Der aus dem Regionalplan abgeleitete Flächennutzungsplan der Stadt Schwerte stellt die betreffende Fläche als „Fläche für die Landwirtschaft“ dar, der für die Freiflächenphotovoltaikanlage aufzustellende Bebauungsplan kann daher nicht gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem wirksamen Flächennutzungsplan entwickelt werden. Folglich wird der derzeit rechtskräftigte Flächennutzungsplan im Parallelverfahren zu dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan gem. § 8 Abs. 3 BauGB geändert. Die Darstellung ist von „Fläche für die Landwirtschaft“ zu „Sonderbaufläche“ mit der Zweckbestimmung PV-Anlage zu ändern.
Frau Stefanie Zaddach Telefon: 02304104637 E-Mail: stefanie.zaddach@stadt-schwerte.de