Bebauungsplan Stadt Siegen Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Nr. 328 Breslauer Straße

  • Status Beendet
  • Zeitraum 20.04.2024 bis 24.05.2024
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Übersicht

Der Rat der Stadt Siegen hat im Juni 2023 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 328 „Breslauer Straße“ im beschleunigten Verfahren und seine öffentliche Auslegung (Offenlage) beschlossen. Das Plangebiet umfasst ca. 1,5 ha und liegt im Stadtteil Siegen an der Breslauer Straße bzw. Schweriner Straße auf dem Fischbacherberg (siehe Übersicht). Ziel und Zweck der Planung ist die Wiedernutzbarmachung einer rund 1,5 ha großen, seit Jahren ungenutzten Brachfläche auf dem Fischbacherberg mit Wohnbebauung.

Durch die Planung wird eine große Baulücke geschlossen, das Gebiet städtebaulich geordnet und (preiswerter) Wohnraum, auch zur Wohneigentumsbildung, geschaffen. Der Bebauungsplan sieht inegsamt vier Baufelder vor, die verschiedene Haustypen ermöglichen (Ein- und Zweifamilienhäuser, Reihenhäuser, Mehrfamilienhäuser). Ergänzt wird die Wohnnutzung durch privat nutzbare Grünflächen im Nord-Westen, die auch als Gemeinschaftsgarten für die Anwohner dienen könnte.

Alle relevanten Unterlagen, insbesondere der Entwurf des Bebauungsplans und die Begründung, werden in der Zeit vom 22. April bis 24. Mai 2024 online über dieses Beteiligungsportal bereitgestellt. Des Weiteren werden alle relevanten Unterlagen bei der Stadt Siegen im Rathaus Geisweid, Lindenplatz 7 in 57078 Siegen, im 1. Obergeschoss vor Zimmer Nr. 120a innerhalb der o.g. Frist während folgender Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt:

Montag bis Donnerstag: 08.30 bis 16.00 Uhr| Freitag: 08.30 bis 12.00 Uhr.

Stellungnahmen sollen gemäß § 3 Absatz 2 Satz 4 BauGB elektronisch

Es können aber auch Stellungnahmen auf anderem Weg abgegeben werden,

  • postalisch an: Stadt Siegen, AG Stadtplanung, Lindenplatz 7, 57078 Siegen oder
  • persönlich (zum Beispiel durch Abgabe in einem der städtischen Rathäuser, als Einwurf in die Briefkästen der Stadtverwaltung oder zur Niederschrift im Rathaus Geisweid).  

Im beschleunigten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind (§ 3 Absatz 2 Satz 4 BauGB) sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Absatz 1 BauGB abgesehen. 

Kontaktperson

P. Schneider
Stadt Siegen / AG Stadtplanung

0271-404-3396

Datenschutzerklärung

UNIVERSITÄTSSTADT SIEGEN

Aufstellung von Bauleitplänen und Satzungen nach BauGB

Informationen zur Erhebung von personenbezogenen Daten

Es werden Daten von Ihnen bei der Aufstellung von Bauleitplänen und sonstigen Satzungen nach Baugesetzbuch (BauGB) - unter anderem auch bei Ihrer Abgabe einer Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung - erhoben und verarbeitet.

Nach den Bestimmungen der EU-Datenschutzgrundverordnung (Artikel 13 DSGVO) gebe ich Ihnen als betroffene Person hierzu folgende Informationen:

Name und Kontaktdaten des für die Verarbeitung Verantwortlichen  
Stadt Siegen, Der Bürgermeister, Rathaus Siegen, Markt 2, 57072 Siegen Telefon: (0271) 404-0, Telefax: (0271) 21684, E-Mail: info@siegen-stadt.de

Ausführende Stelle:

Geschäftsbereich 4, Abteilung 4/5   Stadtentwicklung/-planung und Liegenschaften Rathaus Geisweid, Lindenplatz 7, 57078 Siegen

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Stadt Siegen, Herr Michael Haas , Recht und Versicherungen, Rathaus Weidenau, Weidenauer Straße 211-213, 57076 Siegen, Telefon: (0271) 404-3203, Telefax: (0271) 404-36-3203, E-Mail: datenschutz@siegen-stadt.de

