Flächennutzungsplan Stadt Schwerte Frühzeitige Beteiligung

22. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich "Freiflächenphotovoltaikanlage Zapp"

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 18.03.2024 bis 15.04.2024
  • Stellungnahmen 2 Stellungnahmen
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Abgrenzung des Geltungsbereiches

Der aus dem Regionalplan abgeleitete Flächennutzungsplan der Stadt Schwerte stellt die betreffende Fläche als „Fläche für die Landwirtschaft“ dar, der für die Freiflächenphotovoltaikanlage aufzustellende Bebauungsplan kann daher nicht gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem wirksamen Flächennutzungsplan entwickelt werden. Folglich wird der derzeit rechtskräftigte Flächennutzungsplan im Parallelverfahren zu dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan gem. § 8 Abs. 3 BauGB geändert. Die Darstellung ist von „Fläche für die Landwirtschaft“ zu „Sonderbaufläche“ mit der Zweckbestimmung PV-Anlage zu ändern.

Kontaktperson

Frau Stefanie Zaddach
Telefon: 02304104637
E-Mail: stefanie.zaddach@stadt-schwerte.de

Datenschutzerklärung

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Gegenstände

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  • Geltungsbereich
  • Änderungsplan
  • Begründungsentwurf

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