Aufstellungsbeschluss und Offenlage der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 157 – Auf den Feldern – in 52152 Simmerath
Der Planungsausschuss der Gemeinde Simmerath hat in seiner öffentlichen Sitzung am 20.06.2024 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) den Beschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 157 – Auf den Feldern – im Bereich des Grundstücks mit der Gemarkung Rurberg, Flur 21, Flurstück 297 gefasst.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekanntgemacht.
Gleichzeitig hat der Ausschuss den Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 BauGB gefasst. Es wird darauf hingewiesen, dass das Verfahren zur Aufstellung der Änderung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB durchgeführt wird.
Anlass zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 157 ist der Antrag des Grundstückseigentümers an die Gemeinde Simmerath, das Baufenster anzupassen und die bereits errichtete Balkonanlage zu legalisieren. Da weiter beabsichtigt ist an der Vorderseite des Gebäudes einen Anbau in Form eines Erkers anzubauen soll die bisherige vordere Baugrenze beibehalten werden und die rückwärtige Baugrenze um das Maß der neuen Balkons nach hinten verschoben werden.
Weiter wurde ein ca. 150 m² großes, älteres Gartenhaus im Bebauungsplan durch eine textliche Festsetzung für die Dauer des Bestandes gesichert.
Das Plangebiet ist in der beigefügten Übersichtskarte, welche Bestandteil dieser Bekanntmachung ist, dargestellt.
Der Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 157 – Auf den Feldern – mit Übersichtskarte, Planzeichnung und Zwischenbericht (inkl. Textlicher Festsetzungen und Begründung) ist bis einschließlich
5. August 2024
über das Beteiligungsportal.NRW abrufbar:
https://beteiligung.nrw.de/portal/simmerath/beteiligung/themen/1007548
Im Zuge der Offenlage können Stellungnahmen bis zum oben genannten Datum abgegeben werden. Stellungnahmen sollen möglichst elektronisch über das Beteiligungsportal.NRW übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch per E-Mail unter
bauleitplanung@gemeinde.simmerath.de
oder postalisch an
Gemeinde Simmerath, Rathaus 1, 52152 Simmerath
abgegeben werden. Nach dieser Frist abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Neben der Internetveröffentlichung werden zusätzlich die Veröffentlichungsunterlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten im Bauamt der Gemeinde Simmerath (Nebengebäude des Rathauses, Rathausplatz 14, 52152 Simmerath) im Zimmer 5 öffentlich ausgelegt.
Im beschleunigten Verfahren können die Verfahrenserleichterungen des § 13 Abs. 2 und Abs. 3 Satz 1 BauGB in Anspruch genommen werden. Außerdem kann von der Erstellung eines Umweltberichtes abgesehen werden. Insofern wird keine Umweltprüfung durchgeführt, die in einem Umweltbericht dokumentiert wird. Die relevanten Umweltbelange werden in die Abwägung eingestellt. Der vorliegende Bebauungsplan erfüllt diese Vorgaben. Das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB in Anlehnung an § 13 BauGB kann daher angewendet werden.
52152 Simmerath, den 21.06.2024
Gemeinde Simmerath
gez. Bernd Goffart
Bürgermeister
Ansprechperson: Selma Trommer
Telefon: 02473/607-266 E-Mail: bauleitplanung@gemeinde.simmerath.de
https://beteiligung.nrw.de/portal/infozentrale/informationen/datenschutz