Bebauungsplan Stadt Siegen Erneute Beteiligung

Bebauungsplan Nr. 385 "Science Campus"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 13.01.2024 bis 16.02.2024
  • Stellungnahmen 1 Stellungnahme
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Planzeichnung

Erneute öffentliche Auslegung

Der Rat der Stadt Siegen hat am 13. Dezember 2023 die erneute öffentliche Auslegung (Offenlage) des Bebauungsplans Nr. 385 "Science Campus“ gemäß § 3 Absatz 2 in Verbindung mit § 4a Absatz 3 BauGB beschlossen. Eine erneute Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs ist erforderlich, da nach der im Jahr 2020 durchgeführten Offenlage Änderungen am Bebauungsplan-Entwurf erfolgten. Da die Grundzüge der Planung davon nicht berührt werden, wird eine sogenannte „beschränkte“ Offenlage durchgeführt. Hiernach können Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden.

Das Plangebiet liegt auf dem „Haardter Berg“ und umfasst ca. 10 ha, darunter einen Teil der „Haardter-Berg-Straße“, davon südlich gelegene Flächen und den nördlich Bereich des Universitäts­campus Adolf-Reichwein-Straße. Der Geltungsbereich umfasst folgende Flurstücke: Gemarkung Geisweid, Flur 14, Flurstücke 76 (teilweise), 77, 78, 79, 80, 81 (tlw.); Gemarkung Weidenau, Flur 22: Flurstücke 333 (tlw.), 352, 359, 360, 361, 432, 435, 448 (tlw.), 461, 462 (tlw.), 463, 464, 465 (tlw.), 466 (tlw.), 467, 611 und 612.

Ziel und Zweck der Planung ist die Schaffung von Planungsrecht zur Umsetzung des städtebaulichen Masterplanes der Universität Siegen „Standortentwicklung Haardter Berg“ und dessen städte­bauliche Steuerung.

Alle relevanten Unterlagen, insbesondere der neue Entwurf des Bebauungsplans, die Begründung, der Umweltbericht sowie eine Übersicht mit den erfolgten Änderungen, werden in der Zeit vom 15. Januar bis 16. Februar 2024 online in diesem Portal eingestellt. Des Weiteren werden alle relevanten Unterlagen bei der Stadt Siegen in der Arbeitsgruppe Stadtplanung im Rathaus Geisweid, Lindenplatz 7 in 57078 Siegen, im 1. Obergeschoss vor Zimmer Nr. 120a innerhalb der o.g. Frist während folgender Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt: Montag bis Donnerstag: 08.30 bis 16.00 Uhr| Freitag: 08.30 bis 12.00 Uhr.

Stellungnahmen können nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden und sollen gemäß § 3 Absatz 2 Satz 4 BauGB elektronisch

Es können aber auch Stellungnahmen auf anderem Weg abgegeben werden,

  • postalisch an: Stadt Siegen, AG Stadtplanung, Lindenplatz 7, 57078 Siegen oder
  • persönlich (zum Beispiel durch Abgabe in einem der städtischen Rathäuser, als Einwurf in die Briefkästen der Stadtverwaltung oder im Rathaus Geisweid zur Niederschrift).  

Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Zum Bebauungsplan liegen folgende Arten von umweltbezogenen Informationen vor:

  • Umweltbericht mit Umweltprüfung, unter anderem (u.a.) mit folgenden Inhalten: Allgemeine Ziele des Umweltschutzes in übergeordneten Fachplänen und Fachgesetzen, Bestandsaufnahme, Prognosen, Maßnahmen und Alternativen der relevanten Umweltbelange und Schutzgüter (u.a. Mensch und Bevölkerung, Klima, Tiere und Pflanzen, Boden und Fläche, Wasser und Abwasser, Kultur-, Sachgüter und kulturelles Erbe, Erneuerbare Energien, Abfall, Wechselwirkung zwischen den Schutzgütern); Landschaftspflegerische Belange (u.a. Konflikt­analyse, allgemeine und artenschutzrechtliche Vermeidungs- und Minimierungs­maßnahmen, Ausgleichsmaßnahmen mit Bilanzierung und Kompensations­bedarf)
  • Artenschutzrechtliche Stellungnahme, Teil 1 und 2, u.a. mit folgenden Inhalten: Ermittlung potentiell vorkommender planungsrelevanter Arten und möglicher Betroffenheit, weitergehende artenschutzrechtliche Prüfung „Mäusebussard“
  • Verkehrsuntersuchung zum Bebauungsplan, u.a. mit folgenden Inhalten: Analyse (Verkehrs­erhebung, Verkehrsqualität), Hinweise zur Erschließung, Verkehrserzeugung und Verteilung, Prognose, Verkehrliche Parameter für die Umweltgutachten
  • Markscheiderisch-geotechnische Stellungnahme, u.a. mit folgenden Inhalten: Grundlagen, Lage des Untersuchungsgebiets, Bergbausituation, Risikopotenzial, Bewertung und Empfehlung für die weitere Vorgehensweise
  • Geotechnischer Bericht Untersuchung der Bodenmaterialität und des Bodenzustands, u.a. mit folgenden Inhalten: Geologie und hydrogeologische Übersicht, Untergrund und Versickerungs­versuche, Bewertungen und Empfehlungen
  • Stellungnahmen: Bezirksregierung Arnsberg (bergbauliche Situation im und um das Plangebiet); Barbara Rohstoffbetriebe GmbH (Hinweise zu Bergwerksfeldern), Kreis Siegen-Wittgenstein (Hinweise zum Umgang mit Abwasser und Niederschlagswasser, Anmerkungen zu Abfall- und Bodenschutz sowie Immissionsschutz), NABU Siegen-Wittgenstein e.V. (Anmerkungen und Zustimmung zum Umfang der Umweltuntersuchungen), Ordnungsamt Stadt Siegen (Hinweise zu Kampfmitteln im Plangebiet)

