Bebauungsplan Stadt Siegen Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Nr. 391 „Gastgewerbe Pfeffermühle“

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 12.10.2026 bis 13.11.2026
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
Bild vergrößern

Der Rat der Universitätsstadt Siegen hat am 30.09.2026 die Aufstellung und die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 391 "Gastgewerbe Pfeffermühle" beschlossen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 391 „Gastgewerbe Pfeffermühle“ umfasst ca. 0,7 ha in der Gemarkung Siegen, Flur 36 und umfasst folgenden Flurstücke 218, 219, 233, 234, 235 und 251 und in der Gemarkung Kaan-Marienborn Flur 12, Flurstück 25 und wird folgendermaßen begrenzt:

  • im Norden von Forstflächen,
  • im Osten von einer Sportanlage,
  • im Süden durch die Frankfurter Straße,
  • im Westen von einer Kleingartenanlage.

Ziel des Bebauungsplans ist es, die städtebauliche Entwicklung und bauliche Änderung des Betriebsareals „Pfeffermühle“ zu steuern und den Standort planungsrechtlich dauerhaft zu sichern. Bei der geplanten Entwicklung handelt es sich um eine Wiedernutzung von Flächen, daher kann die Aufstellung des Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB (B-Plan der Innenentwicklung) erfolgen.

Im beschleunigten Verfahren gelten gemäß § 13 a Absatz 2 BauGB die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Absatz 2 und 3 Satz 1 BauGB. Hiernach wird von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind (§ 3 Absatz 2 Satz 4 BauGB) sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Absatz 1 BauGB abgesehen. Darüber hinaus wird gemäß § 13a Absatz 2 Nummer 2 BauGB der Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung angepasst und die Eingriffe, die auf Grund der Aufstellung des Bebauungsplans zu erwarten sind, gelten als im Sinne des § 1a Absatz 3 Satz 6 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig. Der Flächennutzungsplan wird entsprechend berichtigt.

Alle relevanten Unterlagen, insbesondere der Entwurf des Bebauungsplans mit der zugehörigen Begründung, werden in der Zeit vom

12. Oktober bis 13. November 2026

online über dieses Beteiligungsportal „Beteiligung.NRW“ unter folgendem Link eingestellt: 
https://beteiligung.nrw.de/portal/siegen (B-Plan Nr. 391 „Gastgewerbe Pfeffermühle“)

Des Weiteren werden alle relevanten Unterlagen bei der Stadt Siegen im Rathaus Geisweid, Lindenplatz 7 in 57078 Siegen, im 1. Obergeschoss vor Zimmer Nr. 120 a innerhalb der o.g. Frist während folgender Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt:

Montag, Mittwoch und Freitag:        8:00 Uhr - 12:00 Uhr

                                                     Dienstag und Donnerstag:                8:00 Uhr - 16:00 Uhr.

Einsichtsnahmen außerhalb der oben genannten Zeiten können telefonisch unter 0271 404-3397, Herr Stahl, angefragt werden.

Stellungnahmen sollen gemäß § 3 BauGB vornehmlich auf elektronischem Wege

  • über dieses o.g. Beteiligungsportal
    (B-Plan Nr. 391) oder
  • per E-Mail an stadtplanung@siegen.de übermittelt werden.

Es können aber auch Stellungnahmen auf anderem Weg abgegeben werden:

  • postalisch an Stadt Siegen, AG Stadtplanung, Lindenplatz 7, 57078 Siegen oder
  • persönlich (zum Beispiel durch Abgabe in einem der städtischen Rathäuser, als Einwurf in die Briefkästen der Stadtverwaltung oder zur Niederschrift im Rathaus Geisweid). 

Es wird gemäß § 4a Abs. 5 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unter den dort genannten Voraussetzungen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Erklärung gemäß § 2 Absatz 3 der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht

Der Beschluss zur Aufstellung und öffentlichen Auslegung wurde durch den Rat der Stadt Siegen in seiner Sitzung am 30. September 2026 gefasst. Ich bestätige hiermit gemäß § 2 Absatz 3 der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht (Bekanntmachungsverordnung), dass der Wortlaut der Satzung mit dem Beschluss des Rates der Stadt Siegen übereinstimmt, dieser Beschluss ordnungsgemäß zustande gekommen ist und, dass verfahrensgemäß den Bestimmungen des § 2 Absatz 1 und 2 der Bekanntmachungsverordnung beachtet worden sind.

Bekanntmachungsanordnung

Der Beschluss des Rates der Stadt Siegen vom 30.09.2026 zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 391 und die öffentliche Auslegung werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Gemäß § 7 Absatz 6 der Gemeindeordnung für Nordrhein‐Westfalen kann die Verletzung von Verfahrens‐ oder Formvorschriften dieses Gesetzes gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne und deren Aufhebung nach Ablauf von sechs Monaten seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden; es sei denn,

a)  eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,

b)  die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden,

c)  der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder

d)  der Form- und Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Siegen vorher gerügt und dabei die verletzende Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Siegen, 07.10.2026

gez. Tristan Vitt

Bürgermeister

Die Bekanntmachung kann darüber hinaus im Internet unter www.siegen.de/bekanntmachungen eingesehen werden.

