Raumordnungs-/Bauleitplan Stadt Schwerte Öffentliche Auslegung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 31 „Lebensmittelmarkt Dohrbaum“

  • Status Beendet
  • Zeitraum 12.07.2023 bis 14.08.2023
  • Stellungnahmen 7 Stellungnahmen
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Übersicht mit Geltungsbereich

Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 31 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erstellung eines Lebensmittelmarkts mit max. 1.300 m² Verkaufsfläche und einer Bäckerei mit Café mit max. 200 m² Verkaufsfläche sowie entsprechenden Stellplatzanlagen geschaffen werden. Der großflächige Einzelhandel soll die Nahversorgung in den Stadtteilen des Schwerter Nordens verbessern. Vor allem der angrenzende Stadtteil Schwerter Heide verfügt laut dem Einzelhandelskonzept der Stadt Schwerte über Defizite in der Nahversorgung.

Dazu wurde gutachterlich untersucht, ob von dem geplanten Vorhaben negative städtebauliche Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche und die Versorgungsstruktur in Schwerte bzw. benachbarten Gemeinden ausgehen. Mit einer städtebaulichen Wirkungsanalyse konnte nachgewiesen werden, dass keine negativen städtebaulichen Auswirkungen im Sinne des § 11 Abs. 3 BauNVO oder ein Umschlagen absatzwirtschaftlicher Auswirkungen in negative städtebauliche Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche und die Versorgungsstruktur in Schwerte und anderen Gemeinden zu erwarten sind.

Kontaktperson

Frau Stefanie Zaddach
Telefon: 02304 / 104-637
E-Mail: stefanie.zaddach@stadt-schwerte.de

Datenschutzerklärung

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