Bebauungsplan Gemeinde Simmerath Öffentliche Auslegung

10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 124C – Rurberg

  • Status Beendet
  • Zeitraum 18.09.2024 bis 31.10.2024
  • Stellungnahmen 15 Stellungnahmen
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Übersichtskarte

Aufstellungsbeschluss und Offenlage der 10. Änderung des

Bebauungsplanes Nr. 124C – Rurberg -

in 52152 Simmerath

Der Planungsausschuss der Gemeinde Simmerath hat in seiner öffentlichen Sitzung am 05.09.2024 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) den Beschluss zur 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 124C – Rurberg -  im Bereich des Grundstücks mit der Gemarkung Rurberg, Flur 2, Flurstück 878 gefasst.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Gleichzeitig hat der Ausschuss den Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 BauGB gefasst. Es wird darauf hingewiesen, dass das Verfahren zur Aufstellung der Änderung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB durchgeführt wird.

Anlass zur 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 124C ist der Antrag des Eigentümers im Bereich des o.g. Grundstücks eine Erweiterung der Außengastronomie in Form einer Außenterrasse mit weiteren Sitzplätzen vorzusehen. Die dazu in Richtung des Rurseeufers erforderlichen Terrassenflächen als gewerbliche Hauptnutzung wären nach rechtskräftigem Bebauungsplan außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche gelegen, somit nicht genehmigungsfähig und bedürfen der Bebauungsplanänderung.

Das Plangebiet ist in der beigefügten Übersichtskarte, welche Bestandteil dieser Bekanntmachung ist, dargestellt.

Der Entwurf zur 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 124C mit Übersichtskarte, Planzeichnung, Begründung und textlichen Festsetzungen ist bis einschließlich

31. Oktober 2024

über das Beteiligungsportal.NRW abrufbar:

https://beteiligung.nrw.de/portal/simmerath/beteiligung/themen/1009295

Im Zuge der Offenlage können Stellungnahmen bis zum oben genannten Datum abgegeben werden. Stellungnahmen sollen möglichst elektronisch über das Beteiligungsportal.NRW übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch per E-Mail unter

bauleitplanung@gemeinde.simmerath.de

oder postalisch an

Gemeinde Simmerath

Rathaus 1

52152 Simmerath

abgegeben werden. Nach dieser Frist abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Neben der Internetveröffentlichung werden zusätzlich die Veröffentlichungsunterlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten im Bauamt der Gemeinde Simmerath (Nebengebäude des Rathauses, Rathausplatz 14, 52152 Simmerath) im Zimmer 5 öffentlich ausgelegt.

Im beschleunigten Verfahren können die Verfahrenserleichterungen des § 13 Abs. 2 und Abs. 3 Satz 1 BauGB in Anspruch genommen werden. Außerdem kann von der Erstellung eines Umweltberichtes abgesehen werden. Insofern wird keine Umweltprüfung durchgeführt, die in einem Umweltbericht dokumentiert wird. Die relevanten Umweltbelange werden in die Abwägung eingestellt. Der vorliegende Bebauungsplan erfüllt diese Vorgaben. Das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB in Anlehnung an § 13 BauGB kann daher angewendet werden.

52152 Simmerath, den 18.09.2024

Gemeinde Simmerath

In Vertretung

gez. Prömpeler

Frank Prömpeler

Beigeordneter

Kontaktperson

Ansprechperson: Jürgen Förster

Telefon: 02473/607-145
E-Mail: bauleitplanung@gemeinde.simmerath.de

Gegenstände

Übersicht
  • Übersichtskarte
  • Planzeichnung
  • Textliche Festsetzungen
  • Begründung

Informationen

Übersicht
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