Bebauungsplan Gemeinde Simmerath Öffentliche Auslegung

15. Änderung Bebauungsplan Strauch in Simmerath

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 21.06.2024 bis 05.08.2024
  • Stellungnahmen 3 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Aufstellungsbeschluss und Offenlage der 15. Änderung des Bebauungsplanes Strauch

in 52152 Simmerath

Der Planungsausschuss der Gemeinde Simmerath hat in seiner öffentlichen Sitzung am 20.06.2024 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) den Beschluss zur 15. Änderung des Bebauungsplanes Strauch im Bereich der Grundstücke mit der Gemarkung Strauch, Flur 13, Flurstücke 216 und 218 gefasst.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Gleichzeitig hat der Ausschuss den Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 BauGB gefasst. Es wird darauf hingewiesen, dass das Verfahren zur Aufstellung der Änderung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB durchgeführt wird.

Anlass zur 15. Änderung des Bebauungsplanes Strauch im Bereich der oben genannten Grundstücke ist der Antrag des Grundstückseigentümers an die Gemeinde Simmerath, eine Anpassung der vorhandenen Baugrenzen zur Erweiterung des Gastronomiebetriebes zu ermöglichen.

Das Plangebiet ist in der beigefügten Übersichtskarte, welche Bestandteil dieser Bekanntmachung ist, dargestellt.

Der Entwurf zur 15. Änderung des Bebauungsplanes Strauch mit Übersichtskarte, Planzeichnung und Zwischenbericht (inkl. Textlicher Festsetzungen und Begründung) ist bis einschließlich

5. August 2024

über das Beteiligungsportal.NRW abrufbar:

https://beteiligung.nrw.de/portal/simmerath/beteiligung/themen/1007812

Im Zuge der Offenlage können Stellungnahmen bis zum oben genannten Datum abgegeben werden. Stellungnahmen sollen möglichst elektronisch über das Beteiligungsportal.NRW übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch per E-Mail unter

bauleitplanung@gemeinde.simmerath.de

oder postalisch an

Gemeinde Simmerath

Rathaus 1

52152 Simmerath

abgegeben werden. Nach dieser Frist abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Neben der Internetveröffentlichung werden zusätzlich die Veröffentlichungsunterlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten im Bauamt der Gemeinde Simmerath (Nebengebäude des Rathauses, Rathausplatz 14, 52152 Simmerath) im Zimmer 5 öffentlich ausgelegt.

Im beschleunigten Verfahren können die Verfahrenserleichterungen des § 13 Abs. 2 und Abs. 3 Satz 1 BauGB in Anspruch genommen werden. Außerdem kann von der Erstellung eines Umweltberichtes abgesehen werden. Insofern wird keine Umweltprüfung durchgeführt, die in einem Umweltbericht dokumentiert wird. Die relevanten Umweltbelange werden in die Abwägung eingestellt. Der vorliegende Bebauungsplan erfüllt diese Vorgaben. Das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB in Anlehnung an § 13 BauGB kann daher angewendet werden.

   52152 Simmerath, den 21.06.2024

   Gemeinde Simmerath

   gez. Bernd Goffart

   Bürgermeister

Kontaktperson

Ansprechperson: Selma Trommer

Telefon: 02473/607-266
E-Mail: bauleitplanung@gemeinde.simmerath.de

Gegenstände

Übersicht
  • Übersichtskarte
  • Planzeichnung
  • Zwischenbericht (inkl. Textlicher Festsetzungen und Begründung)

Informationen

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