Kontaktperson

Patrick Schneider

Universitätsstadt Siegen
AG Stadtplanung
57078 Siegen, Lindenplatz 7

0271-404-3396

 

Datenschutzerklärung

UNIVERSITÄTSSTADT SIEGEN

Aufstellung von Bauleitplänen und Satzungen nach BauGB

Informationen zur Erhebung von personenbezogenen Daten

Es werden Daten von Ihnen bei der Aufstellung von Bauleitplänen und sonstigen Satzungen nach Baugesetzbuch (BauGB) - unter anderem auch bei Ihrer Abgabe einer Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung - erhoben und verarbeitet.

Nach den Bestimmungen der EU-Datenschutzgrundverordnung (Artikel 13 DSGVO) gebe ich Ihnen als betroffene Person hierzu folgende Informationen:

Name und Kontaktdaten des für die Verarbeitung Verantwortlichen  
Stadt Siegen, Der Bürgermeister, Rathaus Siegen, Markt 2, 57072 Siegen Telefon: (0271) 404-0, Telefax: (0271) 21684, E-Mail: info@siegen-stadt.de

Ausführende Stelle:

Geschäftsbereich 4, Abteilung 4/5   Stadtentwicklung/-planung und Liegenschaften Rathaus Geisweid, Lindenplatz 7, 57078 Siegen

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Stadt Siegen, Herr Michael Haas , Recht und Versicherungen, Rathaus Weidenau, Weidenauer Straße 211-213, 57076 Siegen, Telefon: (0271) 404-3203, Telefax: (0271) 404-36-3203, E-Mail: datenschutz@siegen-stadt.de

Zwecke, für die die personenbezogenen Daten verarbeitet werden

Ihre Daten werden erhoben zum Zwecke der Durchführung o. g. Verfahren insbesondere zur Wahrnehmung der Pflichten der Kommune, im Rahmen der Planungshoheit eine geordnete städtebauliche Entwicklung und Ordnung zu sichern. Im Rahmen dieser Verfahren sind das Planerfordernis und die Auswirkungen der Planung zu ermitteln und die öffentlichen und privaten Be- lange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Dazu erfolgt eine Erhebung personenbezogener Daten, soweit  dies zur Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange erforderlich ist.

Die Erhebung erfolgt unter anderem durch Untersuchungen der Kommunalverwaltung oder im Auftrag der Kommunalverwal- tung durch Dritte, durch eingehende Stellungnahmen der Öffentlichkeit (Bürger, Unternehmen, etc.), der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der gesetzlich geforderten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen und durch zusätzliche informelle Beteiligungsformate im Sinne der stärkeren Einbeziehung der Öffentlichkeit und Förderung der Transparenz gegenüber Bürgerinnen und Bürgern.

Rechtsgrundlage für die Bereitstellung und Verarbeitung personenbezogener Daten

Ihre Daten werden auf der Grundlage des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e DSGVO und § 3 Absatz 1 des Datenschutzgesetzes Nordrhein-Westfalens (DSG NRW) verarbeitet.

Mögliche Folgen einer Nichtbereitstellung

Geben Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben ab, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Darüber hinaus ist unter Umständen die Beurteilung der Betroffenheit nur eingeschränkt möglich.

Empfänger der personenbezogenen Daten bzw. Empfängerkategorien

Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:

  • Mitarbeiter der Stadt Siegen.

Sofern eine gesetzliche Grundlage und Erforderlichkeit besteht, können Ihre personenbezogenen Daten beispielsweise weiter- gegeben werden an:

  • Rats- und Ausschussmitglieder der Stadt Siegen,
  • Behörden und Träger öffentlicher Belange,
  • die höhere Verwaltungsbehörde nach BauGB zur Prüfung des Bauleitplans auf Rechtsmängel,
  • das zuständige Gericht zur Überprüfung der Wirksamkeit von Bauleitplänen oder Satzungen,
  • Dritte, denen zur Beschleunigung die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten übertragen wurde (gemäß § 4b BauGB),
  • Rechtsanwälte, die mit einer Interessenvertretung der Stadt oder Betroffener (oder betroffener Dritter) beauftragt sind.

Speicherdauer

Ihre Daten werden nach der Erhebung bei der Kommune so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Auf- bewahrungsfristen für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Auch nach Ablauf der Fristen für eine gerichtliche Überprüfung  (z. B. Normenkontrollklage) kann beispielsweise im Rahmen eines bauordnungsrechtlichen Verfahrens die Bauleitplanung oder eine sonstige Satzung einer inzidenten Prüfung unterzogen werden. Eine dauerhafte Speicherung der von Ihnen zur Verfügung gestellten Daten in der betreffenden Verfahrensakte ist deshalb erforderlich.

Betroffenenrechte

Nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) stehen Ihnen folgende Rechte zu:

  • Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicher- ten Daten zu erhalten (Artikel 15 DSGVO).
  • Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Artikel 16 DSGVO).
  • Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Artikel 17, 18 und 21 DSGVO).
  • Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverar- beitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbar- keit zu (Artikel 20 DSGVO).

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Vorausset- zungen hierfür erfüllt sind.

  • Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde:

Etwaige Beschwerden im Zusammenhang mit der Erhebung und Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten durch die Stadt Siegen können Sie an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde richten:

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen ∙ LDI NRW Kavalleriestraße 2-4, 40213 Düsseldorf

Telefon: (0211) 38424-0, Telefax: (0211) 38424-10, E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de

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