- Biologische Geländeuntersuchung.
Zusätzlich liegen die Unterlagen während der Dienststunden in der Bauverwaltung der Stadtverwaltung Petershagen, Bahnhofstraße 63 (Zimmer 37), öffentlich zur Einsichtnahme aus. Es wird um eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter 05702 / 822-224 oder 05702 / 822-225 gebeten. Fragen zu den Planunterlagen können ebenfalls unter den oben genannten Telefonnummern gestellt werden.
Die Veröffentlichung im Internet wird hiermit gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Es wird darauf hingewiesen:
Folgende nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegende umweltbezogene Informationen zu folgenden umweltrelevanten Aspekten liegen zu dieser Planung vor:
Folgende nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen liegen zu dieser Planung vor:
Informationen zum Bauleitplanverfahren sind außerdem über das zentrale Internetportal des Landes Nordrhein-Westfalen unter www.bauleitplanung.nrw.de zugänglich.
Hinweis:
Parallel zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 20 „Kraftwerk Heyden in den Ortschaften Lahde und Jössen“ führt die Stadt Petershagen das Verfahren zur 42. Änderung des Flächennutzungsplans durch.
Bekanntmachungsanordnung:
Die vorstehenden Beschlüsse des Rates der Stadt Petershagen über die Einleitung, den Entwurf und die Veröffentlichung im Internet der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 20 „Kraftwerk Heyden in den Ortschaften Lahde und Jössen“ werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Diese Bekanntmachung wird im Internet unter www.petershagen.de/Rathaus/Öffentliche Bekanntmachungen veröffentlicht.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen des Beschlusses nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) der Beschluss, die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Petershagen vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Petershagen, den 28.08.2024
Stadt Petershagen
Der Bürgermeister
D. Breves
Sachgebiet Stadtplanung
E-Mail: stadtplanung@petershagen.de