Bebauungsplan Stadt Siegen Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan Nr. 461 "PV-Anlage Schlackenhalde Eiserfeld" und 110. FNP-Änderung

  • Status Beendet
  • Zeitraum 07.12.2023 bis 05.01.2024
  • Stellungnahmen 2 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Bebauungsplan Nr. 461 "Photovoltaik-Anlage Schlackenhalde  Eiserfeld" und 110. Änderung des Flächennutzungsplans

Aufstellung und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Rat der Stadt Siegen hat am 21. Dezember 2022 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 461 "Photovoltaik-Anlage Schlackenhalde Eiserfeld" und die 110. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP-Änderung) beschlossen.

Ziel und Zweck der Planung

Mit der Aufstellung des B-Plans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage geschaffen werden. Die FNP-Änderung ist erforderlich, um den Vorgaben des § 8 Absatz 2 BauGB gerecht zu werden. Dieser besagt, dass Bebauungspläne aus dem FNP zu entwickeln sind. Der aktuelle Flächennutzungsplan stellt das Plangebiet größtenteils als „Flächen für Aufschüttungen“ und im nördlichen Bereich als „Reines Wohngebiet“ dar. Daher soll der FNP im Parallelverfahren geändert werden.

Die Geltungsbereiche der beiden Bauleitpläne unterscheiden sich geringfügig. Das zirka 2,7 ha (Hektar) große Plangebiet ist ein Teilbereich des Flurstücks 108 in der Gemarkung Eiserfeld, Flur 14 im Stadtteil Eiserfeld. Es handelt sich um die Schlackenhalde südlich der Straße "Birkenweg".

Die Öffentlichkeit wird frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planungen, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich unterrichtet. Hierzu werden die Vorentwürfe des Bebauungsplans und der FNP-Änderung einschließlich der Begründungen, der Umweltberichte und der artenschutzrechtlichen Fachbeiträge in der Zeit vom

                                     11. bis zum 22. Dezember 2023

online über das Beteiligungsportal NRW zum Download bereitgestellt (siehe Dateien auf der linken Seite).

Des Weiteren sind die Unterlagen bei der

Stadt Siegen, Arbeitsgruppe Stadtplanung,
Rathaus Geisweid, 57078 Siegen, Lindenplatz 7, 1. Obergeschoss vor Zimmer Nr. 120a,

während folgender Öffnungszeiten zur Einsicht öffentlich ausgelegt:

Montag bis Donnerstag: 08.30 bis 16.00 Uhr| Freitag: 08.30 bis 12.30 Uhr.

Stellungnahmen können über die Funktion „Ihre Stellungnahme“ (siehe unten) und auch

  • schriftlich an: Stadt Siegen, AG Stadtplanung, Lindenplatz 7, 57078 Siegen
  • oder auch persönlich (zum Beispiel zur Niederschrift)

abgegeben werden.

Kontaktperson

Philipp Stahl

Arbeitsgruppe Stadtplanung

Universitätsstadt Siegen

Lindenplatz 7, 57078 Siegen

 

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