Zwecke, für die die personenbezogenen Daten verarbeitet werden

Ihre Daten werden erhoben zum Zwecke der Durchführung o. g. Verfahren insbesondere zur Wahrnehmung der Pflichten der Kommune, im Rahmen der Planungshoheit eine geordnete städtebauliche Entwicklung und Ordnung zu sichern. Im Rahmen dieser Verfahren sind das Planerfordernis und die Auswirkungen der Planung zu ermitteln und die öffentlichen und privaten Be- lange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Dazu erfolgt eine Erhebung personenbezogener Daten, soweit  dies zur Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange erforderlich ist.

Die Erhebung erfolgt unter anderem durch Untersuchungen der Kommunalverwaltung oder im Auftrag der Kommunalverwal- tung durch Dritte, durch eingehende Stellungnahmen der Öffentlichkeit (Bürger, Unternehmen, etc.), der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der gesetzlich geforderten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen und durch zusätzliche informelle Beteiligungsformate im Sinne der stärkeren Einbeziehung der Öffentlichkeit und Förderung der Transparenz gegenüber Bürgerinnen und Bürgern.

Rechtsgrundlage für die Bereitstellung und Verarbeitung personenbezogener Daten

Ihre Daten werden auf der Grundlage des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e DSGVO und § 3 Absatz 1 des Datenschutzgesetzes Nordrhein-Westfalens (DSG NRW) verarbeitet.

Mögliche Folgen einer Nichtbereitstellung

Geben Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben ab, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Darüber hinaus ist unter Umständen die Beurteilung der Betroffenheit nur eingeschränkt möglich.

Empfänger der personenbezogenen Daten bzw. Empfängerkategorien

Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:

  • Mitarbeiter der Stadt Siegen.

Sofern eine gesetzliche Grundlage und Erforderlichkeit besteht, können Ihre personenbezogenen Daten beispielsweise weiter- gegeben werden an:

  • Rats- und Ausschussmitglieder der Stadt Siegen,
  • Behörden und Träger öffentlicher Belange,
  • die höhere Verwaltungsbehörde nach BauGB zur Prüfung des Bauleitplans auf Rechtsmängel,
  • das zuständige Gericht zur Überprüfung der Wirksamkeit von Bauleitplänen oder Satzungen,
  • Dritte, denen zur Beschleunigung die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten übertragen wurde (gemäß § 4b BauGB),
  • Rechtsanwälte, die mit einer Interessenvertretung der Stadt oder Betroffener (oder betroffener Dritter) beauftragt sind.

Speicherdauer

Ihre Daten werden nach der Erhebung bei der Kommune so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Auf- bewahrungsfristen für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Auch nach Ablauf der Fristen für eine gerichtliche Überprüfung  (z. B. Normenkontrollklage) kann beispielsweise im Rahmen eines bauordnungsrechtlichen Verfahrens die Bauleitplanung oder eine sonstige Satzung einer inzidenten Prüfung unterzogen werden. Eine dauerhafte Speicherung der von Ihnen zur Verfügung gestellten Daten in der betreffenden Verfahrensakte ist deshalb erforderlich.

Betroffenenrechte

Nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) stehen Ihnen folgende Rechte zu:

  • Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicher- ten Daten zu erhalten (Artikel 15 DSGVO).
  • Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Artikel 16 DSGVO).
  • Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Artikel 17, 18 und 21 DSGVO).
  • Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverar- beitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbar- keit zu (Artikel 20 DSGVO).

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Vorausset- zungen hierfür erfüllt sind.

  • Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde:

Etwaige Beschwerden im Zusammenhang mit der Erhebung und Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten durch die Stadt Siegen können Sie an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde richten:

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen ∙ LDI NRW Kavalleriestraße 2-4, 40213 Düsseldorf

Telefon: (0211) 38424-0, Telefax: (0211) 38424-10, E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de

Gegenstände

Übersicht
  • Geltungsbereich
  • Bebauungsplan
  • Begründung
  • Artenschutzprüfung
  • Gutachten Baugrund und Bergbau
  • Gutachten Boden
  • Gestalterische Vorgaben

Informationen

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