Bekanntmachung der Stadt Petershagen
über den Aufstellungsbeschluss und die Veröffentlichung im Internet
der 42. Änderung des Flächennutzungsplans in den Ortschaften Lahde und Jössen
I.
Der Rat der Stadt Petershagen hat in seiner Sitzung am 15.12.2022 gemäß § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 des Baugesetzbuches (BauGB) die Einleitung der 42. Änderung des Flächennutzungsplans in den Ortschaften Lahde und Jössen beschlossen.
Ziel der Planung ist die planungsrechtliche Sicherung einer Nachfolgenutzung für den Kraftwerkstandort über die heute ausschließliche planungsrechtliche Zulässigkeit einer ‚Versorgungsfläche mit Zweckbestimmung Elektrizität‘ hinaus. Der Standort Heyden ist aufgrund seiner Vornutzung als konventioneller Kraftwerksstandort in hohem Maße geeignet, auch künftig als Energiestandort vorgehalten zu werden. Hier sind die Netzanbindung an das Hochspannungsnetz, die Nähe zu einer bestehenden Gasleitung, aber auch die Trimodalität (Anschluss mittels Kraftwerkshafen, Schiene und Bundesstraße) wichtige Standortfaktoren, die die Eignung des Geländes hervorheben.
Der Geltungsbereich der 42. Änderung des Flächennutzungsplans ist aus dem im Anschluss an diese Bekanntmachung abgedruckten Kartenausschnitt ersichtlich.
Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB wird vorstehender Aufstellungsbeschluss hiermit öffentlich bekannt gemacht.
II.
Der Rat der Stadt Petershagen hat in seiner Sitzung am 04.07.2024 den Entwurf der 42. Änderung des Flächennutzungsplans und die Veröffentlichung im Internet beschlossen. Der Entwurf der Planzeichnung mit der Begründung einschließlich Umweltbericht sowie die nach der Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit von
02. September 2024 bis einschließlich 07. Oktober 2024
unter www.petershagen.de/Leben-in-Petershagen/Bauen-und-Wohnen/Bauleitplanung/Aktuelle Bauleitplanverfahren veröffentlicht.
Zusätzlich liegen die Unterlagen während der Dienststunden in der Bauverwaltung der Stadtverwaltung Petershagen, Bahnhofstraße 63 (Zimmer 37), öffentlich zur Einsichtnahme aus. Es wird um eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter 05702 / 822-224 oder 05702 / 822-225 gebeten. Fragen zu den Planunterlagen können ebenfalls unter den oben genannten Telefonnummern gestellt werden.
Die Veröffentlichung im Internet wird hiermit gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Es wird darauf hingewiesen:
Folgende nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegende umweltbezogene Informationen, insbesondere ein Umweltbericht, zu folgenden umweltrelevanten Aspekten liegen zu dieser Planung vor:
Folgende nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen liegen zu dieser Planung vor:
Informationen zum Bauleitplanverfahren sind außerdem über das zentrale Internetportal des Landes Nordrhein-Westfalen unter www.bauleitplanung.nrw.de zugänglich.
Hinweise:
Parallel zur 42. Änderung des Flächennutzungsplans führt die Stadt Petershagen das Verfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 20 „Kraftwerk Heyden in den Ortschaften Lahde und Jössen“ durch.
Gem. § 3 Abs. 3 BauGB weise ich darauf hin, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gem. § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Bekanntmachungsanordnung:
Die vorstehenden Beschlüsse des Rates der Stadt Petershagen über die Einleitung, den Entwurf und die Veröffentlichung im Internet der 42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Petershagen werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Diese Bekanntmachung wird im Internet unter www.petershagen.de/Rathaus/Öffentliche Bekanntmachungen veröffentlicht.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen des Beschlusses nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) der Beschluss, die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Petershagen vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Petershagen, den 28.08.2024
Stadt Petershagen
Der Bürgermeister
D. Breves
Sachgebiet Stadtplanung
E-Mail: stadtplanung@petershagen.de