Flächennutzungsplan Stadt Petershagen Öffentliche Auslegung

42. Änderung des Flächennutzungsplans – Aufstellungsbeschluss und Veröffentlichung im Internet (§ 3 Abs. 2 BauGB)

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 02.09.2024 bis 07.10.2024
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Planzeichnung

Bekanntmachung der Stadt Petershagen

über den Aufstellungsbeschluss und die Veröffentlichung im Internet

der 42. Änderung des Flächennutzungsplans in den Ortschaften Lahde und Jössen

I.

Der Rat der Stadt Petershagen hat in seiner Sitzung am 15.12.2022 gemäß § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 des Baugesetzbuches (BauGB) die Einleitung der 42. Änderung des Flächennutzungsplans in den Ortschaften Lahde und Jössen beschlossen.

Ziel der Planung ist die planungsrechtliche Sicherung einer Nachfolgenutzung für den Kraftwerkstandort über die heute ausschließliche planungsrechtliche Zulässigkeit einer ‚Versorgungsfläche mit Zweckbestimmung Elektrizität‘ hinaus. Der Standort Heyden ist aufgrund seiner Vornutzung als konventioneller Kraftwerksstandort in hohem Maße geeignet, auch künftig als Energiestandort vorgehalten zu werden. Hier sind die Netzanbindung an das Hochspannungsnetz, die Nähe zu einer bestehenden Gasleitung, aber auch die Trimodalität (Anschluss mittels Kraftwerkshafen, Schiene und Bundesstraße) wichtige Standortfaktoren, die die Eignung des Geländes hervorheben.

Der Geltungsbereich der 42. Änderung des Flächennutzungsplans ist aus dem im Anschluss an diese Bekanntmachung abgedruckten Kartenausschnitt ersichtlich.

Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB wird vorstehender Aufstellungsbeschluss hiermit öffentlich bekannt gemacht.


II.

Der Rat der Stadt Petershagen hat in seiner Sitzung am 04.07.2024 den Entwurf der 42. Änderung des Flächennutzungsplans und die Veröffentlichung im Internet beschlossen. Der Entwurf der Planzeichnung mit der Begründung einschließlich Umweltbericht sowie die nach der Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit von

02. September 2024 bis einschließlich 07. Oktober 2024

unter www.petershagen.de/Leben-in-Petershagen/Bauen-und-Wohnen/Bauleitplanung/Aktuelle Bauleitplanverfahren veröffentlicht.

Zusätzlich liegen die Unterlagen während der Dienststunden in der Bauverwaltung der Stadtverwaltung Petershagen, Bahnhofstraße 63 (Zimmer 37), öffentlich zur Einsichtnahme aus. Es wird um eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter 05702 / 822-224 oder 05702 / 822-225 gebeten. Fragen zu den Planunterlagen können ebenfalls unter den oben genannten Telefonnummern gestellt werden.

Die Veröffentlichung im Internet wird hiermit gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Es wird darauf hingewiesen:

  • dass während der Veröffentlichungsfrist Stellungnahmen abgegeben werden können,
  • dass Stellungnahmen elektronisch (stadtplanung@petershagen.de) übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden können und
  • dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Aufstellung der 42. Änderung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben können.

Folgende nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegende umweltbezogene Informationen, insbesondere ein Umweltbericht, zu folgenden umweltrelevanten Aspekten liegen zu dieser Planung vor:

  • Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch, Gesundheit und Bevölkerung
    im Umweltbericht Punkt 2.1.1 ab Seite 11:
    Beschreibung und Bewertung der Verkehrsbelastung, Schadstoffemissionen, Geruchsemissionen, Schallemissionen, Altlasten, Erholungsfunktion
  • Auswirkungen auf das Schutzgut Tiere
    im Umweltbericht Punkt 2.1.2 ab Seite 19:
    Beschreibung und Bewertung der Biotoptypen und Tierartgruppen (Näheres im Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag und Biologischen Geländeuntersuchung zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 20)
     
  • Auswirkungen auf das Schutzgut Pflanzen
    im Umweltbericht Punkt 2.1.3 ab Seite 22:
    Beschreibung und Bewertung der Biotoptypen 
     
  • Auswirkungen auf das Schutzgut Biologische Vielfalt
    im Umweltbericht Punkt 2.1.4 auf Seite 24:
    Beschreibung und Bewertung der Biodiversität
     
  • Auswirkungen auf die Schutzgüter Fläche und Boden
    im Umweltbericht Punkt 2.1.5 ab Seite 24:
    Beschreibung und Bewertung der Bodeneigenschaften, des Flächenverbrauchs, der Altlasten und stofflichen Belastungen (Näheres siehe Altlastenuntersuchung zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 20) 
     
  • Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser
    im Umweltbericht Punkt 2.1.6 ab Seite 28:
    Beschreibung und Bewertung des Grundwassers, des Oberflächenwassers, der Entwässerung und der Starkregenereignisse
     
  • Auswirkungen auf das Schutzgut Klima und Luft
    im Umweltbericht Punkt 2.1.7 ab Seite 30:
    Beschreibung und Bewertung der Klimatischen Situation und der Luftschadstoffe     
     
  • Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaft
    im Umweltbericht Punkt 2.1.8 ab auf Seite 33:
    Beschreibung und Bewertung des vorhandenen Landschaftsraums und Umgebung
     
  • Auswirkungen auf das Schutzgut kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter
    im Umweltbericht Punkt 2.1.9 ab Seite 34
    Beschreibung und Bewertung des Kulturlandschaftsbereichs
     
  • Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Schutzgütern
    im Umweltbericht Punkt 2.1.10 ab Seite 36:
    Darstellung und Erläuterung der Wechselwirkung der Schutzgüter zueinander
     
  • Auswirkungen auf Natura2000-Gebiete und sonstige Schutzgebiete
    im Umweltbericht Punkt 2.1.11 auf Seite 37:
    Auswirkungen auf das Schutzgüter (Näheres siehe FFH-Verträglichkeitsstudie Stufe I zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 20) 
     
  • Erhebliche Auswirkungen aufgrund schwerer Unfälle oder Katastrophen
    im Umweltbericht Punkt 2.1.12 Seite ab 37:
    Aussagen zu störfalltechnischen/störfallrechtlichen Auswirkungen und Einwirkungen
    (Näheres siehe Gutachten zu störfallrelevanten Fragestellungen zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 20) 
     

Folgende nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen liegen zu dieser Planung vor:

  • Abwasserbetrieb der Stadt Petershagen, Schreiben vom 14.03.2024 zum Schutzgut Wasser mit Hinweis auf Schmutz- und Regenwasser
     
  • Bezirksregierung Detmold, Schreiben vom 07.03.2024 zum Schutzgut Wasser mit Hinweis auf das Überschwemmungsgebiet
     
  • Kreis Minden-Lübbecke, Schreiben vom 14.03.2024 zum Schutzgut Wasser mit Hinweis auf das Überschwemmungsgebiet
     
  • Landwirtschaftskammer NRW, Schreiben vom 08.03.2024 zum Schutzgut Boden mit Hinweis auf landwirtschaftliche Flächen
     
  • Stadtwerke Petershagen, Schreiben vom 14.03.2024 zum Boden Wasser mit Hinweis zur Trinkwasserversorgung
     
  • Wasserverband Weserniederung, Schreiben vom 05.03.2024 zum Schutzgut Wasser mit Hinweis auf das bestehende Gewässer und deren Unterhaltung
     
  • Eingaben der Öffentlichkeit, Schreiben vom 12.03.2024 zum Schutzgut Pflanzen mit dem Hinweis auf Aufforstung und zum Schutzgut Mensch mit dem Hinweis auf Immissionen
     
  • Eingabe der Öffentlichkeit, Schreiben vom 14.03.2024 zum Schutzgut Mensch mit dem Hinweis auf Wohnen und Verkehr
     

Informationen zum Bauleitplanverfahren sind außerdem über das zentrale Internetportal des Landes Nordrhein-Westfalen unter www.bauleitplanung.nrw.de zugänglich.

Hinweise:

Parallel zur 42. Änderung des Flächennutzungsplans führt die Stadt Petershagen das Verfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 20 „Kraftwerk Heyden in den Ortschaften Lahde und Jössen“ durch.

Gem. § 3 Abs. 3 BauGB weise ich darauf hin, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gem. § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Bekanntmachungsanordnung:

Die vorstehenden Beschlüsse des Rates der Stadt Petershagen über die Einleitung, den Entwurf und die Veröffentlichung im Internet der 42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Petershagen werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Diese Bekanntmachung wird im Internet unter www.petershagen.de/Rathaus/Öffentliche Bekanntmachungen veröffentlicht.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen des Beschlusses nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,
a)   eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes
       Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b)   der Beschluss, die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der
       Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c)    der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
d)   der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Petershagen vorher
       gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet
       worden, die den Mangel ergibt.

Petershagen, den 28.08.2024

Stadt Petershagen 

Der Bürgermeister

D. Breves

Kontaktperson

Stadt Petershagen

Sachgebiet Stadtplanung

E-Mail: stadtplanung@petershagen.de

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