Kontakt

Philipp Stahl 

Stadt Siegen / AG Stadtplanung

0271-404-3397

Datenschutzerklärung

UNIVERSITÄTSSTADT SIEGEN

Aufstellung von Bauleitplänen und Satzungen nach BauGB

Informationen zur Erhebung von personenbezogenen Daten

Es werden Daten von Ihnen bei der Aufstellung von Bauleitplänen und sonstigen Satzungen nach Baugesetzbuch (BauGB) - unter anderem auch bei Ihrer Abgabe einer Stellungnahme im Rahmen der Frühzeitgen Beteiligung - erhoben und verarbeitet.

Nach den Bestimmungen der EU-Datenschutzgrundverordnung (Artikel 13 DSGVO) gebe ich Ihnen als betroffene Person hierzu folgende Informationen:

Name und Kontaktdaten des für die Verarbeitung Verantwortlichen  
Stadt Siegen, Der Bürgermeister, Rathaus Siegen, Markt 2, 57072 Siegen Telefon: (0271) 404-0, Telefax: (0271) 21684, E-Mail: info@siegen.de

Ausführende Stelle:

Geschäftsbereich 4, Abteilung 4/5   Stadtentwicklung/-planung und Liegenschaften Rathaus Geisweid, Lindenplatz 7, 57078 Siegen

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Stadt Siegen, Herr Michael Haas , Recht und Versicherungen, Rathaus Weidenau, Weidenauer Straße 211-213, 57076 Siegen, Telefon: (0271) 404-3203, Telefax: (0271) 404-36-3203, E-Mail: datenschutz@siegen.de

Zwecke, für die die personenbezogenen Daten verarbeitet werden

Ihre Daten werden erhoben zum Zwecke der Durchführung o. g. Verfahren insbesondere zur Wahrnehmung der Pflichten der Kommune, im Rahmen der Planungshoheit eine geordnete städtebauliche Entwicklung und Ordnung zu sichern. Im Rahmen dieser Verfahren sind das Planerfordernis und die Auswirkungen der Planung zu ermitteln und die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Dazu erfolgt eine Erhebung personenbezogener Daten, soweit dies zur Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange erforderlich ist.

Die Erhebung erfolgt unter anderem durch Untersuchungen der Kommunalverwaltung oder im Auftrag der Kommunalverwaltung durch Dritte, durch eingehende Stellungnahmen der Öffentlichkeit (Bürger, Unternehmen, etc.), der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der gesetzlich geforderten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen und durch zusätzliche informelle Beteiligungsformate im Sinne der stärkeren Einbeziehung der Öffentlichkeit und Förderung der Transparenz gegenüber Bürgerinnen und Bürgern.

Rechtsgrundlage für die Bereitstellung und Verarbeitung personenbezogener Daten

Ihre Daten werden auf der Grundlage des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e DSGVO und § 3 Absatz 1 des Datenschutzgesetzes Nordrhein-Westfalens (DSG NRW) verarbeitet.

Mögliche Folgen einer Nichtbereitstellung

Geben Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben ab, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Darüber hinaus ist unter Umständen die Beurteilung der Betroffenheit nur eingeschränkt möglich.

Empfänger der personenbezogenen Daten bzw. Empfängerkategorien

Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:

  • Mitarbeiter der Stadt Siegen.

Sofern eine gesetzliche Grundlage und Erforderlichkeit besteht, können Ihre personenbezogenen Daten beispielsweise weitergegeben werden an:

  • Rats- und Ausschussmitglieder der Stadt Siegen,
  • Behörden und Träger öffentlicher Belange,
  • die höhere Verwaltungsbehörde nach BauGB zur Prüfung des Bauleitplans auf Rechtsmängel,
  • das zuständige Gericht zur Überprüfung der Wirksamkeit von Bauleitplänen oder Satzungen,
  • Dritte, denen zur Beschleunigung die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten übertragen wurde (gemäß § 4b BauGB),
  • Rechtsanwälte, die mit einer Interessenvertretung der Stadt oder Betroffener (oder betroffener Dritter) beauftragt sind.

Speicherdauer

Ihre Daten werden nach der Erhebung bei der Kommune so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Auf- bewahrungsfristen für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Auch nach Ablauf der Fristen für eine gerichtliche Überprüfung (z. B. Normenkontrollklage) kann beispielsweise im Rahmen eines bauordnungsrechtlichen Verfahrens die Bauleitplanung oder eine sonstige Satzung einer inzidenten Prüfung unterzogen werden. Eine dauerhafte Speicherung der von Ihnen zur Verfügung gestellten Daten in der betreffenden Verfahrensakte ist deshalb erforderlich.

Betroffenenrechte

Nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) stehen Ihnen folgende Rechte zu:

  • Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Artikel 15 DSGVO).
  • Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Artikel 16 DSGVO).
  • Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Artikel 17, 18 und 21 DSGVO).
  • Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Artikel 20 DSGVO).

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

  • Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde:

Etwaige Beschwerden im Zusammenhang mit der Erhebung und Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten durch die Stadt Siegen können Sie an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde richten:

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen ∙ LDI NRW Kavalleriestraße 2-4, 40213 Düsseldorf

Telefon: (0211) 38424-0, Telefax: (0211) 38424-10, E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de

Gegenstände

Übersicht

Informationen

Übersicht
Zum Seitenanfang